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Für einen Zwei-Fächer-Bachelor bewerben Sie sich auf eine Kombination aus Kern- und Beifach. Sobald eines dieser Fächer zulassungsbeschränkt ist, gelten für die gesamte Kombination die Fristen und Hinweise für zulassungsbeschränkte Studiengänge. |
Zulassungsbeschränkte Fächer
Kernfächer
- Erziehungswissenschaft
- Filmwissenschaft
- Politikwissenschaft
- Publizistik
Beifächer
- Audiovisuelles Publizieren
- Erziehungswissenschaft
- Filmwissenschaft
- Öffentliches Recht
- Politikwissenschaft
- Publizistik
- Soziologie
- Strafrechtspflege
- Wirtschaftswissenschaften
- Zivilrecht
Zulassungsfreie Fächer
Kernfächer
- Ägyptologie
- American Studies
- Buchwissenschaft
- English Literature and Culture
- Ethnologie
- Französisch
- Germanistik
- Geschichte
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Klassische Archäologie
- Komparatistik
- Kulturanthropologie
- Kunstgeschichte
- Linguistik
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Slavistik: Schwerpunkt Polonistik
- Slavistik: Schwerpunkt Russistik
- Soziologie (ab WiSe 23/24; vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien)
- Spanisch
- Theaterwissenschaft
- Turkologie
- Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
Beifächer
- Ägyptologie/Altorientalistik
- American Studies
- Archäologien
- Buchwissenschaft
- English Literature and Culture
- Ethnologie
- Evangelische Theologie
- Französisch
- Germanistik
- Geschichte
- Griechisch
- Indologie
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Komparatistik
- Kulturanthropologie
- Kunstgeschichte
- Latein
- Linguistik
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Portugiesisch
- Slavistik: Schwerpunkt Polonistik
- Slavistik: Schwerpunkt Russistik
- Spanisch
- Theaterwissenschaft
- Turkologie
- Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
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Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer:
Bewerbung für zulassungsfreie Fächer:
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In zulassungsfreien Fächern findet kein Auswahlverfahren statt. Sie erhalten in diesen Fächern einen Studienplatz, wenn Ihre Bewerbung form- und fristgemäß an der JGU eingeht. |
Für Bewerber/innen für zulassungsbeschränkte Fächer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörigkeit werden Studienplätze nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:
- 80% nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturnote)
- 20% nach Wartezeit
Die Auswahlgrenzen zurückliegender Semester finden Sie hier.
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Was bedeutet Wartezeit? Die Wartezeit ist die Anzahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. nach dem Ablegen des Abiturs) verstrichenen Semester, die Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es zählen nur volle Semester vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird. z.B. Abitur im Juni 2018, Ersteinschreibung ins Wintersemester 2019/20 = 2 Wartesemester |
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Ist eines der Fächer in der von Ihnen gewählten Kombination aus Kern- und Beifach zulassungsbeschränkt, erhalten Sie entweder eine Zulassung, Teilzulassung oder Ablehnung.
Zulassung
Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie im Kern- und Beifach einen Studienplatz erhalten haben. Falls Sie den angebotenen Platz annehmen möchten, zahlen Sie den Semesterbeitrag bis zum im Bescheid genannten Frist und reichen die im Bescheid genannten Unterlagen im Studierendenservice ein. Sie müssen zur Annahme des Studienplatzes nicht persönlich erscheinen.
Teilzulassung
Sie erhalten einen Teilzulassungsbescheid, wenn Sie entweder im Kern- oder Beifach zugelassen werden konnten, wir Ihnen für das andere Fach aber leider keinen Studienplatz anbieten konnten.
In diesem Fall werden Sie im Bescheid aufgefordert, ein zulassungsfreies Fach als Ersatz zu wählen, da andernfalls eine Einschreibung nicht möglich ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, am Nachrückverfahren in dem Fach teilzunehmen, in dem Sie nicht zugelassen werden konnten; hierzu reichen Sie bitte die dem Bescheid beigefügte Erklärung zur Teilnahme am Nachrückverfahren fristgerecht im Studierendenservice ein. Lassen Sie die gesetzte Frist verstreichen, erlischt Ihre (Teil-)Zulassung.
Ablehnung
Im Falle einer Ablehnung konnten Sie weder im Kern- noch im Beifach zugelassen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, am Nachrückverfahren teilzunehmen; hierzu reichen Sie bitte die dem Ablehnungsbescheid beigefügte Erklärung zur Teilnahme am Nachrückverfahren fristgerecht im Studierendenservice ein. Zusätzlich können Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen über JOGU-StINe für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben.