Ablauf des Bewerbungsverfahrens für Nicht-EU-Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für Bildungsausländer/innen ab, die nicht den Deutschen gestellt sind?

Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

Die Bewerbung zum Fachstudium ist erst möglich, wenn Sie über eine gültige Anerkennungsurkunde verfügen.

Auswahl eines Studienganges

Wenn Sie sich für einen Studiengang entscheiden, beachten Sie bitte mögliche Fachbindungen, die auf der Anerkennungsurkunde vermerkt sind.

Informationen zu Studienfächern und Studienabschlüssen finden Sie unter Studienangebot.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse nachweisen.

Meist ist die Aufnahme des Fachstudiums erst nach bestandener DSH oder Feststellungsprüfung möglich. Die Prüfungen dürfen jeweils nur 1-mal wiederholt werden. Bei 2-maligen Nichtbestehen erfolgt keine Zulassung an der JGU.

Bewerbungsverfahren

Sie bewerben sich online.

Legen Sie alle notwendigen Bescheinigungen und Zeugnisse dem Antrag bei.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge oder Studiengänge mit Eignungsprüfung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die dort hinterlegten Infomationen zum Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin nur für Personen mit deutschem Abitur oder einer EU-Staatsangehörigkeit gelten. Alle anderen Personen bewerben sich auch für diese Studiengänge online an der JGU.

Für Nicht-EU-Ausländer mit ausländischen Zeugnissen gelten besondere Vorschriften für die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern.

Bewerbungsfrist

Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfristen.

An diesen Stichtagen muss Ihre vollständige Bewerbung spätestens an der JGU vorliegen.

Bearbeitung der Bewerbung

Der Studierendenservice-Zulassung International

  1. prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang erfüllen,
  2. legt fest, ob Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und die DSH nachweisen müssen oder die so genannte Feststellungsprüfung ablegen müssen und
  3. lädt Ihnen einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid auf dem Online-Portal JOGU-StINe hoch.

Der Studierendenservice-Zulassung International gibt keine Auskunft über den Stand Ihrer Bewerbung, bevor Sie den Bescheid erhalten.

Bescheide über Zulassung oder Ablehnung werden erst verschickt, wenn das Zulassungsverfahren für das betreffende Semester beginnt.

Immatrikulation

Erst nach der Immatrikulation – also der Einschreibung zum Studium an der Hochschule –, sind Sie Studentin bzw. Student der Universität Mainz.

  • Wenn Sie die DSH oder Feststellungsprüfung bestanden haben, können Sie sich in das Fachstudium immatrikulieren.
  • Wenn Sie die elektronische Aufnahmeprüfung am Studienkolleg Mainz bestehen, werden Sie an der JGU für den Besuch des Studienkollegs am ISSK immatrikuliert.