31. Oktober* (für Auslandsaufenthalte in der ersten Jahreshälfte)
31. März* (für Auslandsaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte)
* Gutachten, Leistungsübersicht und/oder Sprachtest können in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen (dem 14. des Folgemonats) nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte in Bewerbung vermerken).