Alle Informationen zum Ablauf der Bewerbung über das Portal hochschulstart.de finden Sie auf der Seite zum Dialogorientierten Serviceverfahren und auf den Seiten von hochschulstart.de.
- Medizin (Staatsexamen)
- Pharmazie (Staatsexamen)
- Zahnmedizin (Staatsexamen)
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Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli
Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar |
Informationen zum Bewerbungsverfahren für Medizin ab dem Sommersemester 2020
Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
- Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
- Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird durch die Hochschulen selbst im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Jede Hochschule kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Studierenden auswählen möchte. - Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden. In einer zweijährigen Übergangszeit (2020 und 2021) werden Wartezeiten noch im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusätzlichen Eignungsquote in begrenztem Maße berücksichtigt.
Für die JGU hat der Senat der Universität am 14.12.2018, vorbehaltlich der rechtzeitigen Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen durch das Land, die folgenden Kriterien für die Auswahlverfahren verabschiedet (zu erreichen sind max. 100 Punkte):
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Note der Hochschulzugangsberechtigung | 45 | landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.) |
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) | 45 | nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel: [(Testergebnis*-70): (130-70)]x45*Testergebnis=Standardwert |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 5 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
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Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung | 3 | Berufe siehe oben |
Preise in Wettbewerben | 2 | Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:
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Für die JGU hat der Senat der Universität am 14.12.2018, vorbehaltlich der rechtzeitigen Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen durch das Land, die folgenden Kriterien für die Auswahlverfahren verabschiedet:
Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Die Verteilung dieser Punkte wird in den Jahren 2020-21 wie folgt geregelt:
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Wartezeit | 2020: 45 | 3 Punkte pro Semester Wartezeit, max. 15 Semester werden berücksichtigt |
2021: 30 | 2 Punkte pro Semester Wartezeit, max. 15 Semester werden berücksichtigt | |
2022: 0 | 0 Punkte pro Semester Wartezeit | |
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) | 2020: 45 2021: 60 2022: 90 |
nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel: [(Testergebnis*-70): (130-70)]x45 im Jahr 2020 [(Testergebnis*-70): (130-70)]x60 im Jahr 2021 [(Testergebnis*-70): (130-70)]x90 im Jahr 2022*Testergebnis=Standardwert |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 5 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
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Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung | 3 | Berufe siehe oben |
Preise in Wettbewerben | 2 | Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:
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Die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge (TMS)" ist nicht verpflichtend, gewinnt bei der Studienplatzvergabe ab dem Sommersemester 2020 aber deutlich an Gewicht (siehe AdH und ZEQ).
Die Anmeldung für die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge" muss bis zum 15. Januar eines Jahres über die TMS-Homepage erfolgen.
Der gebührenpflichtige Test findet einmal im Jahr Anfang Mai an verschiedenen Testorten in Deutschland statt.
Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird. Das gleiche Verfahren gilt auch bei einem Hochschulwechsel aus dem Ausland. Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.
Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, folgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.
Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Medizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Medizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Unterrichtsbeauftragten der JGU.
Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für Pharmazie ab dem Sommersemester 2020
Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
- Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
- Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird durch die Hochschulen selbst im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Jede Hochschule kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Studierenden auswählen möchte. - Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.
Für die JGU hat der Senat der Universität am 14.12.2018, vorbehaltlich der rechtzeitigen Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen durch das Land, die folgenden Kriterien für die Auswahlverfahren verabschiedet (zu erreichen sind max. 100 Punkte):
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Note der Hochschulzugangsberechtigung | 90 | landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.) |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 10 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
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Für die JGU hat der Senat der Universität am 14.12.2018, vorbehaltlich der rechtzeitigen Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen durch das Land, die folgenden Kriterien für die Auswahlverfahren verabschiedet:
Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Die Verteilung dieser Punkte wird in den Jahren 2020-21 wie folgt geregelt:
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Note der Hochschulzugangsberechtigung | 90 | landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.) |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 10 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
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Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird.
Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.
Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Pharmazie, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Pharmazie nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an diejenigen Universitätsdozierenden der JGU, die die entsprechende/n Lehrveranstaltung/en für Pharmazie anbieten.
Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.
Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für Zahnmedizin ab dem Sommersemester 2020
Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
- Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
- Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird durch die Hochschulen selbst im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Jede Hochschule kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Studierenden auswählen möchte. - Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden. In einer zweijährigen Übergangszeit (2020 und 2021) werden Wartezeiten noch im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zusätzlichen Eignungsquote in begrenztem Maße berücksichtigt.
Es können max. 100 Punkte erreicht werden.
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Note der Hochschulzugangsberechtigung | 45 | landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.) |
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) | 45 | nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel: [(Testergebnis*-70): (130-70)]x45*Testergebnis=Standardwert |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 5 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
|
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung | 3 | Berufe siehe oben |
Preise in Wettbewerben | 2 | Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:
|
Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Die Verteilung dieser Punkte wird in den Jahren 2020-21 wie folgt geregelt:
Kriterien | Punkte max. | Bemerkung |
Wartezeit | 2020: 45 | 3 Punkte pro Semester Wartezeit, max. 15 Semester werden berücksichtigt |
2021: 30 | 2 Punkte pro Semester Wartezeit, max. 15 Semester werden berücksichtigt | |
2022: 0 | 0 Punkte pro Semester Wartezeit | |
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) | 2020: 45 2021: 60 2022: 90 |
nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel: [(Testergebnis*-70): (130-70)]x45 im Jahr 2020 [(Testergebnis*-70): (130-70)]x60 im Jahr 2021 [(Testergebnis*-70): (130-70)]x90 im Jahr 2022*Testergebnis=Standardwert |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 5 | Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:
|
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung | 3 | Berufe siehe oben |
Preise in Wettbewerben | 2 | Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:
|
Die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge (TMS)" ist nicht verpflichtend, gewinnt bei der Studienplatzvergabe ab dem Sommersemester 2020 aber deutlich an Gewicht (siehe AdH und ZEQ).
Die Anmeldung für die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge" muss bis zum 15. Januar eines Jahres über die TMS-Homepage erfolgen.
Der gebührenpflichtige Test findet einmal im Jahr Anfang Mai an verschiedenen Testorten in Deutschland statt.
Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird. Das gleiche Verfahren gilt auch bei einem Hochschulwechsel aus dem Ausland.
Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, (z.B. von Medizin zu Zahnmedizin) erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt. Bitte wenden Sie sich dafür an das Landesprüfungsamt Ihres Hauptwohnortsitzes.
Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Zahnmedizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Zahnmedizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Unterrichtsbeauftragten der JGU.
Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.
Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.