Öffentliches Recht (B.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Zwei-Fächer-Bachelor of Arts (nur Beifach)

Regelstudienzeit:

6 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

> zum Bewerbungsverfahren (Ablauf und Bewerbungsportal)

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:

Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse.

Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2

Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren:

Der erforderliche Kurs richtet sich nach dem Kernfach.

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.06. - 01.09.

Sommersemester: 01.12. - 01.03.

Kombinieren Sie im Zwei-Fächer-Bachelor ein zulassungsfreies mit einem zulassungsbeschränkten Kern- oder Beifach, so gelten die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Fächer:

Wintersemester: 01.06. - 15.07.

Sommersemester: 01.12. - 15.01.

Homepage:

Abteilung Rechtswissenschaft

Fachbereich:

Fachbereich 03 - Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsordnung:

Nähere Informationen zur Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten des Instituts.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

Gegenstand

Das Bachelor-Beifach konzentriert sich auf den Bereich des Öffentlichen Rechts, zielt also auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen in der Summe aller Normen, die Träger hoheitlicher Gewalt berechtigen oder verpflichten. Dazu gehört zunächst die Einbeziehung das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte, die dem grundlegenden Charakter der beiden staatsrechtlichen Vorlesungen für das Öffentliche Recht Rechnung trägt. Zugleich weitet sich dadurch für Studierende, die sich in ihrem Kernfach beispielsweise aus politologischer oder publizistischer Sicht mit dem Grundgesetz befassen, die Perspektive in juristischer Hinsicht.

Gegenstand ist weiterhin das Verwaltungsrecht. So werden beispielsweise Grundbegriffe, Handlungsformen oder Rechtsmäßigkeitserfordernisse administrativen Handelns vermittelt. Zugleich soll dabei die Fähigkeit zur kritisch-reflektierenden Perspektivnahme auf exekutives Handeln gestärkt werden. Weiterhin wird in europarechtlichen Lehrveranstaltungen grundlegendes Wissen und Verständnis vom Recht der europäischen Institutionen wie der Grundfreiheiten vermittelt. Damit fächern sich die Pflichtinhalte des Bachelor-Beifachs Öffentliches Recht vom deutschen Staatsrecht über das deutsche Verwaltungsrecht bis zum Europarecht auf. Zugleich erfahren sie in einem Grundlagenmodul mit den Lehrveranstaltungen Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie eine historisch-philosophische Verankerung im europäischen Kontext.

Die Pflichtmodule des Beifachs „Öffentliches Recht“ vermitteln im Wesentlichen den Basis-Kanon öffentlich-rechtlicher Lehrveranstaltungen, wie er deutschlandweit an juristischen Fakultäten gelehrt wird. Damit verfolgt die Auswahl dieser Inhalte zugleich das Ziel, die Studierenden-Mobilität zu erhöhen. Die Auswahl der Wahlpflichtmodule trägt überdies der besonderen Profilierung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) Rechnung. Für die internationale Ausrichtung der Universität wie auch ihres Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften steht das Angebot eines Wahlpflichtfaches „Internationales Recht“. Das Wahlpflichtfach „Medien- und Kulturrecht“ trägt der besonderen Medienausrichtung der JGU Rechnung und verzahnt das Bachelor-Beifach „Öffentliches Recht“ noch einmal dichter mit medienbezogenen Inhalten möglicher Kernfächer. Mit den Wahlpflichtfächern „Steuerrecht“ sowie „Wirtschaft und Verwaltung“ setzt sich darüber hinaus die wirtschaftsrechtliche Schwerpunktsetzung im Bachelor-Beifach Öffentliches Recht fort. Die beiden Teilschwerpunkte „Medien- und Kulturrecht“ und „Wirtschaft und Verwaltung“ tragen mit ihren Bezügen zum Zivilrecht außerdem der Rechtsentwicklung jüngerer Zeit Rechnung, die die Grenze zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht zunehmend als fließend erscheinen lässt.

Studienaufbau

Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Gegenstand von Modul 1 sind die rechtsphilosophischen und verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Öffentlichen Rechts. Inhalt der Module 2 bis 4 sind das Staats- und Verfassungsrecht, das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Europarecht mit ihrer Systematisierung und ihren wesentlichen Norminhalten, aber auch mit deren Anwendung und Auslegung in Rechtsprechung und Literatur. Dabei werden zugleich juristische Methodenkenntnisse vermittelt. Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Internationales Recht (5.1), Medien- und Kulturrecht (5.2), Steuerrecht (5.3) oder Wirtschaft und Verwaltung (5.4).

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Die Absolvierung von Praktika ist nicht vorgeschrieben, sondern kann ergänzend und auf freiwilliger Basis erfolgen.

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.

Fremdsprachenkenntnisse

Besondere Fremdsprachenkenntnisse sind für das Bachelor-Beifach Öffentliches Recht nicht erforderlich.

Information | Beratung | Orientierung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Schnuppertage

Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.

Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.

Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.

Berufsfelder

Das Bachelor-Beifach Öffentliches Recht dient der fundierten Vermittlung juristischen Wissens und Denkens sowie juristischer Arbeitstechniken und Kompetenzen. Es richtet sich an Studierende sozial- wie geisteswissenschaftlicher Fächer und deckt somit, anders als das juristische Examensstudium, nicht die Breite von Zivilrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht ab. Es dient vielmehr dazu, Sozial- und Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für ihre eigenen Berufe spezifizierte juristische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die Möglichkeit des anschließenden Eintritts in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) bleibt Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens vorbehalten, ebenso die spätere Aufnahme von subjektiv zugangsbeschränkten, also nur nach bestandenem zweitem juristischem Staatsexamen eröffneten Berufen wie Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richterin/Richter und Staatsanwältin/Staatsanwalt.

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de