Der Studiengang wird zurzeit reformiert. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Fachs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft.
- Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis französischer Sprachkenntnisse; dieser wird erbracht
- durch eine mindestens mit der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder
- durch Nachweise gemäß Anhang zu § 7 a Abs. 3 Einschreibeordnung der JGU für Französisch Niveau B2 oder
- durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder
- durch Vorlage eines Abi-Bac (gleichzeitiger Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife [Abitur] und des französischen Baccalauréat [Bac]).
- Fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Komparatistik / Lettres modernes ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, und zwar entweder des Abschlusses des Mainzer Bachelorstudiengangs Komparatistik/Europäische Literatur im Kern- oder Beifach oder des Bachelorabschlusses einer anderen Universität in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft (Komparatistik) oder eines Bachelorabschlusses in französischer Philologie im Kern- oder Beifach oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Abschlüssen nicht wesentlich unterscheidet. Grundsätzlich wird im Bachelorstudium ein erkennbarer Bezug zur französischen Philologie vorausgesetzt. Im Falle einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs müssen von den geforderten fachspezifischen Leistungspunkten mindestens zwei Drittel bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden.
- Weitere Voraussetzung ist neben der Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache die Lektürefähigkeit in Englisch. Sofern nicht anderweitig nachgewiesen (z.B. durch den zuvor absolvierten Bachelorstudiengang) wird diese Lektürefähigkeit im ersten Fachsemester in einer Übersetzungsklausur überprüft. Kann der Nachweis der Lektürefähigkeit nicht geführt werden, ist er innerhalb von sechs Wochen nachzuholen, andernfalls ist eine Zulassung zu den Veranstaltungen des zweiten Fachsemesters nicht möglich.
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist für die Einschreibung der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen gemäß Anhang zu §7 a Abs. 3 Einschreibeordnung der JGU erforderlich.
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