Ein-Fach-Bachelor (B.Sc./B.A./B.Mus./LL.B.)

Allgemein

Der sogenannte Ein-Fach-Bachelor besteht aus einem Studienfach und vermittelt vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich. Die Wahl bestimmter Studienschwerpunkte ist möglich. Im Ein-Fach-Bachelorstudiengang werden vornehmlich Studienfächer aus dem Bereich der Naturwissenschafen und Wirtschaftswissenschaften sowie die musikalischen Studienfächer angeboten. Aber auch die Studienfächer ‚Psychologie‘, ‚Sport und Sportwissenschaft‘, ‚Archäologie‘ sowie 'Deutsches und Französisches Recht' werden im Ein-Fach-Bachelorstudiengang studiert.

Eine Besonderheit stellt der Bachelor of Science Wirtschaftspädagogik dar: Hier können Sie neben dem verpflichtenden wirtschaftsbezogenen Anteil auch ein allgemeinbildendes Schulfach wählen, das sog. Schwerpunktfach/Zweite Fach.

Die Abschlussbezeichnung richtet sich hierbei nach der inhaltlichen Ausrichtung der Studienfächer

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Music (B.Mus.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)

Studienpläne und Prüfungsordnungen

Die Rechtsgrundlage für die jeweiligen Ein-Fach-Bachelorstudiengänge an der Johannes Gutenberg-Universität bilden die entsprechenden Prüfungsordnungen der Studienfächer, die auf den Serviceseiten der Abteilung Studium und Lehre abgerufen werden können.

Fremdsprachenkenntnisse

Es wird grundsätzlich in allen Bachelorstudiengängen vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende passive und aktive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englisch­sprachiger Fach­literatur und zur Teil­nahme an Lehr­veranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Die geforderten Fremdsprachenkenntnisse sind in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studienfachs aufgeführt.

Studienaufbau

Die Lehrveranstaltungen und Praktika des Bachelorstudiengangs werden im Rahmen von Modulen angeboten. Module bezeichnen thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte, in sich abgeschlossene Lerneinheiten, die in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Noten der Modulprüfungen gehen in die Abschlussnote des Studiengangs ein. Durch dieses System studienbegleitender Prüfungen werden die Abschlussprüfungen geringer gewertet als bisher. Die Modulprüfungen können in Form mündlicher Prüfungen, Klausuren, sonstiger schriftlicher Leistungen oder anderer Prüfungsleistungen erbracht werden und sollen zeitnah nach dem Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungen des Moduls stattfinden. Einzelne benotete Studiennachweise des Moduls (z.B. ein Referat, Hausarbeiten etc.) können, sofern sie unter Prüfungsbedingungen erbracht worden sind, in die Modulprüfung eingehen. Modulprüfungen können gemäß der vom Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschlossenen Musterordnung für die Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen zweimal wiederholt werden.

Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Fristen

Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit und die abschließende Bachelorprüfung beträgt drei Jahre (6 Semester). Einzige Ausnahme bilden die musikalischen Studiengänge sowie der rechtswissenschaftliche Bachelorstudiengang 'Deutsches und Französisches Recht', die eine Regelstudienzeit von 8 Semestern inne haben.

Zum erfolgreichen Abschluss eines sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs müssen insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) nachgewiesen werden, die je nach Studienfach unterschiedlich auf Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule, eventuelle Praktika und auf die Bachelorarbeit verteilt sind. Ein LP entspricht in etwa 30 Stunden studentischer Arbeitszeit.

Die genaue Verteilung der Leistungspunktezahlen sowie etwaige Fristenregelungen für die Erbringung von Leistungspunkten oder die Meldung der Bachelorarbeit sind in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studienfachs niedergelegt.