Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Zeugnis, das Sie zum Studium berechtigt. Neben dem Abiturzeugnis gibt es noch andere Arten der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Studium an der JGU berechtigen. Welche das sind und worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich für ein Studium in allen grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen, Diplom) bewerben.
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung können Sie durch folgende Nachweise belegen:
- Deutsches Abitur bzw. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (auch an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften)
- Nachweis über eine berufliche Qualifikation, die zu einer allgemeinen HZB für Beruflich Qualifizierte führt, d.h. Nachweis einer Meisterprüfung oder Äquivalent
- Bei ausländischen Schul- oder Hochschulzeugnissen: Anerkennungsurkunde mit Bestätigung der direkten allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung
Auch mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung können Sie an der JGU studieren. Sie können sich allerdings nur für Studiengänge bewerben, deren fachliche Ausrichtung zur Fachbindung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung passt. Die Fachbindung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf Ihrem Zeugnis oder Ihrer Urkunde.
In Studiengängen im Bachelor of Education muss die Fachbindung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu einer der beiden Fachwissenschaften passen, in Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengängen zum Kernfach.
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung können Sie durch folgende Nachweise belegen:
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für Beruflich Qualifizierte
- Hochschulübergang: erfolgreiches Studium in fachlich verwandten Studiengängen (Mindestdauer und Mindest-Leistungspunktezahl)
- Bei ausländischen Schul- oder Hochschulzeugnissen: Anerkennungsurkunde mit Bestätigung der direkten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
Als Person mit beruflicher Qualifikation können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Wie das funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Homepage für beruflich Qualifizierte.
Haben Sie bereits an einer deutschen Universität in einem Bachelor- oder Masterstudiengang studiert und möchten an die JGU wechseln, dann verfügen Sie über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie
- mindestens 40 Leistungspunkte erworben haben und
- mindestens 2 Semester studiert haben.
Haben Sie bereits an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften in einem Bachelor- oder Masterstudiengang studiert und möchten an die JGU wechseln, dann verfügen Sie über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie
- mindestens 90 Leistungspunkte erworben haben.
Wenn Sie bereits an einer deutschen Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften in einem Staatsexamens , Diplom-, oder Magisterstudiengang studiert haben, verfügen Sie über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn Sie
- die Zwischenprüfung bestanden haben.
Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I (z.B. mit dem Abschluss der Mittleren Reife) können Sie sich für Studiengänge in Kunst und Musik an der JGU bewerben, wenn Sie Ihre besondere Eignung für das Studium in einer Eignungsprüfung nachweisen.
Wenn Sie die Eignungsprüfung im Hauptfach mit 13 Punkten bestanden haben, können Sie sich für diese Bachelor of Music-Studiengänge bewerben:
- Jazz und Populäre Musik
- Klavier und Orchesterinstrumente
- Kirchenmusik
- Oper und Konzerte
Für den Diplomstudiengang Freie Bildende Kunst können Sie sich bewerben, wenn Sie die künstlerische Eignungsprüfung mit dem Ergebnis „besondere Eignung“ bestanden haben.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an:
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