Sommersemester
Studiengang | Frist |
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zulassungsbeschränkte konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | 15. Oktober bis 15. November |
zulassungsfreie konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | 15. Oktober bis 1.März |
konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge mit Eignungsprüfung | 15. Oktober bis 15. November |
universitätsintern zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge | Anfang Dezember bis 15. Januar |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; Bewerbung (1. Fachsemester) über www.hochschulstart.de | Anfang Dezember bis 15. Januar |
zulassungsfreie grundständige Studiengänge | Anfang Dezember bis 1. März |
Promotion für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: | möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.03. jederzeit |
studienvorbereitender Deutschkurs am ISSK Mainz | itte November bis 15.01. des Folgejahres (Kursbeginn Februar des Folgejahres - Einschreibung erfolgt in das laufende WiSe + nachfolgendes SoSe) |
Studienkolleg, externe Feststellungsprüfung und Ergänzungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte September bis 15.11. (Kursbeginn des Studienkollegs Februar des Folgejahres - Einschreibung erfolgt in das laufende WiSe + nachfolgendes SoSe) Prüfungstermine Juni des Folgejahres |
Austausch - Studium ohne Abschluss | Mitte November - 15. Januar |
Sobald auch nur ein Fach eines Studiengangs zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge einhalten.
Das Online-Bewerbungsportal für grundständige Studiengänge ist für die Bewerbung zum Sommersemester in der Regel ab Anfang Dezember freigeschaltet, das Online-Bewerbungsportal für konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge in der Regel ab Anfang Oktober.
Wintersemester
Studiengang | Frist |
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zulassungsbeschränkte konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | Anfang April bis 15. Mai |
zulassungsfreie konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge | Anfang April bis 1. September |
konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge mit Eignungsprüfung | Anfang April bis 15. Mai |
universitätsintern zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge | Anfang Juni bis 15. Juli Unter Vorbehalt der Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 am 31.07.2021. |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de | Anfang Juni bis 15. Juli Unter Vorbehalt der Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 am 31.07.2021. |
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie; 1. Fachsemester über www.hochschulstart.de wenn das Abitur vor dem 16. Januar erworben wurde (Altabiturienten) | 31. Mai |
zulassungsfreie grundständige Studiengänge | Anfang Juni bis 1. September |
Promotion für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: | möglichst bis 15.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.09. jederzeit |
studienvorbereitender Deutschkurs am ISSK Mainz | Mitte Mai bis 15.07. (Kursbeginn des Studienkollegs August- Einschreibung erfolgt in das laufende SoSe + nachfolgendes WiSe)) |
Studienkolleg, externe Feststellungsprüfung und Ergänzungsprüfung am ISSK Mainz | Mitte März bis 15.05. (Kursbeginn des Studienkollegs August - Einschreibung erfolgt in das laufende SoSe + nachfolgendes WiSe) Prüfungstermine Dezember |
Austausch - Studium ohne Abschluss | Mitte Mai - 15. Juli |
Sobald auch nur ein Fach eines Studiengangs zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge einhalten.
Das Online-Bewerbungsportal für grundständige Studiengänge ist für die Bewerbung zum Wintersemester in der Regel ab Anfang Juni freigeschaltet, das Online-Bewerbungsportal für konsekutive (Masterstudiengänge) und postgraduale (i.d.R. Aufbaustudiengänge) Studiengänge in der Regel ab Anfang April.
Vorgezogenes Abitur in Rheinland-Pfalz
Bis zum 15. Januar (für zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 1. März (für zulassungsfreie Studiengänge) müssen das ausgedruckte Bewerbungsformular und die entsprechenden Unterlagen mit Ausnahme des noch fehlenden Abiturzeugnisses bei der Universität eingegangen sein. Das beglaubigte Abiturzeugnis können Sie bis spätestens zum vierten Werktag im April nachreichen.
Eignungsprüfungen
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Kunst
über die Kunsthochschule Mainz
- Studienbeginn zum Wintersemester: 30.4. (Abgabe der Mappe)
- Studienbeginn zum Sommersemester: 31.10. (Abgabe der Mappe)
Musik
über das Studierendensekretariat der Hochschule für Musik
- Studienbeginn zum Wintersemester: 1.4.
- Studienbeginn zum Sommersemester: 1.11.
Sportwissenschaft
über das Prüfungsamt Sportwissenschaft
Losverfahren
Grundständige Studiengänge
Die Online-Anmeldung für die Teilnahme am Losverfahren in grundständigen Studiengängen ist zum Sommersemester zwischen dem 01.03. und 31.03., zum Wintersemester zwischen dem 01.09. und 30.09. freigeschaltet.
Masterstudiengänge
Die Online-Anmeldung für die Teilnahme am Losverfahren in Masterstudiengängen ist zum Sommersemester zwischen dem 01.02. und 28.02., zum Wintersemester zwischen dem 01.08. und 31.08. freigeschaltet.
Frühstudium
Um sich schließlich offiziell bei der Universität anzumelden, stellen Sie bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn beim Studierendensekretariat den Antrag auf Einschreibung als Frühstudierende.
Promotion
für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende:
- zum Wintersemester: möglichst bis 15.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn
- zum Sommersemester: möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn
für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende:
- jederzeit, keine Fristen