Sie wollen im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang auf JOGU-StINe einen Sonderantrag stellen? Hier erfahren Sie, welche Sonderanträge es gibt und wie Sie diese online einreichen können.
Ihre Bewerbung starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe. Im Rahmen Ihrer Bewerbung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang (Antrag auf Zulassung zum Studium) können Sie dann, sofern entsprechende Gründe vorliegen, Sonderanträge stellen.
Diesen Sonderantrag können Sie stellen, wenn Sie innerhalb der letzten beiden Semester bereits einen Zulassungsbescheid für das Studium im beantragten Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhalten haben, das Studium aber aufgrund eines Dienstes nicht antreten konnten.
Als Dienst zählen:
- Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren;
- Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß §14b Zivildienstgesetz (ZDG);
- freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein europäischer Freiwilligendienst oder das Förderprogramm „Weltwärts“, von mindestens sechsmonatiger Dauer;
- Bundesfreiwilligendienst;
- mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer;
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Nachweise: damaliger Zulassungsbescheid, Nachweis über geleisteten Dienst (einfache Kopie).
Diesen Sonderantrag können Sie stellen, wenn es für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, für den genannten Studiengang keine Zulassung zu erhalten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Gemäß der Rechtsprechung sind dies Gründe, die im Falle der Verzögerung der Aufnahme des Studiums einen Studienerfolg von vornherein verhindern und den Ausschluss der oder des Studierenden vom Studium bewirken würden. Ein Studienplatz im Rahmen der Härtefallquote dient daher nicht zur Kompensation für bisherige Härten, sondern zur Vermeidung zukünftiger Härten.
Gründe:
- Besondere gesundheitliche Gründe, die in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und eine sofortige Aufnahme des Studiums bzw. den sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
- Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht möglich; durch die sofortige Zulassung zum gewünschten Studiengang ist eine berufliche Rehabilitation zu erwarten.
- Sonstige Gründe
- Besondere familiäre und soziale Gründe, die in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und eine sofortige Aufnahme des Studiums bzw. einen Studienortwechsel nach Mainz zwingend erfordern
- Ortsnähe (Mainz und Umgebung) erforderlich, um die Pflege oder ärztliche Versorgung für die Bewerberin oder den Bewerber sicherzustellen. Bei Studienortwechsel: Nachweis der aktuellen Einschreibung für den gewünschten Studiengang an einer deutschen Hochschule
- Sonstige Gründe
Bei der Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt bzw. welcher Grad der Härte gegeben ist, muss gemäß der Rechtsprechung ein besonders strenger Maßstab angelegt werden, da eine Zulassung in der Härtefallquote zur Zurückweisung einer anderen, noch nicht zugelassenen Bewerberin oder eines anderen, noch nicht zugelassenen Bewerbers führt.
Ein Antrag auf Härtefall ist auch bei einem Studienfachwechsel, Studienortwechsel oder einem Wechsel in ein höheres Fachsemester zulässig. Gründe, deren Geltendmachung bereits in dem Vergabeverfahren möglich gewesen wäre, das zur Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers im bisherigen Studiengang geführt hatte, können nicht berücksichtigt werden.
Für einen Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen gilt: Im fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Wenn z.B. als Begründung für den Härtefallantrag genannt wird, dass die Wartezeit aus gesundheitlichen Gründen nicht sinnvoll überbrückt werden kann, muss das Gutachten diesen Sachverhalt erklären. Das Gutachten muss Aussagen über Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung sowie eine individuelle Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten; ein Hinweis auf eine statistische Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus. Für die Beurteilung eines Härtefallantrags aus gesundheitlichen Gründen ist die individuelle wahrscheinliche Auswirkung der Erkrankung auf die zukünftige Studierfähigkeit entscheidend. Das Gutachten muss auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.
Diesen Sonderantrag können Sie stellen, wenn besondere Umstände Sie gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben. Die besonderen Umstände müssen in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und dürfen von dieser/diesem nicht zu vertreten sein.
Nachweise:
- eine Schilderung der Umstände, die zu einer längeren Dauer des Schulbesuchs geführt haben, und ihrer Auswirkungen auf die Dauer des Schulbesuchs (ausgestellt durch die Schule),
- Feststellung des früheren Datums der Hochschulzugangsberechtigung (ausgestellt durch die Schule).
Diesen Sonderantrag können Sie stellen, wenn besondere Umstände Sie gehindert haben, einen besseren Notendurchschnitt zu erreichen. Die besonderen Umstände müssen in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und dürfen von dieser/diesem nicht zu vertreten sein. Hierunter fallen Bewerber/innen, die durch unverschuldete Umstände daran gehindert waren, die ihnen mögliche volle schulische Leistung zu erbringen.
Gründe:
- Längere Abwesenheit vom Unterricht
- Schwerbehinderung
- längere schwere Erkrankung & sonstige gesundheitliche Umstände
- Schwangerschaft
- besondere wirtschaftliche oder soziale Umstände
- Versorgung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder Betreuung minderjähriger Geschwister
- Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile
- sonstige familiäre Umstände
- häufiger Schulwechsel aufgrund von Umzügen
- Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundesportfachverbände
- sonstige vergleichbare Umstände.
Nachweise:
- eine Schilderung der Umstände, die zu einer Verschlechterung Ihrer schulischen Leistung geführt haben, und ihrer Auswirkungen auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern und damit auf die Durchschnittsnote (ausgestellt durch die Schule),
- die letzten beiden Zeugnisse vor Eintritt des leistungsbeeinträchtigenden Ereignisses und alle darauf folgenden Zeugnisse (einfache Kopie),
- Feststellung der besseren Note für jedes in Betracht kommende Unterichtsfach und Ermittlung der besseren Durchschnittsnote (ausgestellt durch die Schule).