Sommersemester
Studiengang | Frist |
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zulassungsbeschränkte konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | 01. Oktober bis 15. November |
zulassungsfreie konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | 01. Oktober bis 1.März |
konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge mit Eignungsprüfung | 01. Oktober bis 15. November |
universitätsintern zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge | Anfang Dezember bis 15. Januar |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; Bewerbung (1. Fachsemester) über www.hochschulstart.de | Anfang Dezember bis 15. Januar |
zulassungsfreie grundständige Studiengänge | Anfang Dezember bis 1. März |
Promotion für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: | möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.03. jederzeit |
studienvorbereitender Deutschkurs am ISSK Mainz | Mitte November bis 15.01. des Folgejahres (Kursbeginn Februar des Folgejahres - Einschreibung erfolgt in das laufende WiSe + nachfolgendes SoSe) |
Studienkolleg und externe Feststellungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte September bis 15.11. (Kursbeginn des Studienkollegs Februar des Folgejahres - Einschreibung erfolgt in das laufende WiSe + nachfolgendes SoSe) Prüfungstermine im darauffolgenden Juni |
Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte Dezember bis 15.01. Prüfungstermine im darauffolgenden Juni |
Austausch - Studium ohne Abschluss | Mitte November - 15. Januar |
Sobald auch nur ein Fach eines Studiengangs zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge einhalten.
Das Online-Bewerbungsportal für grundständige Studiengänge ist für die Bewerbung zum Sommersemester in der Regel ab Anfang Dezember freigeschaltet, das Online-Bewerbungsportal für konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge in der Regel ab Anfang Oktober.
Wintersemester
Studiengang | Frist |
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zulassungsbeschränkte konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | Anfang April bis 15. Mai |
zulassungsfreie konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | Anfang April bis 1. September |
konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge mit Eignungsprüfung | Anfang April bis 15. Mai |
universitätsintern zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge | Anfang Juni bis 15. Juli |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de | Anfang Juni bis 15. Juli |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de wenn das Abitur vor dem 16. Januar erworben wurde (Altabiturienten) | 31. Mai |
zulassungsfreie grundständige Studiengänge | Anfang Juni bis 1. September |
Promotion für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: | möglichst bis 15.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.09. jederzeit |
studienvorbereitender Deutschkurs am ISSK Mainz | Mitte Mai bis 15.07. (Kursbeginn des Studienkollegs August - Einschreibung erfolgt in das laufende SoSe + nachfolgendes WiSe) |
Studienkolleg und externe Feststellungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte März bis 15.05. (Kursbeginn des Studienkollegs August - Einschreibung erfolgt in das laufende SoSe + nachfolgendes WiSe) Prüfungstermine im darauffolgenden Dezember |
Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte Juni bis 15.07. Prüfungstermine im darauffolgenden Dezember |
Austausch - Studium ohne Abschluss | Mitte Mai - 15. Juli |
Sobald auch nur ein Fach eines Studiengangs zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge einhalten.
Das Online-Bewerbungsportal für grundständige Studiengänge ist für die Bewerbung zum Wintersemester in der Regel ab Anfang Juni freigeschaltet, das Online-Bewerbungsportal für konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge in der Regel ab Anfang April.
Vorgezogenes Abitur in Rheinland-Pfalz
- Zulassungsbeschränkte Studiengänge: bis 15. Januar
- Zulassungsfreie Studiengänge: bis 1. März
Die Bewerbung für Studieninteressierte, die das vorgezogene Abitur ablegen, ist papierlos. Erst im Falle einer Zulassung werden Unterlagen angefordert.
Ausnahme: Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben und einen Sonderantrag stellen, reichen Sie bitte einen Ausdruck des Antrags mit den entsprechenden Nachweisen dar.
Eignungsprüfungen
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Kunst
über die Kunsthochschule Mainz
- Studienbeginn zum Wintersemester: 30.4. (Abgabe der Mappe)
- Studienbeginn zum Sommersemester: 31.10. (Abgabe der Mappe)
Musik
über das Studierendensekretariat der Hochschule für Musik
- Studienbeginn zum Wintersemester: 1.4.
- Studienbeginn zum Sommersemester: 1.11.
Sportwissenschaft
über das Prüfungsamt Sportwissenschaft
Losverfahren
Grundständige Studiengänge
Die Online-Anmeldung für die Teilnahme am Losverfahren in grundständigen Studiengängen ist zum Sommersemester zwischen dem 01.03. und 31.03., zum Wintersemester zwischen dem 01.09. und 30.09. freigeschaltet.
Masterstudiengänge
Die Online-Anmeldung für die Teilnahme am Losverfahren in Masterstudiengängen ist zum Sommersemester zwischen dem 01.02. und 28.02., zum Wintersemester zwischen dem 01.08. und 31.08. freigeschaltet.
Frühstudium
Die Onlinebewerbung für ein Frühstudium ist bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn beim Studierendenservice einzureichen.
Promotion
für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende:
- zum Wintersemester: möglichst bis 15.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn
- zum Sommersemester: möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn
für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende:
- jederzeit, keine Fristen