Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit Eignungsprüfung

An der JGU werden folgende Fächer angeboten, für die Sie eine Eignungsprüfung vorweisen müssen:

Kunst Musik Sport
Bildende Kunst (B. Ed.)Elementare Musikpädagogik (B. Mus)Sport und Sportwissenschaft (B. A.)
Freie Bildende Kunst (Diplom)Jazz und Populäre Musik (B. Mus.)Sport (B. Ed.)
Kirchenmusik (B. Mus.)
Klavier (B. Mus.)
Musik (B. Ed.)
Oper und Konzert (B. Mus.)
Orchesterinstrumente (B. Mus.)

Bewerbungsfristen für die Eignungsprüfung

Kunst Musik Sport
Bewerbung zum Wintersemester 30.04.
(Abgabe der Mappe)
01.04. siehe Homepage des Instituts für Sportwissenschaft
Bewerbung zum Sommersemester 31.10.
(Abgabe der Mappe)
01.11. siehe Homepage des Instituts für Sportwissenschaft

Bewerbungsfrist an der JGU Mainz

Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester:

Anfang Juni bis 15. Juli

Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester:

Anfang Dezember bis 15. Januar

Abweichende Bewerbungsfristen für Studiengänge im Bereich Musik finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs.

Anmeldung der Eignungsprüfung

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung für Lehramt oder Diplom erfolgt direkt bei der Kunsthochschule Mainz. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie als Download, persönlich oder gegen einen frankierten Rückumschlag (DIN C4, EUR 1,60).

Bitte beachten Sie die oben genannten Fristen - eine Verlängerung ist nicht möglich.

Den Termin für die Ablage der Eignungsprüfung teilt Ihnen die Kunsthochschule rechtzeitig mit.

Bewerbung an der Universität Mainz

  1. Online-Bewerbung über das Portal JOGU-StINe
  2. Nach dem elektronischen Abschicken der Bewerbung generieren Sie über die Schaltfläche "Drucken" in der Bewerbungsübersicht ein PDF-Dokument, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und welche weiteren Unterlagen Sie für die erfolgreiche Bewerbung an der JGU einreichen müssen.
  3. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden und sich frist- und formgemäß beworben haben – der Nachweis der Eignungsprüfung muss mit der Bewerbung eingereicht werden, eine Mitteilung durch den Fachbereich reicht nicht aus –, werden Sie für das Studium des entsprechenden Faches zugelassen.
    Es gibt keine weitere Zulassungsbeschränkung; Note und Wartezeit spielen keine Rolle.
  4. Abrufen des Bescheids über JOGU-StINe ("Dokumente" > "Meine Dokumente")
    Achtung: Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung ändert sich der Status Ihrer Bewerbung nicht mehr. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihnen ein Bescheid zur Verfügung gestellt wurde.
  5. Im Falle einer Zulassung nehmen Sie den angebotenen Studiengang durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags und Einreichen der im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen an. Ihre Semesterunterlagen erhalten Sie nach Vollzug der Einschreibung auf dem Postweg an die von Ihnen bei der Bewerbung angegeben Adresse.

Anmeldung der Eignungsprüfung

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt beim Studierendensekretariat der Hochschule für Musik.

Bitte beachten Sie die oben genannten Fristen - eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Anmeldeformulare für die Eignungsprüfung sowie weitere Hinweise zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der Hochschule für Musik.
Bitte senden Sie ihr ausgefülltes Formular sowie weitere Bewerbungsunterlagen per Mail an eignungspruefung-hfm@uni-mainz.de.

Bewerber/innen für die Eignungsprüfung, die über im Ausland erworbene Zeugnisse verfügen, die zum Studium berechtigen, beantragen bitte rechtzeitig (d.h. sechs Wochen vor dem Ende der Frist für die Bewerbung für die Eignungsprüfung) die Anerkennung dieser Vorbildungsnachweise. Ohne Anerkennungsurkunde ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich.

Den Termin der Eignungsprüfung teilt Ihnen die Hochschule für Musik rechtzeitig mit.

Bewerbung an der Universität Mainz

  1. Online-Bewerbung über das Portal JOGU-StINe
  2. Nach dem elektronischen Abschicken der Bewerbung generieren Sie über die Schaltfläche "Drucken" in der Bewerbungsübersicht ein PDF-Dokument, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und welche weiteren Unterlagen Sie für die erfolgreiche Bewerbung an der JGU einreichen müssen.
  3. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden und sich frist- und formgemäß beworben haben werden Sie zugelassen. Sie müssen bei der Bewerbung keinen Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung einreichen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden direkt an das Referat Bewerbung und Zulassung übermittelt.
    Es gibt keine weitere Zulassungsbeschränkung; Note und Wartezeit spielen keine Rolle.
  4. Abrufen des Bescheids über JOGU-StINe ("Dokumente" > "Meine Dokumente")
    Achtung: Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung ändert sich der Status Ihrer Bewerbung nicht mehr. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihnen ein Bescheid zur Verfügung gestellt wurde.
  5. Im Falle einer Zulassung nehmen Sie den angebotenen Studiengang durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags und Einreichen der im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen an. Ihren studentischen Account schalten Sie mit Ihrem Freischalt-Code frei. Sie erhalten diesen per E-Mail an Ihre private E-Mail-Adresse.

Anmeldung der Eignungsprüfung

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt online über die Homepage des Instituts für Sportwissenschaft.

Wenn Sie bereits eine Eignungsprüfung an einer anderen Universität erfolgreich abgelegt haben, können Sie am Instituts für Sportwissenschaft prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden kann.

Vom Institut für Sportwissenschaft wird Ihnen ein Anerkennungsbescheid ausgestellt, diesen laden Sie bitte fristgemäß in Ihrer Online-Bewerbung hoch bzw. reichen ihn innerhalb der Bewerbungsfrist nach; andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Im Sommersemester kann der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bis zum 1. März nachgereicht werden, im Wintersemester ist dies bis zum 1. September möglich.
Bitte veranlassen Sie die Prüfung beim Fachbereich, bevor Sie sich online um den Studienplatz beim Studierendenservice bewerben.

Die Eignungsprüfungen der Universitäten Koblenz-Landau sowie Kaiserslautern werden als gleichwertig anerkannt, wenn sie nicht älter als zwei Jahre sind. Sie können die Bestätigung über die bestandene Eignungsprüfung in diesen Fällen im Bewerberportal hochladen; eine Anerkennung durch das Institut für Sportwissenschaft entfällt.

Im Falle einer Zulassung reichen Sie u.a. eine amtlich beglaubigte Kopie der Eignungsprüfung für die Immatrikulation ein.

Bewerbung an der Universität Mainz

  1. Online-Bewerbung über das Portal JOGU-StINe
  2. Nach dem elektronischen Abschicken der Bewerbung generieren Sie über die Schaltfläche "Drucken" in der Bewerbungsübersicht ein PDF-Dokument, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und welche weiteren Unterlagen Sie für die erfolgreiche Bewerbung an der JGU einreichen müssen.
  3. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden und sich frist- und formgemäß beworben haben – der Nachweis der Eignungsprüfung muss mit der Bewerbung eingereicht werden, eine Mitteilung durch den Fachbereich reicht nicht aus –, werden Sie für das Studium des entsprechenden Faches zugelassen.
    Es gibt keine weitere Zulassungsbeschränkung; Note und Wartezeit spielen keine Rolle.
  4. Abrufen des Bescheids über JOGU-StINe ("Dokumente" > "Meine Dokumente")
    Achtung: Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung ändert sich der Status Ihrer Bewerbung nicht mehr. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihnen ein Bescheid zur Verfügung gestellt wurde.
  5. Im Falle einer Zulassung nehmen Sie den angebotenen Studiengang durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags und Einreichen der im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen an. Die Daten, mit denen Sie Ihren Studierendenaccount freischalten, erhalten Sie per E-Mail an Ihre private Adresse.