Wenn ein Studiengang ausläuft, regeln die jeweiligen Aufhebungsordnungen die Übergangsbestimmungen, d.h. die Fragen, bis wann Sie sich noch in den auslaufenden Studiengang einschreiben könne, wie lange Ihnen das Lehrangebot noch zur Verfügung stehen wird und bis wann Sie den Studiengang endgültig abgeschlossen haben müssen.
Magister
> zur Übergangsordnung der Magisterstudiengänge
Diplom
> jeweils unter den fachbezogenen Studien- und Prüfungsordnungen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienbüros.