Definition
Eine "co-tutelle de thèse" ist eine bi-nationale Ko-Promotion, bei der ein Promotionsprojekt gemeinsam von zwei Dissertationsbetreuer/inn/en aus Universitäten in zwei verschiedenen Ländern betreut wird und beide Hochschulen gemeinsam den Doktortitel verleihen. Der/die Doktorand/in verteilt die Forschungszeit für die Dissertation zu etwa gleichen Teilen auf beide Universitäten. Gemäß dem Grundsatz "eine wissenschaftliche Leistung führt zu einem Abschluss" wird eine Dissertation verfasst, die vor einer von beiden Universitäten besetzten Kommission verteidigt wird und deren Ergebnis von beiden Universitäten anerkannt wird. Anschließend verleihen beide Universitäten eine gemeinsame Promotionsurkunde oder zwei Urkunden, die im Text aufeinander verweisen und nur gemeinsam gültig sind.
Weitere Merkmale:
- Ein co-tutelle-Abkommen muss für jedes Dissertationsvorhaben individuell abgeschlossen werden. Selbst wenn also eine bi-nationale Ko-Promotion in einer Promotionsordnung nicht explizit vorgesehen ist, kann sie per Einzelfallregelung vereinbart werden, da der co-tutelle-Vertrag den Bedürfnissen der jeweiligen Promotionsordnungen beider Hochschulen Rechnung tragen kann und muss.
- Eine co-tutelle wird zu Beginn der Forschungszeit vereinbart und bi-national betreut; eine nachträgliche Anerkennung einer nationalen Promotion durch eine zweite Universität ist keine co-tutelle.
- Eine Partnerschaft zwischen den beiden beteiligten Hochschulen ist keine Voraussetzung für eine co-tutelle; es handelt sich bei der co-tutelle nicht um einen bi-nationalen Studiengang, sondern um Einzelprojekte.
Voraussetzungen:
- Der/die Promovierende muss sich die Betreuer/inn/en an den beiden Universitäten selbst suchen und das Thema der Promotion mit ihnen vereinbaren.
- Der/die Promovierende muss an beiden Universitäten promotionsberechtigt sein und an beiden Universitäten registriert bzw. eingeschrieben sein.
- Die Modalitäten der Promotion müssen in Abstimmung mit beiden Betreuer/inn/en und beiden Promotionsprüfungsämtern (an der JGU ist dies das Dekanat des jeweiligen Fachs) abgesprochen werden und müssen mit den Promotionsprüfungsordnungen an beiden Universitäten übereinstimmen.
- Diese Modalitäten werden in einem individuellen co-tutelle-Vertrag festgehalten.
Vor Abschluss eines Vertrags über eine bi-nationale Ko-Promotion unter Beteiligung der JGU müssen also folgende Punkte geklärt sein:
- die Zulassung zur Promotion, einschließlich Anerkennung von ausländischen Hochschulzeugnissen, falls die Befugnis zur Promotion nicht an der JGU erlangt wurde
- die Registrierung des/der Promovierenden im Dekanat des jeweiligen Fachs an der JGU
- ggf. die Enschreibung als Doktorand/in an der JGU (zumindest für die an der JGU verbrachte Forschungszeit)
Der co-tutelle-Vertrag:
Muster für co-tutelle-Abkommen sind erhältlich von europa@international.uni-mainz.de.
Der co-tutelle-Vertrag muss folgende Details regeln:
- Thema und gemeinsame Betreuung der Dissertation
- die Einschreibung an beiden Hochschulen
- die Studiengebühren (die an einer der beiden Universitäten erlassen werden)
- etwaige finanzielle Hilfen und Finanzierung von Reisen z.B. von Kommissionsmitgliedern
- Nach französischem Usus werden auch Sozialversicherung und Unterbringung im co-tutelle-Vertrag beschrieben; dies ist jedoch nicht Pflicht.
- vor allem das Promotionsverfahren, i.e. Zusammensetzung der Promotionskommission; Ort, Sprache, Modus der Doktorarbeit und Disputation; etc. In der praktischen Durchführung haben sich diese Punkte bislang nicht als schwierig erwiesen - oft sehen die deutschen Promotionsordnungen ohnehin z.B. die Hinzuziehung externer Gutachter/innen und Prüfer/innen vor. Wichtig ist aber die Regelung bezüglich der Sprache, in der die Dissertation abgefasst wird - wenn eine Promotionsordnung z.B. eine Dissertation in deutscher Sprache, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache vorsieht, kann höchstens die Zusammenfassung in z.B. französischer Sprache erfolgen. Konstruktive Unterstützung seitens der Promotionsbetreuer/innen hat hier erfahrungsgemäß aber immer zu praktikablen Lösungen geführt.
- die gegenseitige Anerkennung der Urkunden. Im Idealfall wird eine zweisprachige Urkunde ausgestellt oder aber eine Urkunde, in der beide Fassungen einander gegenüber stehen, wobei beide Sprachversionen darauf hinweisen, dass der Titel von beiden Hochschulen verliehen wurde und dass die eine Urkunde (z.B. die deutsche) nicht ohne die andere (z.B. die französische) gültig ist. Somit sollte die gemeinsame Urkunde nicht nur die gegenseitige Anerkennung der bi-nationalen Promotion erläutern, sondern muss tatsächlich die bi-nationale Gemeinsamkeit des Promotionsunternehmens herausstellen. Wird in einem Land eine nationale Urkunde vom zuständigen Erziehungsministerium vergeben (wie z.B. in Frankreich), so müssen zumindest die von den beteiligten Universitäten ausgestellten Urkunden aufeinander verweisen, wenn sie nicht ohnehin gemeinsam ausgestellt werden.
Der co-tutelle-Vertrag muss in den Sprachen der beiden Hochschulen (oder auf Englisch) abgefasst sein und von folgenden Vertreter/inne/n beider Hochschulen unterzeichnet werden:
- Doktorand/in
- Promotionsbetreuer/in,
- Dekan/in (als Leiter/in des Promotionsprüfungsamts),
- Präsident/in bzw. Rektor/in
Jede betreuende Hochschule bekommt mindestens 1 Original des Vertrags (oft die Betreuer/innen und die Kandidat/inn/en ebenfalls); eine von allen Seiten unterzeichnete Kopie verbleibt bei der Abt. Internationales der JGU.
Der co-tutelle-Vertrag bietet die Möglichkeit, rechtliche Bedenken im Einzelfall zu klären. Wenn dieser Vertrag sämtlichen Anforderungen der jeweils gültigen deutschen Promotionsordnung entspricht, kann der/die Kandidat/in selbst im Streitfall noch nach deutschem Recht promoviert werden. Sollte der/die ausländische Betreuer/in die Betreuung niederlegen, so ist immer noch eine klassische deutsche Promotion möglich (und vice versa).
Förderungsmöglichkeiten:
- Kosten & Unterstützung an der JGU
- Förderung durch das Gutenberg Nachwuchskolleg, insbesondere für Kurzaufenthalte im Ausland für Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften
- allgemeine Förderung von Promotionsvorhaben durch die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences
- DAAD-Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
- Förderung durch die Deutsch-Französischen Hochschule bei deutsch-französischen Ko-Promotionen (Bewerbungsschluss max. 1 Jahr nach Unterzeichnung des co-tutelle-Vertrags)
- allgemeiner Überblick über Förderungsmöglichkeiten für Promotionen (barrierefreie Version erhältlich von aussereuropa@international.uni-mainz.de .)