Übergang von einer Universität eines anderen Bundeslandes in verwandte Studiengänge

Wenn Sie bislang ohne Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), in der Bundesrepublik Deutschland an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule mindestens ein Jahr "erfolgreich studiert" haben, sind Sie gemäß den Regelungen des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes berechtigt, in fachlich verwandten Studiengängen an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren (siehe § 33 (4)). Die inhaltliche Verwandtschaft muss im Bachelor of Education zu mindestens einer der beiden Fachwissenschaften bestehen. Im Zwei-Fächer-Bachelor muss die inhaltliche Verwandtschaft zum Kernfach vorhanden sein.

Ein erfolgreiches Studium wird durch den Erwerb von 40 Leistungspunkten in einem mindestens zweisemestrigen Studium nachgewiesen; hierzu reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule ein.

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule auch eine Durchschnittsnote ausweisen und bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen fristgemäß eingereicht werden muss.

Das weitere Vorgehen verläuft wie folgt:

  1. Wenn Sie den gleichen Studiengang wie an Ihrer bisherigen Hochschule weiter studieren möchten, bewerben Sie sich direkt für das Ihrem jetzigen folgende Fachsemester.
  2. Wenn Sie einen ähnlichen, aber nicht gleichlautenden Studiengang an der JGU aufnehmen möchten (wenn Sie also z.B. bislang Bachelor of Arts Germanistik und Anglistik studiert haben, sich jetzt aber für den Bachelor of Education mit dem Fach Deutsch und Englisch bewerben möchten), wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Studienfachberatung, um die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen prüfen zu lassen. Die Studienfachberatung stuft Sie in das entsprechende Fachsemester ein.
    Mit dieser Einstufungsbescheinigung können Sie sich dann für das entsprechende Fachsemester an der JGU bewerben.