Von der Schule direkt ins Studium? Noch vor den Abiturprüfungen fürs Studium bewerben? Das geht! Wenn Sie die 13. Klasse einer Schule in Rheinland-Pfalz besuchen und bereits im März Ihr Abitur erwerben, dann können Sie sich zum Sommersemester mit Ihrem „vorgezogenem Abitur“ an der JGU bewerben, bevor Sie Ihr Abiturzeugnis in den Händen halten.

Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Bewerbungsbedingungen wie für alle anderen Studienbewerber*innen.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Bewerbung die folgenden Angaben machen:

  • Sie bewerben sich mit einem vorgezogenen Abitur.
  • Als Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung geben Sie den Tag an, an dem Sie die Bewerbung ausfüllen.
  • Als Abschlussnote tragen Sie die Note 9,9 ein, da Sie Ihre Abiturnoten ja noch nicht kennen.

Sie bewerben sich somit zunächst ohne Abiturzeugnis. Die Bewerbung mit dem vorgezogenen Abitur ist papierlos gültig, Sie müssen uns zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung keine Unterlagen einreichen.

Das Abiturzeugnis sollte schnellstmöglich und vorzugsweise digital als PDF-Dokument eingereicht werden. Es muss spätestens bis zum vierten Werktag im April an der JGU eingegangen sein. 

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang senden Sie das Zeugnis unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Nachdem Sie Ihr Abiturzeugnis eingereicht haben, werden Sie am Zulassungsverfahren beteiligt. Sie erhalten Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid Anfang bis Mitte April. Mit dem Zulassungsbescheid der JGU fordern wir weitere Unterlagen von Ihnen an. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie in Ihrem Bescheid.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, laden Sie das Zeugnis im Immatrikulationsassistenten hoch. Falls Sie diesen bereits abgeschickt haben, senden Sie das Zeugnis unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per E-Mail an studsek@uni-mainz.de.

Nachdem Sie Ihr Abiturzeugnis als PDF-Dokument eingereicht haben, werden Sie am Zulassungsverfahren beteiligt. Sie erhalten Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid Anfang bis Mitte April. Mit dem Zulassungsbescheid der JGU fordern wir weitere Unterlagen von Ihnen an. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie in Ihrem Bescheid.

Die Einführungsveranstaltungen für Erstsemester finden in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Sie sind herzlich eingeladen, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, auch wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind.