Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 6 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester Der Studienbeginn zum Wintersemester wird dringend empfohlen Sofern Sie mit dem Studium zum Sommersemester beginnen möchten, raten wir im Vorfeld zu einem Gespräch mit der Studienfachberatung |
Zulassungsbedingungen: | im 1. Fachsemester universitätsintern zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse. Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2 Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren: Der erforderliche Kurs richtet sich nach dem Kernfach. |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.06. - 15.07. Sommersemester: 01.12. - 15.01. |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Nähere Informationen zur Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten des Instituts. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Den Ausgangspunkt des Beifachs bilden die gesetzlichen Grundlagen des Strafrechts sowie der Normen für die Erziehung, Resozialisierung und Behandlung von Straftäter*innen. Neben der Vermittlung des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs sowie ausgewählter Delikte, vor allem jener gegen die Person (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Beleidigung) gibt das Studium eine allgemeinen Orientierung über die Funktionsweise der Strafrechtspflege, die anhand des Strafverfahrensrechts erfolgt. Das Beifach vermittelt außerdem, wie die Strafrechtspflege bei der Verhängung und Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen und sonstiger Maßnahmen auf erfahrungswissenschaftliche, insbesondere kriminologische Expertise angewiesen ist. Diese Elemente münden in die abschließende Vermittlung praxisbezogener kriminologischer Kenntnisse, die in Gestalt des Seminars zur angewandten Kriminologie gleichermaßen Ziel und Schwerpunkt des Studiengangs bilden.
Studienaufbau
Das Studium setzt sich aus fünf Pflichtmodulen zusammen. Modul 1 gibt eine allgemeine Einführung in das Beifachstudium und behandelt den allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs, in Modul 2 werden ausgewählte Delikte gegen die Person sowie die Grundlagen des Strafverfahrensrechts vermittelt. Modul 3 setzt sich aus Veranstaltungen zum Jugendstrafrecht, zum Sanktionenrecht sowie den Grundlagen der Kriminologie zusammen, bevor in den Modulen 4 und 5 vertieft kriminologische Kenntnisse mit Praxisbezug vermittelt und angewandt werden.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Die Absolvierung von Praktika ist nicht vorgeschrieben, sondern kann ergänzend und auf freiwilliger Basis erfolgen.
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Fremdsprachenkenntnisse
Besondere Fremdsprachenkenntnisse sind für das Bachelor-Beifach Strafrechtspflege nicht erforderlich.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.
Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.
Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.
Berufsfelder
Das Bachelor-Beifach Strafrechtspflege dient der Vermittlung des Verständnisses für kriminologische Ansätze und deren Verzahnung mit juristischem Wissen und Denken. Damit richtet es sich an Studierende sozial- wie geisteswissenschaftlicher Fächer, die als solche insbesondere in nichtjuristischen Berufen mit Aufgaben in der Strafrechtspflege betraut sind. Diese Aufgaben stellen sich vor allem in den sozialen und psychologischen Diensten der Strafrechtspflege, wie der Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe, der Gerichtshilfe oder dem Jugend- oder Erwachsenenstrafvollzug, in denen Pädagogen, Sozialpädagogen, Soziologen und Psychologen mit strafrechtlich gefährdeten oder bereits straffällig gewordenen Menschen zu tun haben. Die Möglichkeit des anschließenden Eintritts in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) bleibt Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens vorbehalten, ebenso die spätere Aufnahme von subjektiv zugangsbeschränkten, also nur nach bestandenem zweitem juristischem Staatsexamen eröffneten Berufen wie Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richterin/Richter und Staatsanwältin/Staatsanwalt.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de