Falls Sie mit Ihrem Studienfach nicht zufrieden sind, muss Ihre Wahl nicht endgültig sein. Beantragen Sie einen Fachwechsel und bewerben Sie sich für ein Fach, das besser zu Ihnen passt! Bei einem Fachwechsel gibt es ein paar Aspekte zu beachten. Alles, was Sie brauchen, finden Sie auf dieser Seite.
Bei einem Fachwechsel müssen vorab einige Dinge geklärt werden. Nutzen Sie deshalb die umfangreichen Hilf- und Beratungsangebote der JGU.
In folgenden Fällen müssen Sie sich bei einem Fachwechsel innerhalb der Rückmeldefrist als Studierende*r rückmelden:
- Sie möchten in ein zulassungsfreies Fach wechseln.
- Sie beantragen einen Fachwechsel für ein zulassungsbeschränktes Fach oder eine zulassungsbeschränkte Fachkombination, möchten aber Ihr bisheriges Fach weiterstudieren, falls Sie keine Zulassung erhalten.
In folgenden Fällen müssen Sie sich nicht zurückmelden:
Sie haben sich auf ein zulassungsbeschränktes Fach oder eine zulassungsbeschränkte Fächerkombination beworben und möchten Ihr bisheriges Studium unabhängig vom Ergebnis auf jeden Fall aufgeben? Es genügt, wenn Sie zur Umschreibung oder Studienplatzannahme den Semesterbeitrag zahlen, sobald Sie die Nachricht erhalten, haben, dass Sie zum Studium im neuen Studienfach zugelassen wurden.
Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren, dann bewerben Sie sich im gewünschten Studiengang für das erste Fachsemester. Für Sie gilt das Bewerbungsverfahren wie für Erstsemester. Für den Wechsel in die Studienfächer Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin beachten Sie die Hinweise weiter unten.
Der Studiengang, in den Sie wechseln möchten, ist Ihrem bisherigen Studiengang ähnlich? Dann bestehen für Sie verschiedene Möglichkeiten:
Auch wenn Sie anrechenbare Leistungen mitbringen, können Sie sich für das 1. Fachsemester bewerben.
Beispiel: Wechsel von B.Sc. Chemie (dort 3 Fachsemester studiert) in den B.Sc. Biomedizinische Chemie innerhalb der JGU: Sie bewerben sich auf das 1. Fachsemester. Im Fall der Zulassung werden Sie in das 1. Fachsemester ohne Vorlage eines Bescheides über die Fachsemestereinstufung eingeschrieben. Anrechenbare Leistungen können Sie sich nach der Einschreibung anerkennen lassen.
Wichtig: Eine spätere Höherstufung ist nicht möglich!
Wenn Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen möchten, weil Sie anrechenbare Leistungen aus einem verwandten Studiengang besitzen, benötigen Sie einen Bescheid über die Fachsemestereinstufung. Im Rahmen der Einstufung wird beurteilt, ob Leistungen aus dem bisher studierten Studiengang anrechenbar sind und zu einer Einstufung in ein höheres Fachsemester führen. Die Fachsemestereinstufung erhalten Sie bei der Studienfachberatung Ihres Wunschfaches.
Beispiel: Wechsel von B.Sc. Chemie (dort 3 Fachsemester an der JGU studiert) in den B.Sc. Biomedizinische Chemie: Sie können sich für mehrere höhere Fachsemester bewerben. Im Falle einer Zulassung für ein höheres Fachsemester legen Sie der zuständigen Studienfachberatung die Leistungen vor, die eine Einstufung in das erforderliche Fachsemester Ihrer Zulassung möglich machen würden und reichen den Bescheid zur Fachsemestereinstufung beim Studierendenservice ein, um in das entsprechende Fachsemester Biomedizinische Chemie umgeschrieben zu werden.
Wechsel ins erste Semester:
Sie bewerben sich über hochschulstart.de
Wechsel in ein höheres Fachsemester:
Sie bewerben sich direkt an der JGU.
Voraussetzung für den Einstieg ins höhere Fachsemester:
Ihr bisheriger Studiengang und Ihr Wunschfach sind eindeutig verwandt:
Sie benötigen eine Fachsemestereinstufung für Ihre Bewerbung. Die Fachsemestereinstufung erhalten Sie beim zuständigen Prüfungsamt.
Gut zu wissen:
Medizin
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes für Sie zuständig. Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Landesprüfungsämter finden Sie hier.
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Pharmazie
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie eingeschrieben sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz in Pharmazie eingeschrieben sind, wenden Sie sich für die Anerkennung an das jeweilige Landesprüfungsamt.
Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Zahnmedizin
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands.
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Thüringer Landesverwaltungsamt
Bei Studierenden, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen, wird der Zweck des Aufenthaltes grundsätzlich durch die Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) bestimmt (§ 16b AufenthG).
Bei einer Änderung der Fachrichtung (= Fachwechsel) liegt grundsätzlich und immer ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vor. Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Fachstudiums ist erlaubt, obwohl ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vorliegt.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel zu einem späteren Zeitpunkt muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung von Beauftragten des Präsidenten für ausländische Studierende, sowie der Studienfachberatung des gewünschten Studienfachs.
Weitere Informationen und Beratung dazu erhalten Sie unter:
Die Fachsemesterzählung des Fachs, das nicht gewechselt wird, wird beibehalten.
Beispiel: B.A. Soziologie Kernfach, Geschichte Beifach, Studium im 3. Fachsemester: Sie möchten Ihr Kernfach von Soziologie zu Politikwissenschaft wechseln. Beim Antrag auf Umschreibung bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester Politikwissenschaft Kernfach. Im Fall einer Zulassung erfolgt die Umschreibung ins Kernfach Politikwissenschaft, 1. Fachsemester ohne Fachsemestereinstufung, das Beifach Geschichte wird im 4. Fachsemester fortgesetzt.
Bewerben Sie sich frist- und formgerecht für einen erfolgreichen Fachwechsel.
Ihre Bewerbung für einen Fachwechsel starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe.
Mehrere Anträge für zulassungsfreie Fächer:
Wir bearbeiten nur den Antrag, den wir zuletzt von Ihnen erhalten haben.
Ausnahme:
Sie informieren uns frühzeitig darüber, dass Sie beide Studiengänge gleichzeitig studieren möchten.
Machen Sie eine Notiz auf Ihren Anträgen oder informieren Sie uns per E-Mail: studsek@uni-mainz.de
Mehrere Anträge für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Wir bearbeiten Ihren Antrag für das zulassungsfreie Fach erst dann, wenn Sie keinen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Fach erhalten konnten.
- Starten Sie Ihre Bewerbung mit dem gewünschten Kernfach.
- Wählen Sie in Ihrer Bewerbung Ihr bisheriges Beifach für das folgende Fachsemester.
- Ist Ihr Fachwechsel erfolgreich, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Ihres Beifachs, um gegebenenfalls Leistungen und Veranstaltungsanmeldungen übertragen zu lassen.
- Starten Sie Ihre Bewerbung mit Ihrem bisherigen Kernfach für das folgende Fachsemester. Hier behalten Sie Ihren Studienplatz.
- Wählen Sie in Ihrer Bewerbung Ihr gewünschtes Beifach.
- Starten Sie Ihre Bewerbung mit der gewünschten ersten Fachwissenschaft.
- Wählen Sie in der Bewerbung Ihre bisherige zweite Fachwissenschaft für das folgende Fachsemester.
- Ist Ihr Fachwechsel erfolgreich, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Bildungswissenschaften und das Ihrer zweite Fachwissenschaft, um gegebenenfalls Leistungen und Veranstaltungsanmeldungen übertragen zu lassen.
- Starten Sie Ihre Bewerbung mit Ihrer bisherigen erste Fachwissenschaft für das folgende Fachsemester. Hier behalten Sie Ihren Studienplatz.
- Wählen Sie in Ihrer Bewerbung Ihre gewünschte zweite Fachwissenschaft.
- Bewerben Sie sich zwei Mal:
Einmal für das Fach, das Sie als Fachwissenschaft studieren möchten.
Einmal für das Fach, das Sie als Erweiterungsprüfung studieren möchten. - Nachdem Sie Ihre Anträge abgeschickt haben, teilen Sie uns bitte per E-Mail (unter Nennung beider Antragsnummern) mit, dass die Fächer getauscht werden sollen
- Reichen Sie für beide Fächer den Bescheid über die Fachsemestereinstufung ein.
Wenn Sie das Fach, das sie als Erweiterungsprüfung studieren möchten, neu aufnehmen, bewerben Sie sich regulär auf ein Doppelstudium.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist
Sollte Ihr Fachwechsel erfolgreich sein, dann finden Sie die passenden Informationen auf JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente„.
Zulassungsbeschränktes Fach
Sie erhalten auf JOGU-StINe Ihren Zulassungsbescheid und müssen den Platz nun annehmen. Alle Informationen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Erst nach Ihrer Annahme des Studienplatzes wird der Fachwechsel durchgeführt.
Zulassungsfreies Fach
Sie erhalten keinen Zulassungsbescheid – wir laden Ihnen nach dem Vollzug des Fachwechsels direkt Ihre angepassten Studienbescheinigungen auf JOGU-StINe hoch.
Sie können sich nun innerhalb der Anmeldefristen auf JOGU-StINe für Ihre Veranstaltungen anmelden und Ihr neues Fach starten.
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten
Sollte Ihr Fachwechsel nicht erfolgreich sein, bleiben Sie in Ihrem bisherigen Studiengang mit der bisherigen Fächerkombination eingeschrieben, solange Sie sich rechtzeitig für das Folgesemester rückgemeldet haben.
Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach beworben, aber eine Ablehnung erhalten haben, haben Sie folgende Optionen:
• am Nachrückverfahren für ein zulassungsbeschränktes Fach teilnehmen: Informationen erhalten Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid
• sich für ein zulassungsfreies Fach bewerben
• am Losverfahren teilnehmen
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an:
Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?
Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:
- Studienwahl & Fächerkombination
- Fachwechsel
- Studienzweifel & Entscheidungsberatung
- Bewerbungsstrategie
- Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
- Und vieles mehr …
Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.
Wenn Sie internationale*r Studierende*r sind, erhalten Sie Beratung von: