Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 8 Semester |
Studienbeginn: | Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. Eine Zulassung zum Sommersemester ist möglich, sofern Studienplätze verfügbar sind. |
Zulassungsbedingungen: | im 1. Fachsemester universitätsintern zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse. Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2 Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren: S/G- oder G-Kurs |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.06. - 15.07. Sommersemester: 01.12. - 15.01. |
Master: | Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M.) |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor Deutsches und französisches Recht vertiefte Kenntnisse im Französischen Recht und setzt im Master Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht einen methodischen Schwerpunkt im Internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines Europäischen Einheitsprivatrechts.
Der Studiengang wird mit den französischen Partneruniversitäten als Integrierter Studiengang mit Doppelabschluss angeboten: Mit der Universität Dijon bis zum 5. Studienjahr (einschließlich des Masterstudiengangs IPR und Europäisches Einheitsrecht), mit den Universitäten Nantes und Paris-Est Créteil bis zum 4. Studienjahr
Vereinbarkeit mit dem Studiengang Erste Prüfung (Staatsexamensstudiengang)
Der Studiengang kann parallel zur Ersten juristischen Prüfung studiert werden, um sich auch den Weg in die 'klassischen' juristischen Berufe, die in Deutschland nur mit abgeschlossenem Referendariat und Assessorexamen zugänglich sind (z.B. Anwaltschaft, Öffentlicher Dienst), offenzuhalten. Dies ist ohne nennenswerte Studienzeitverlängerung möglich, da die meisten Leistungen in beiden Studiengängen anerkannt werden. Dies gilt generell für die Zwischenprüfung und die sonstigen Leistungen im deutschen Recht sowie für die Praktika. Auf Antrag wird der erworbene französische Abschluss als Schwerpunkt Französisches Recht anerkannt (Schwerpunktstudium und Prüfung entfallen).
Studienaufbau
Der Studiengang ist modularisiert. Er besteht aus dem Inlandsstudium (1.-6. Semester) in Mainz und dem Auslandsstudium (7.-8. Semester) in Dijon, Nantes oder Paris-Est Créteil.
Inlandsstudium:
- Modul 1-7 (1.-4. Semester): Besuch von Vorlesungen und Übungen, Anfertigen von mindestens 6 Semesterabschlussklausuren und einer kleinen Hausarbeit
- Modul 8-12 (4.-6. Semester): Besuch von Vorlesungen und den drei Übungen für Fortgeschrittene, zum Scheinerwerb je eine bestandene Klausur und Hausarbeit erforderlich (4.-6. Semester)
- Modul 13-16 (1.-6. Semester): Vorbereitungsmodule für das Auslandsstudium (Fachsprachkurse, Einführungskurse ins französische Recht, Rechtsvergleichendes Seminar, Praktikum)
Auslandsstudium:
- 7./8. Semester in Dijon, Nantes oder Paris, Erwerb des französischen Master 1
- Bachelorarbeit
Auslandsstudium
Das einjährige Auslandsstudium in Frankreich ist Bestandteil des Studiengangs. In der Regel ist eine Förderung durch ein ERASMUS-Stipendium und durch ein Stipendium der Deutsch-Französischen Hochschule möglich.
Praktika
Vorgeschrieben ist ein Praktikum von insgesamt mind. 4 Wochen in Frankreich oder im frankophonen Ausland, z.B. bei einem Gericht, einer Behörde oder bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Wird das Studium durch die DFH gefördert, sind insgesamt 13 Wochen Praktikum in Frankreich oder im frankophonen Ausland zu erbringen.
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Fremdsprachenkenntnisse
Für den Bachelorstudiengang sind Französischkenntnisse zu Studienbeginn auf Niveau B1 (Mittelstudienniveau) vorgeschrieben und müssen bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Es sind verschiedene Nachweisformen möglich:
- Diplôme d’Etudes en Langue Française B1 (DELF B1)
- Nachweis über eine mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung
- Hochschulreife an einer französischsprachigen Schule oder Abi-Bac
- Sprachtest am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften: Weitere Informationen beim Frankreichbüro unter droit@uni-mainz.de.
Bis zum Studienbeginn in Frankreich sollten Oberstufenkenntnisse (Niveau C1) erreicht sein. Der Fachbereich bietet für Englisch und Französisch regelmäßig Fachsprachkurse an, für andere Sprachen unregelmäßig. Hier wird auf das Angebot des Fremdsprachenzentrums oder externer Anbieter verwiesen.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung speziell zum Studiengang „Deutsches und französisches Recht“ erhalten Sie im Frankreichbüro des Auslandbüros Jura
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.
Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.
Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.
Berufsfelder
Auch wenn Recht in erster Linie national geprägt ist, werden im Zeitalter der Europäisierung und Globalisierung in der juristischen Berufspraxis Kenntnisse über andere Rechtssysteme immer wichtiger. Gerade in der Europäischen Union besteht eine starke Tendenz zur Harmonisierung und Vereinheitlichung bislang autonomer Rechtssysteme. Für Juristinnen und Juristen ist daher die Fähigkeit, über das eigene Rechtssystem hinauszusehen und mit unterschiedlichen Rechtsordnungen zu arbeiten, immer wichtiger. Dies betrifft inzwischen nahezu alle juristischen Berufsfelder.
Wenn die Studiengänge parallel zum Studiengang Erste Prüfung studiert werden, stellen sie eine wertvolle Zusatzqualifikation zur Bewerbung in international agierenden Kanzleien und Unternehmen dar.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de