Bis auf wenige Ausnahmen (meist im Masterbereich) werden alle Lehrveranstaltungen an der JGU in deutscher Sprache abgehalten. Daher benötigen fast alle Studierenden entsprechend gute Deutschkenntnisse.
Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs
Studienbewerber/innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben und sich auf den studienvorbereitenden Deutschkurs Teil 1 bewerben wollen, müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Deutschkenntnisse mindestens ein Zertifikat auf dem Niveau B-1 nachweisen. Es findet kein Aufnahmetest in das ISSK statt.
Wer bereits über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügt, kann sich für den DSH-Kurs Teil 2 bewerben. Dazu ist eines der folgenden B2-Zertifikate mit der Onlinebewerbung für das „Studienfach“ Deutschkurs einzureichen.
Bewerbung zum studienvorbereitenden Studienkolleg
Für die Bewerbung in das Studienkolleg müssen Kenntnisse auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden, d. h. Sie müssen mit der Bewerbung ein B2-Zertifikat einreichen. Eine Aufnahmeprüfung findet nur noch im fachlichen Teil bei einer Bewerbung zum Studienkolleg statt. Diese Fachprüfung setzt B2-Deutschkenntnisse voraus, die bei der Bewerbung nachzuweisen sind.
Drei-Säulen-Zulassungsmodell der JGU
An der Universität Mainz gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, um zum Fachstudium zugelassen zu werden. Welche für Sie in Frage kommt, hängt sowohl von Ihren Vorbildungsnachweisen (siehe Anerkennungsurkunde) als auch Ihren Deutschkenntnissen ab. Die drei Möglichkeiten sind:
- Bewerbung zum Fachstudium OHNE vorbereitenden Deutschkurs
(Säule 1) - Bewerbung zum Fachstudium MIT vorbereitendem Deutschkurs
(Säule 2) - Bewerbung zum Fachstudium mit vorbereitendem Studienkolleg
(Säule 3)
Säule 1 Fachstudium | Säule 2 Deutschkurs | Säule 3 Studienkolleg |
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Zulassung zum Fachstudium Auflagen:
| Zulassung zum Fachstudium mit vorbereitendem 1- bis 2-semestrigem Deutschkurs am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg der JGU | Zulassung zum Fachstudium mit vorherigem Besuch des Studienkollegs und Bestehen der Feststellungsprüfung (FSP) am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg der JGU (ISSK) |
Voraussetzungen:
| Voraussetzungen:
| Voraussetzungen: |
Die JGU Mainz bietet KEINE Anfängerkurse an. Daher ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache vor Ihrer Bewerbung an der JGU erlernen, wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben wollen, der nicht ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet wird.
Wo kann ich entsprechende Deutschkenntnisse erwerben?
Deutschkenntnisse können Sie bereits im Heimatland oder in Deutschland erwerben.
In Ihrem Heimaltland kann es die Möglichkeit geben, an Ihrer Universität sowie an den deutschen Kulturinstituten und Zweigstellen der Goethe-Institute Deutschkurse zu besuchen. Die deutschen diplomatischen Vertretungen können nähere Auskünfte geben, die Adressen finden Sie über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
In Deutschland werden Deutschkurse z.B. bei Volkshochschulen, privaten Sprachschulen oder Goethe-Instituten angeboten.
Die Deutschkurse des Internationalen Studien- und Sprachenkollegs der JGU können ausschließlich von immatrikulierten Studierenden der JGU besucht werden, die in der Säule 2 des Drei-Säulen-Modells zugelassen wurden! Die Zulassung setzt eine erfolgreiche Online-Bewerbung voraus, in der Sie im Studienangebot in Jogustine das "Fach" Deutschkurs wählen. Alle Studienbewerber/innen (inklusiv Deutschen und Deutschen Gleichgestellte) mit ausländischen Zeugnissen und ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die einen Bachelor/Staatsexamen, einen Master oder eine Promotion an der JGU anstreben, können sich für den studienvorbereitenden Deutschkurs bewerben.
Eine Immatrikulation in das Fachstudium an der JGU ist nur möglich, wenn Sie
- die DSH-2 oder DSH-3 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) erfolgreich abgelegt haben oder von ihr durch das Internationale Studien- und Sprachenkolleg der Johannes Gutenberg-Universität Mainz befreit worden sind,
- die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland bestanden haben.
Ausnahmen
Der Nachweis guter Deutschkenntnisse entfällt bei einigen englischsprachigen Studiengängen und z.T. beim Abschluss "Promotion".