Wenn Sie bereits an einer Hochschule / Universität – sei es im Ausland oder in Deutschland – in einem fachlich verwandten Studiengang studiert haben und eine Abschlussprüfung anstreben, müssen Sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen.
Ob ein vorausgegangenes Studium im Ausland auf den deutschen Studiengang angerechnet werden kann, entscheiden die zuständigen Fachbereiche, Prüfungsämter oder Prüfungsausschüsse nach Vorlage aller Unterlagen. Je detaillierter Sie Ihr bisheriges Studium darstellen (Transcripts, Modulhandbücher, Kursbeschreibungen, vollständige Darstellung des Ausbildungsgangs etc.), desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden.
Sie erhalten am Ende des Prüfverfahrens eine Fachsemestereinstufung und eine Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen hinsichtlich der an der JGU in der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten Leistungen.
Wenn Sie ein Visum zu Studienzwecken für Ihren Aufenthalt an der JGU benötigen, muss die Fachsemestereinstufung bereits bei der Bewerbung zum Studium vorgelegt werden, da die Zulassung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Fachsemestereinstufung mit dem online beantragten Bewerbungssemester übereinstimmt.
Der Nachweis der Anerkennung Ihrer einzelnen ausländischen Prüfungsleistungen hinsichtlich der in der Mainzer Prüfungsordnung geforderten Leistungen kann auch nach der Immatrikulation in Mainz erfolgen.
Die Anerkennung von Studien-- und Prüfungsleistungen ersetzt die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bei der Stabsstelle Zulassung International nicht.