Wenn Sie die Kriterien erfüllen, um eine unmittelbare fachgebundene bzw. unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung zu beantragen, mit der Sie sich für einen Studienplatz bewerben möchten, dann müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Den Antrag können Sie jederzeit stellen. Bitte beantragen Sie die Hochschulzugangsberechtigung aber rechtzeitig, d.h. mindestens vier Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang, um die fristgemäße Bearbeitung der Antragsunterlagen durch das Studierendenservice zu gewährleisten.
In den Zeiträumen Januar bis März und Juli bis September werden die Anträge nur sehr zeitverzögert bearbeitet. Der postalische Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen in Ihrem JOGU-StINe-Portal bestätigt. Sollten noch Unterlagen fehlen, fordern wir diese bei Ihnen an.
Sie beantragen die Hochschulzugangsberechtigung online über unser Portal JOGU-StINe. Diese Anleitung erleichtert Ihnen das Ausfüllen des Onlineformulars.
Der Studierendenservice prüft, ob Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, errechnet Ihre Durchschnittsnote und stellt Ihnen eine unmittelbare (allgemeine) bzw. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus.
Nachdem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, ist diese unbegrenzt gültig (und muss nicht erneut beantragt werden).
Wichtig: Die von der JGU ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation gilt nur für rheinland-pfälzische Hochschulen!
Dem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf mit Angabe über den bisherigen Ausbildungsweg und den beruflichen Werdegang
- Kopie des Personalausweises
- Beglaubigte Kopien der Abgangs-und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
- Beglaubigte Kopien von Zeugnissen über die Berufsausbildung
- Bei Antrag auf unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Qualifikation (z.B. Fachwirt, Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe) mit Nachweis über den Stundenumfang der Weiterbildung
- Frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag (C 4)
- Bei ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die ihre Berufsausbildung nicht in einem deutschsprachigen Land absolviert haben: Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch.
Das Internationale Studien- und Sprachenkolleg berät über die Anforderungen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bzw. stellt bei entsprechendem Nachweis eine Befreiung von der DSH aus.
Sie richten Ihre Bewerbung fristgerecht an die jeweils zuständige Stelle.
Welche Stelle für die Bewerbung um einen Studienplatz zuständig ist, erfahren Sie auf den Beschreibungen der einzelnen Studienfächer.
Berufliche qualifizierte Studienbewerber*innen sind im Auswahl- und Bewerbungsverfahren allen anderen Bewerber*innen gleichgestellt.