Ablauf des Bewerbungsverfahrens für Deutsche und EU-Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab, wenn Sie Deutsche/r oder EU-Staatsangehörige/r mit ausländischen Zeugnissen sind?

Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

Es werden nur Zulassungsanträge von Deutschen oder EU-Ausländern mit ausländischen Zeugnissen akzeptiert, wenn die Anerkennungsurkunde der JGU beiliegt.

Auswahl eines Studiengangs

Wenn Sie sich für einen Studiengang entscheiden, beachten Sie bitte mögliche Fachbindungen, die auf der Anerkennungsurkunde vermerkt sind.

Informationen zu Studienfächern und Studienabschlüssen finden Sie unter Studienangebot.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse nachweisen.

Meist ist die Aufnahme des Fachstudiums erst nach bestandener DSH oder Feststellungsprüfung möglich. Die DSH-Prüfung darf 2-mal wiederholt werden, die Feststellungsprüfung darf nur 1-mal wiederholt werden. Bei 2-maligen Nichtbestehen erfolgt keine Zulassung an der JGU.

Bewerbung

Sie bewerben sich online.

Legen Sie alle notwendigen Bescheinigungen und Zeugnisse dem Antrag bei.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge oder Studiengänge mit Eignungsprüfung finden Sie hier.