Bitte stellen Sie den folgenden Antrag nur für eine Bescheinigung zur Vorlage bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern. Studierende, die eine Bescheinigung für das Prüfungsamt Rechtswissenschaften oder die Ausländerbehörde benötigen, wenden sich bitte per E-Mail oder persönlich an den Studierendenservice. Für Studierende anderer Fachbereiche kann keine Studienverlaufsbescheinigung ausgestellt werden. Als Nachweis dienen die in Jogustine bereitgestellten Stammdatenblätter.