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Ansprache von JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch zur Corona-Pandemie
Einladung zu digitalem Lehren und Lernen an der JGU im Sommersemester 2020
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Ansprache von JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch zur Corona-PandemieEine Immatrikulation in das Fachstudium an der JGU ist nur möglich, wenn Sie
Der Nachweis folgender Deutschkenntnisse reicht für die Immatrikulation ins Fachstudium OHNE Bedingung und gilt als Äquivalent einer bestandenen DSH-2-Prüfung:
Der Nachweis des TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 führt zur Immatrikulation in das Fachstudium. Wir empfehlen bei diesem TestDaF-Ergebnis dringend den Besuch von studienbegleitenden Deutschkursen, die die JGU anbietet, um den Studienerfolg zu sichern.
Die Aufnahme in den studienvorbereitenden Deutschkurs Teil 1 setzt voraus, dass Sie die Aufnahmeprüfung bestehen und ein Platz zur Verfügung steht.
Um zur Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens das deutsche Sprachniveau B1 nachweisen. Dazu müssen Sie Ihrer Bewerbung eines der folgenden Zeugnisse beilegen:
Wer bereits über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügt, kann sich auf den Deutschkurs Teil 2 bewerben. Dazu ist eines der folgenden Zertifikate mit der Onlinebewerbung für das „Studienfach“ Deutschkurs einzureichen.
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(Abbestellen Studierende I Bedienstete)
Wichtig! Eignungsprüfung Musik (Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen finden Sie hier).
Oft müssen Sie für Bewerbungen Beglaubigungen von Kopien oder Übersetzungen von Zeugnissen u.ä. einreichen. Wer die Beglaubigungen vornehmen kann, hängt davon ab, für welchen Zweck Sie Beglaubigungen von Dokumenten brauchen:
(1) für Bewerbungen um einen Studienplatz an der JGU: siehe https://www.studium.uni-mainz.de/beglaubigung-von-unterlagen/
(2) für Bewerbungen für ein Auslandsstudium: