Sie möchten einen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Studiengang an der JGU studieren? Dann erfolgt die Vergabe des Studienplatzes im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Sie registrieren sich im Portal von hochschulstart.de und bewerben sich anschließend an der JGU über JOGU-StINe.
Zusätzliche Informationen Bewerber und Bewerberinnen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Informationsseiten für Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen.
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf unserer Homepage zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) und auf den Seiten von hochschulstart.de .
- Biologie (B.Sc.),
- Molekulare Biologie (B.Sc.)
- Molekulare Biotechnologie (B.Sc.)
- Deutsches und Französisches Recht (LL.B.)
- Psychologie und Psychotherapie (B.Sc.)
- Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
- Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
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Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar |
Für Bewerber/innen für zulassungsbeschränkte Fächer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörigkeit werden Studienplätze nach folgenden Kriterien vergeben:
- 80% nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturnote)
- 20% nach Wartezeit (es können max. 7 Wartesemester berücksichtigt werden)
Die Auswahlgrenzen der letzten Semester finden Sie in der NC-Tabelle.
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Was bedeutet Wartezeit? Die Wartezeit ist die Anzahl aller Semester, die Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel nach dem Abschluss des Abiturs) nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. z.B. Abitur im Juni 2018, Ersteinschreibung ins Wintersemester 2019/20 = 2 Wartesemester |