Die Exmatrikulation stellt das Ende Ihres Studiums an der JGU dar. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder wir exmatrikulieren Sie von Amts wegen. Was Sie bei der Exmatrikulation beachten müssen und wie Sie den richtigen Antrag stellen, erfahren Sie hier.
Hinweise zur Rückerstattung des Semesterbeitrages
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Schon während wir Ihre Bewerbung bearbeiten, können sich Ihre Pläne ändern. Ob Sie einen Studienplatz an einer bevorzugten Universität bekommen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der JGU studieren möchten: Ihre Bewerbung können Sie jederzeit zurückziehen. Auch wenn Sie Ihren Platz schon angenommen haben. Sie senden uns dazu eine kurze formlose E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und Ihren vollständigen Namen an. Bevor Sie in Ihr erstes Semester starten kann viel passieren. Wenn Sie schon eingeschrieben sind, können Sie noch bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz verzichten. Zum WiSe 2023/24: Dazu teilen Sie uns den Verzicht auf Ihren Studienplatz über den Antrag auf Studienplatzverzicht mit. Für bereits eingeschriebene Studierende, die auf ihren Studienplatz verzichten, fallen ab dem SoSe 2023 folgende Verwaltungsgebühren an: Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung von Ihrem bereits gezahlten Semesterbeitrag einbehalten. Wenn Sie Ihre ordentliche Exmatrikulation zum Semesterende beantragen, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des beantragten Semesters. Ihren Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie in JOGU-StINe über „Service“ > „Anträge“ > „elektronische Anträge“. Die Bearbeitung dauert 2-3 Tage. Danach stellen wir Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung online über JOGU-StINe bereit. Diese Bescheinigung können Sie bei anderen Hochschulen, Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und anderen Stellen einreichen. Spätester Antragszeitpunkt ist der letzte Tag des Semesters: Mit der Exmatrikulationsbescheinigung bekommen Sie eine Studienzeitenbescheinigung. Diese brauchen Sie, um Ihre Studienzeiten bei der Rentenversicherung nachzuweisen. Sollten sich Ihre Pläne ändern, können Sie die Exmatrikulation bis zum letzten Tag des Semesters zurücknehmen. Senden uns dazu von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse eine kurze formlose E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren vollständigen Namen sowie eine Begründung für die Rücknahme an. Wenn Sie als Promovierende*r registriert sind und Ihre Promotion beendet haben, können Sie uns das kurz formlos per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mitteilen. Wir heben Ihre Registrierung dann auf. In einigen wenigen Fällen müssen Sie die Universität schnell verlassen. Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung brauchen Sie nur, wenn Sie Unterstützungsleistungen der Arbeitsagentur beantragen möchten. Der Beginn des Leistungsbezugs hängt dabei vom Datum ab, an dem Sie exmatrikuliert wurden. Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung Sie können den Antrag jederzeit in JOGU-StINe über „Service“ > „Anträge“ > „elektronische Anträge“ stellen. Das Datum der Exmatrikulation ergibt sich aus der Bearbeitung. Mit der Exmatrikulationsbescheinigung bekommen Sie eine Studienzeitenbescheinigung. Diese brauchen Sie, um Ihre Studienzeiten bei der Rentenversicherung nachzuweisen. Mit Ihrer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung verliert auch Ihr Semesterticket seine Gültigkeit. Das digitale Ticket können Sie von nun an nicht mehr aufrufen und auch das Papierticket ist ebenfalls nicht mehr gültig. Den ungenutzten Zeitraum des Semestertickets bis Semesterende können Sie sich nicht rückerstatten lassen. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass wir Sie exmatrikulieren. Die Exmatrikulation von Amts wegen kommt in der Regel vor, wenn: Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, laden wir Ihnen den Exmatrikulationsbescheid in Jogustine hoch. Zusätzlich schicken wir Ihnen eine E-Mail. In Ihrem Bescheid finden sie alle Informationen zum Grund der Exmatrikulation. Wie Sie der Exmatrikulation widersprechen können, erklären wir Ihnen im Bescheid ebenfalls. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, stellen wir Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung online. Mit der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bearbeitung und Bereitstellung der Exmatrikulationsbescheinigung dauert in der Regel vier Werktage. Sie erhalten die Zweitschrift je nach Antragsstellung postalisch oder per E-Mail zugeschickt. Wenn Sie schon für die Zweitschrift gezahlt haben, diese dann aber doch nicht brauchen, reichen Sie den Antrag auf Erstattung der Verwaltungsgebühr bei uns ein.
Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben, beachten Sie die vorangestellten Hinweise zur Rückerstattung des Semesterbeitrags.
Semesterticket und Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung
Haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre bereits durch die JGU erstellten Exmatrikulationsbescheinigungen oder liegt Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung nicht (mehr) vor, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag per Mail (studsek@uni-mainz.de) oder postalisch beim Studierendenservice auf Ausstellung/Bereitstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung und fügen diesem eine Kopie/einen Scan Ihres Personalausweises bei. Reichen Sie bitte mit dem formlosen Antrag auch einen Zahlungsnachweis ein.
Für Zweitschriften für bereits erstellte bzw. bereits bereitgestellte Exmatrikulationsbescheinigungen wird eine Gebühr in Höhe von 15€ erhoben. Diese
Gebühr müssen Sie auf folgendes Konto überweisen:Empfänger: StudS Uni Mainz
BIC: MALADE51WOR (Rheinhessen Sparkasse)
IBAN: DE05 5535 0010 0200 0184 06
Verwendungszweck: Zweitschrift, Matrikelnummer, Name
Wenn Sie am Standort Germersheim studieren, finden Sie die
Zahlungsinformationen auf der Webseite des Fachbereich 06.