Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 6 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester Der Studienbeginn zum Sommersemester wird empfohlen |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse. Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2 Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren: Der erforderliche Kurs richtet sich nach dem Kernfach. |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.06. - 01.09. |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Nähere Informationen zur Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten des Instituts. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Das Bachelor-Beifach zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen im Zivilrecht ab. Gegenstand des Beifachs sind die grundlegenden Regelungen der Rechtsbeziehungen unter Privaten, bei wahlweiser Einbeziehung des Rechts der abhängigen Beschäftigten, der familien- und erbrechtlichen Beziehungen oder des Wirtschaftsverkehrs. Neben den gesetzlichen Inhalten vermittelt das Beifach die Fähigkeit, juristische Fallgestaltungen im Zivilrecht eigenständig einer systemgerechten Lösung zuzuführen. Hierzu dienen die zivilrechtlichen Grundveranstaltungen des Staatsexamensstudiengangs, in denen nicht nur die erforderlichen Kenntnisse im materiellen Zivilrecht, sondern auch die Grundlagen der juristischen Falllösungstechnik vermittelt werden.
In einem besonderen Abschnitt des Beifachs werden der Umgang mit der juristischen Literatur und die richtige Art und Weise des wissenschaftlichen Zitierens vermittelt. Da jede Rechtsordnung eine zivilisatorische Kulturleistung darstellt und die einzelnen Rechtsvorschriften nur als geschichtlich gewachsene Regelungen verstanden werden können, deren Text und Inhalt zum Teil bereits sehr lange Zeit zurückreicht, werden überdies die historischen Vorbedingungen des Zivilrechts vermittelt, soweit diese für das Verständnis und die konkrete Anwendung des heute geltenden Rechts maßgeblich sind.
Schließlich vermittelt die Wahlpflicht-Spezialisierung in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Familien- und Erbrechts oder des Handels- und Gesellschaftsrechts fundierte Spezialkenntnisse. Diese können für die Berufspraxis auch von Nicht-Volljuristen besonders relevant sein und ermöglichen es, im jeweiligen Teilbereich konkrete Problemgestaltungen zu bearbeiten.
Studienaufbau
Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Inhalt der Module 1 und 2 sind im Wesentlichen die ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also dessen Allgemeiner Teil, das Schuldrecht sowie das Sachenrecht, jeweils mit ihrer Systematisierung und ihren wesentlichen Norminhalten, aber auch mit deren Anwendung und Auslegung in Rechtsprechung und Literatur. Gegenstand von Modul 3 ist die historische Basis des Zivilrechts, einschließlich dessen römisch-rechtlicher Grundlagen. In Modul 4 erfolgt eine hausarbeitsbezogene Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Arbeitsrecht (5.1), Familien- und Erbrecht (5.2) oder Handels- und Gesellschaftsrecht (5.3).
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder weniger fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Die Absolvierung von Praktika ist nicht vorgeschrieben, sondern kann ergänzend und auf freiwilliger Basis erfolgen.
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Fremdsprachenkenntnisse
Besondere Fremdsprachenkenntnisse sind für das Bachelor-Beifach Zivilrecht nicht erforderlich.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.
Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.
Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.
Berufsfelder
Das Bachelor-Beifach Zivilrecht dient der fundierten Vermittlung juristischen Wissens und Denkens sowie juristischer Arbeitstechniken und Kompetenzen. Es richtet sich an Studierende sozial- wie geisteswissenschaftlicher Fächer und deckt somit, anders als das juristische Examensstudium, nicht die Breite von Zivilrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht ab. Es dient vielmehr dazu, Sozial- und Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für ihre eigenen Berufe spezifizierte juristische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die Möglichkeit des anschließenden Eintritts in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) bleibt Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens vorbehalten, ebenso die spätere Aufnahme von subjektiv zugangsbeschränkten, also nur nach bestandenem zweitem juristischem Staatsexamen eröffneten Berufen wie Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richterin/Richter und Staatsanwältin/Staatsanwalt.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de