Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Unterzeichnung der ERASMUS-Annahmeerklärung dazu verpflichtet haben, einige ERASMUS-Dokumente vollständig ausgefüllt und unterzeichnet im ERASMUS-Büro der Abteilung Internationales einzureichen. Einen Überblick der Dokumente sowie der Fristen für das akademische Jahr 2020/21 (WiSe 2020/21 und SoSe 2021) finden Sie hier oder in unserer
Dokument | Hinweise | Frist |
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Anreisebestätigung | Per Mail, Fax oder Post | 1 Monat nach offiziellem Beginn des Auslandsstudiums |
Learning Agreement | 1 x pro Semester | 1 Monat nach offiziellem Beginn des Auslandsstudiums |
Changes Learning Agreement | Nur bei Änderungen | |
Abreisebestätigung | Per Mail, Fax oder Post | 1 Monat nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums |
Certificate of Attendance | Nachweis physischer und virtueller Mobilitätsphasen | 1 Monat nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums |
Online-Survey | Link folgt per E-Mail von der EU | 1 Monat nach Zusendung des Links |
Transcript of Records (Receiving Institution) | Zeugnis der Gasthochschule | 2 Monate nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums |
Transcript of Records (Sending Institution) | Anerkennungsnachweis der JGU | 2 Monate nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums |
Infobrief 2020/21 | Bitte sorgfältig lesen! | |
Information Letter in English | Information in English |
Alle obenstehenden ERASMUS Dokumente können als Kopie/Scan an erasmus@international.uni-mainz.de gesandt werden. Behalten Sie bitte das Originaldokument immer für Ihre Unterlagen.