Bewerbungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Alle Informationen zum Ablauf der Bewerbung über das Portal hochschulstart.de finden Sie auf der Seite zum Dialogorientierten Serviceverfahren und auf den Seiten von hochschulstart.de.

Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester:

Anfang Juni bis 15. Juli

Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bis zum 16.01. des betreffenden Jahres erwerben (Altabiturienten): 31.05.

Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester:

Anfang Dezember bis 15. Januar

Informationen zum Bewerbungsverfahren für Medizin

Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

  • Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
  • Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird im Auswahlverfahren der Hochschulen nach Kriterien vergeben, die durch die Hochschulen selbst festgelegt wurden.
  • Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.

Folgende Kriterien werden im Auswahlverfahren der JGU berücksichtigt. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Kriterien Punkte max. Bemerkung
Note der Hochschulzugangsberechtigung 45 landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.)
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) 45

nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel:

[(Testergebnis*-70): (130-70)]x45

*Testergebnis=Standardwert

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 5 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäd/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
  • Rettungsassistent/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1  Jahr nach Abschluss der Ausbildung 3 Berufe siehe oben
Preise in Wettbewerben 2 Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:

  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Chemie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Physik-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Informatikolympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Mathematikolympiade
  • Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)

Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) 90

nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel:

[(Testergebnis*-70): (130-70)]x90

*Testergebnis=Standardwert

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 5 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäd/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktiondiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
  • Rettungsassistent/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung 3 Berufe siehe oben
Preise in Wettbewerben 2 Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:

  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Chemie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Physik-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Informatikolympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Mathematikolympiade
  • Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/ Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)

Die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge (TMS)" ist nicht verpflichtend. Wie Sie den oben beschriebenen Quoten entnehmen können, nimmt der TMS einen großen Stellenwert ein.

Die Anmeldung für die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge" erfolgt über die TMS-Homepage.

Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird. Das gleiche Verfahren gilt auch bei einem Hochschulwechsel aus dem Ausland. Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.

Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, folgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Medizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Medizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Unterrichtsbeauftragten der JGU.

Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für Pharmazie

Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

  • Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
  • Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird durch die Hochschulen selbst im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
    Jede Hochschule kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Studierenden auswählen möchte.
  • Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.

Folgende Kriterien werden ab dem Wintersemester 2022/2023 berücksichtigt. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Kriterien Punkte max. Bemerkung
Note der Hochschulzugangsberechtigung 60 landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.)
Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungs-Tests (PhaST) 30
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 10 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Biologielaborant/in
  • Biologisch-technische/r Assistent/in
  • Biotechnologische/r Assistent/in
  • Chemielaborant/in
  • Chemiekant/in
  • Chemisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Pharmakant/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physikalisch-technische/r Assistent/in
  • Physiklaborant/in
  • Techn. Assistent/in - chemische u. biologische Laboratorien

Folgende Kriterien werden ab dem Wintersemester 2022/2023 berücksichtigt. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Kriterien Punkte max. Bemerkung
Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungs-Tests (PhaST) 90
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 10 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Biologielaborant/in
  • Biologisch-technische/r Assistent/in
  • Biotechnologische/r Assistent/in
  • Chemielaborant/in
  • Chemiekant/in
  • Chemisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Pharmakant/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physikalisch-technische/r Assistent/in
  • Physiklaborant/in
  • Techn. Assistent/in - chemische u. biologische Laboratorien

Ab Wintersemester 2022/23 (vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständingen Gremien und rechtzeitigen Schaffung der Rechtsgrundlagen):

Die Teilnahme am "Pharmazie-Studieneignungs-Test (PhaST)" ist nicht verpflichtend. Wie Sie den oben beschriebenen Quoten entnehmen können, nimmt der PhaST einen großen Stellenwert ein.

Die Anmeldung für die Teilnahme am "Pharmazie-Studieneignungs-Test" erfolgt über die PhaST-Homepage.

Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird.

Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Pharmazie, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Pharmazie nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an diejenigen Universitätsdozierenden der JGU, die die entsprechende/n Lehrveranstaltung/en für Pharmazie anbieten.

Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.

Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für Zahnmedizin

Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in mehreren Schritten statt.
2% aller zu verteilenden Studienplätze sind für außergewöhnliche Härtefälle reserviert.
Ob eine besondere Ausnahmesituation bei Ihnen vorliegt, können Sie anhand der Beispiele auf der Homepage von hochschulstart.de einschätzen.
Die übrigen Studienplätze werden im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

  • Die ersten 30% der Studienplätze ("Abiturbestenquote") werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten) vergeben.
  • Der mit 60% größte Teil der Studienplätze wird durch die Hochschulen selbst im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
    Jede Hochschule kann innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Studierenden auswählen möchte.
  • Die letzten 10% der Plätze werden über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben, in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.

Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Kriterien Punkte max. Bemerkung
Note der Hochschulzugangsberechtigung 45 landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich (s.o.)
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) 45

nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel:

[(Testergebnis*-70): (130-70)]x45

*Testergebnis=Standardwert

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 5 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäd/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktiondiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in
  • Rettungsassistent/in
  • Stomatologische Schwester
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
  • Zahnarzthelfer/in
  • Zahnärztliche/r Helfer/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahntechniker/in
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung 3 Berufe siehe oben
Preise in Wettbewerben 2 Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:

  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Chemie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Physik-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Informatikolympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Mathematikolympiade
  • Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)

Es können max. 100 Punkte erreicht werden.

Kriterien Punkte max. Bemerkung
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) 90

nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt; Berechnung der Punkte nach folgender Formel:

[(Testergebnis*-70): (130-70)]x90

*Testergebnis=Standardwert

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 5 Ausschließlich die folgenden Berufe werden berücksichtigt:

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäd/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assisten/in – Funktiondiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in
  • Rettungsassistent/in
  • Stomatologische Schwester
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
  • Zahnarzthelfer/in
  • Zahnärztliche/r Helfer/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahntechniker/in
Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung 3 Berufe siehe oben
Preise in Wettbewerben 2 Ausschließlich die folgenden Preise werden berücksichtigt:

  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Chemie-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Physik-Olympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Informatikolympiade
  • Preisträger/in im Auswahlwettbewerb zur internationalen Mathematikolympiade
  • Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
  • Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/ Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)

Die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge (TMS)" ist nicht verpflichtend. Wie Sie den oben beschriebenen Quoten entnehmen können, nimmt der TMS einen großen Stellenwert ein.

Die Anmeldung für die Teilnahme am "Test für medizinische Studiengänge" erfolgt über die TMS-Homepage.

Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird. Das gleiche Verfahren gilt auch bei einem Hochschulwechsel aus dem Ausland.

Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, (z.B. von Medizin zu Zahnmedizin) erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt. Bitte wenden Sie sich dafür an das Landesprüfungsamt Ihres Hauptwohnortsitzes.

Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Zahnmedizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Zahnmedizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Unterrichtsbeauftragten der JGU.

Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das „passende“ Fachsemester zu erhalten.

Für höhere Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt an der JGU.