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Beurlaubung wegen länger andauernder Erkrankung
Eine Beurlaubung wegen Krankheit kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Erkrankung ein ordnungsgemäßes Studium im betreffenden Semester verhindert. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis durch ärztliche Bestätigung, aus der hervorgeht, inwiefern die Studier- Prüfungsfähigkeit eingeschränkt ist einschließlich voraussichtlicher Krankheitsdauer
Beurlaubung wegen Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen
Eine Beurlaubung wegen Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen kann nur dann ausgesprochen werden, wenn hierdurch ein ordnungsgemäßes Studium in dem betreffenden Semester verhindert wird. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis durch über die Pflegebedürftigkeit der/des Angehörigen durch Vorlage des aktuellen Pflegeeinstufungsbescheid in dem der Studierende als Pflegeperson bestimmt ist sowie Nachweis des medizinischen Pflegedienstes über zeitlichen Pflegeaufwand Bei zeitweiser Erkrankung/Pflege, die zu keiner unmittelbaren Pflegeeinstufung führt: Nachweis durch ärztliches Attest
Beurlaubung wegen Mutterschafts- und Erziehungszeiten
Eine Beurlaubung wegen Mutterschafts- und Erziehungszeiten kann maximal sechs Semester pro Kind betragen. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Während des Mutterschutz: Nachweis durch Mutterpass (Kopie der Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin) Nach der Geburt des Kindes: Kopie der Geburtsurkunde
Beurlaubung wegen Studienaufenthalt im Ausland oder die Ableistung einer dem Studium oder mit dem Studium verbundenen beruflichen Perspektive dienenden praktischen Auslandstätigkeit
Eine Beurlaubung wegen Studienaufenthalt im Ausland oder die Ableistung einer dem Studium oder mit dem Studium verbundenen beruflichen Perspektive dienenden praktischen Auslandstätigkeit (bspw. Freiwilligendienste, Work and Travel) ist möglich, sofern diese nicht durch eine Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben ist. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis z.B. durch Bescheinigung DAAD/Erasmus, der ausländischen Hochschule, des Arbeitgebers oder des Freiwilligendienstes; bei derzeitiger Immatrikulation in einen sprachwissenschaftlichen Studiengang ist kein Nachweis notwendig Formlose Bestätigung Ihrerseits, dass die Ableistung des Auslandsstudiums nicht auf ein in der Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt angerechnet werden soll
Beurlaubungen wegen Ableistung eines Praktikums
Eine Beurlaubung zur Ableistung eines Praktikums kann ausgesprochen werden, sofern dieses nicht durch eine Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben ist. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis durch Praktikumsvertrag; zusätzlich formlose Bestätigung Ihrerseits, dass die Ableistung des geplanten Praktikums nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist Formlose Bestätigung Ihrerseits, dass die Ableistung des Praktikums nicht auf ein in der Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschriebenes Praktikum angerechnet werden soll
Beurlaubung zum Zwecke der Finanzierung des Studiums
Eine Beurlaubung zur Unterbrechung des Studiums zum Zwecke der Finanzierung des Studiums kann ausgesprochen werden, sofern die überwiegende Zeit im Semester der Arbeit (mind. 20 Stunden pro Woche) gewidmet wird und ein ordnungsgemäßes Studium im betreffenden Semester verhindert. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis durch Arbeitsvertrag mit Angaben zum Umfang des Beschäftigungsverhältnisses und zeitlicher Dauer
Beurlaubung zum Zweck der Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der JGU, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks
Eine Beurlaubung kann ausgesprochen werden zum Zwecke der Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks, sofern diese ein ordnungsgemäßes Studium im betreffenden Semester verhindert. Vorzulegende Unterlagen: Antrag auf Beurlaubung Nachweis über die Gremienarbeit der entsprechenden Stelle
Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt
Sie sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts nicht exmatrikulieren, da die Stipendiengeber in der Regel verlangen, dass Sie während der Gesamtlaufzeit des Stipendiums an der Heimathochschule immatrikuliert bleiben. Sie haben aber die Möglichkeit einer Beurlaubung – und Urlaubssemester werden nicht auf die Fachsemesterzahl angerechnet. Lesen Sie aber bei den Informationen des Studierendenservice zur Beurlaubung besonders den Abschnitt "Mögliche Konsequenzen einer Beurlaubung" sehr aufmerksam! Tipp: erkundigen Sie sich ggf. auch beim BaföG-Amt und der Kindergeldstelle nach den möglichen Konsequenzen einer Beurlaubung. Wenn Ihre Studienordnung einen Pflichtauslandsaufenthalt vorschreibt, können Sie sich für Dauer dieses Pflichtaufenthalts (z.B. 3 Monate) nicht beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt immer für ein komplettes Semester (01.10.-31.03. oder 01.04.-30.09.), und Sie dürfen während der Beurlaubung an der JGU keine Prüfungen, Pflichtpraktika oder -veranstaltungen absolvieren. Sie dürfen sich aber sehr wohl während der Beurlaubung im Ausland erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen. Eine Beurlaubung für ein studienrelevantes Auslandspraktikum ist ebenfalls möglich. Sie können […]
Studierendenservice
Als Studierendenservice der JGU sind wir die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte, Bewerber*innen, Studierende und Alumni. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation aller Studierenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und per E-Mail gerne zur Verfügung. Hotline des Studierendenservice Telefonnummer: 06131/39-22122 Mo-Fr: 9-12 Uhr + Mo-Do: 13-16 Uhr E-Mail-Adresse: studsek@uni-mainz.de Bewerbung für einen Studienplatz – Wie bewerbe ich mich richtig? Medizin, Ethik oder Lehramt – Wer sich für einen Studiengang entschieden hat, muss sich an der Universität für einen Studiengang bewerben. Damit der erste Schritt ins Studium nicht zur Hürde wird, stellt Ihnen Falk Stenger, der Leiter des für die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung zuständigen Studierendenservice, die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren an der JGU vor und beantwortet Fragen rund um den Bewerbungsprozess . Sprechstunden zu Ihrem persönlichen Bewerbungsverfahren Für weiterführende Fragen rund um Ihre Bewerbung an der JGU und Detailauskünfte stehen Ihnen […]