Bewerbung im DoSV

Das Internetportal von hochschulstart.de integriert die Zulassung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im Zentralen Vergabeverfahren (ZV) und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Bewerbung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, soweit sie am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, und zur Zusammenführung der Zulassung in den beiden Verfahren über Hochschulstart.de .

Hinweis: Die hier beschriebenen Verfahren beziehen sich nur auf Bewerbungen für das 1. Fachsemester. Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf den Seiten zum Hochschulort-, beziehungsweise Fachwechsel.

 

Sie registrieren sich über die Seite von Hochschulstart.

Nach der erfolgten Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese Daten benötigen Sie, um Ihre Bewerbung an der JGU mit hochschulstart.de zu verknüpfen.

Sie können für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, soweit diese am DoSV teilnehmen, insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Dabei werden Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit mehreren Studienortwünschen als eine Bewerbung gewertet. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge zählen je Studienortwunsch als eine Bewerbung.

 

Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)

Nach der Suche im Studienangebot unter hochschulstart.de werden Sie auf das Bewerbungsportal AntOn weitergeleitet.

Nachdem Sie sich dort registriert haben, geben Sie Ihre persönlichen Daten und gegebenenfalls weitere Studienwünsche im ZV ab.

Zusätzlich können Sie die von Ihnen gewünschten Studienorte wählen.

Nach dem Abschicken der Bewerbung in AntOn werden Ihre Daten ins DoSV-Portal übertragen, wo Sie Ihre Bewerbungen verwalten können.

Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (DoSV)

Sobald Sie für das DoSV-Portal registriert sind, können Sie sich auf dem Bewerbungsportal der JGU JoGu-StINe für Ihren Wunschstudiengang bewerben.

Zu Beginn der Bewerbung geben Sie BID und BAN, die Sie bei der Registrierung im Hochschulstart-Portal erhalten haben, an. Ihre Bewerbung wird dann mit hochschulstart.de verknüpft.

Nach dem Abschicken der Bewerbung werden Ihre Daten ins DoSV-Portal übertragen, wo Sie Ihre Bewerbungen verwalten können.

Im Verlauf der Koordinierungsphase können Sie jederzeit eine Zulassung für einen Studiengang erhalten. Dabei greifen die unten im Exkurs aufgeführten Priorisierungsregeln.

Warum ist die Priorisierung so wichtig?

Die Priorisierung ist wichtig, weil Sie bei Vorliegen mehrerer Zulassungsangebote mit denjenigen Zulassungsangeboten aus allen Verfahren ausscheiden, die Sie geringer priorisiert haben.

Damit nimmt die Priorisierung für Ihre Bewerbungen im DoSV eine entscheidende Rolle ein. 

Wie funktioniert die Priorisierung?

Sie nehmen die Priorisierung Ihrer Studiengänge selbstständig im DoSV-Bewerbungsportal über den Button "Bewerbungen priorisieren" vor. Während des laufenden Vergabeverfahrens ist die Änderung der Priorisierung nur noch für Studienwünsche möglich, für die noch kein Zulassungsangebot vorliegt.

Damit Ihre Priorisierung garantiert berücksichtigt werden kann, empfehlen wir Ihnen, die Priorisierung mit dem Ende des Bewerbungszeitraums abzuschließen.

Für Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie zusätzlich eine Binnenpriorisierung nach Studienorten vornehmen und so Ihre Ortspräferenzen abbilden. Mehrere Bewerbungen auf einen medizinisch-pharmazeutischen Studiengang nehmen damit nur einen Platz unter den 12 möglichen Bewerbungen ein.

Ich habe nur eine Bewerbung im DoSV abgegeben. (Regel 1)

Sobald Sie für den von Ihnen gewählten Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten haben, wird dieses automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Beispiel:

1. Priorität: Medizin (Staatsexamen) Zulassungsangebot liegt vor zugelassen

 

Ich habe mehrere Bewerbungen im DoSV abgegeben und für alle meine Studienwünsche ein Zulassungsangebot erhalten. (Regel 2)

Wenn Sie mehrere Bewerbungen abgegeben haben und für alle Studienwünsche Zulassungsangebote vorliegen, werden Sie automatisch für die am höchsten priorisierte Bewerbung zugelassen.

Beispiel:

1. Priorität: Medizin (Staatsexamen) Zulassungsangebot liegt vor zugelassen
2. Priorität: Psychologie (B.Sc.) Zulassungsangebot liegt vor ausgeschieden
3. Priorität: Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) Zulassungsangebot liegt vor ausgeschieden

 

Ich habe mehrere Bewerbungen im DoSV abgegeben und noch noch nicht für alle Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten. (Regel 3)

Wenn Sie für mehr als einen Studienwunsch ein Zulassungsangebot erhalten haben, für einige Bewerbungen aber noch kein Angebot vorliegt, scheiden Sie mit den niedriger priorisierten Studienwünschen, für die Zulassungsangebote vorliegen, aus. Studienwünsche, für die noch kein Zulassungsangebot vorliegt, verbleiben im Verfahren.

1. Priorität: Medizin (Staatsexamen) Zulassungsangebot noch nicht möglich weiterhin Teilnahme im Vergabeverfahren
2. Priorität: Psychologie (B.Sc.) Zulassungsangebot liegt vor zugelassen
3. Priorität: Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) Zulassungsangebot noch nicht möglich weiterhin Teilnahme im Vergabeverfahren
4. Priorität: Pharmazie (Staatsexamen) Zulassungsangebot liegt vor ausgeschieden

Eine detaillierte Beschreibung der Koordinierungsregeln finden Sie zusätzlich auf den Seiten von Hochschulstart.

Bewerbung für einen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang im DoSV

Die Bewerbung für DoSV-Studiengänge ist für den überwiegenden Teil der Bewerber/innen papierlos möglich; ob Ihre Bewerbung nach Absenden des elektronischen Antrags ohne das Einsenden weiterer Papierunterlagen am Verfahren teilnimmt, erfahren Sie nach dem elektronischen Absenden. In diesem Fall müssen Sie erst nach Erhalt einer Zulassung weitere Unterlagen einreichen; die einzureichenden Unterlagen können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen.

Bewerbung für einen bundesweit beschränkten Studiengang im Zentralen Vergabeverfahren

Haben Sie sich im Zentralen Vergabeverfahren auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, müssen Sie zur Vervollständigung der Bewerbung den ausgedruckten Antrag, sowie dazugehörige Unterlagen an Hochschulstart unter folgender Adresse senden:

hochschulstart.de
44128 Dortmund

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig auf den entsprechenden Seiten von Hochschulstart über die Fristen zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

 

Nach Ende der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung geprüft. Bei Erfüllen der formalen Voraussetzungen nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil.

Besteht eine Zulassungsmöglichkeit, wird Ihnen dies im DoSV-Portal als Zulassungsangebot angezeigt.

Wandeln Sie selbst aktiv das Zulassungsangebot in eine Zulassung um oder wird aufgrund der Koordinierungsregeln ein Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Für an der JGU örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge wird Ihnen der Zulassungsbescheid in JoGu-StINe unter "Dokumente" > "Meine Dokumente" zur Verfügung gestellt.

In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird Ihnen der Bescheid direkt von Hochschulstart übermittelt. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

Wenn Sie zugelassen wurden, laden Sie den entsprechenden Bescheid auf JoGu-StINe herunter. Sie erhalten dort die Informationen zu den Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags und den einzureichenden Unterlagen. Sobald diese bei uns eingegangen sind, werden Ihre Immatrikulationsunterlagen geprüft. Ist alles vollständig, werden Sie eingeschrieben und erhalten Ihr Semesterticket und neue Zugangsdaten für Ihren studentischen Account postalisch.

Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nach Abschluss der Koordinierung wieder frei werden, werden von der JGU in einem universitätseigenen Nachrückverfahren vergeben; die JGU beteiligt sich mit den DoSV-Studiengängen nicht am Koordinierten Nachrücken. Informationen zur Teilnahme am universitätsinternen Nachrückverfahren in Ihrem Wunschstudiengang erhalten Sie mit dem Ablehnungsbescheid, der Ihnen im DoSV-Portal zur Verfügung gestellt wird.

Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die nach Abschluss der Koordinierung wieder freiwerden, werden im Koordinierten Nachrückverfahren von Hochschulstart vergeben.

Wenn Sie während der Koordinierung keine Zulassung erhalten haben, können Sie am Koordinierten Nachrücken teilnehmen, sofern Sie innerhalb einer Frist von 72 h nach Abschluss der Koordinierung im DoSV-Portal Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren erklären.

Im Koordinierten Nachrücken erhalten Sie automatisch eine Zulassung für das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität. (Koordinierungsregel 4)

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, am Losverfahren der JGU teilzunehmen.