Fachliche Voraussetzungen

Informationen zu den inhaltlichen Voraussetzungen der Promotion erhalten Sie bei den Professorinnen und Professoren in den Fachbereichen und aus der Promotionsordnung des Fachbereiches, in dem Sie promovieren wollen.

Um an der Universität Mainz promovieren zu können, müssen Sie die folgenden Nachweise erbringen:

1. Bestätigung über die Annahme als Promovendin / Promovend

Um sich für ein Promotionsstudium an der Universität Mainz bewerben zu können, benötigen Sie in der Regel die schriftliche Bestätigung einer Professorin oder eines Professors, Ihre Promotion zu betreuen („Bestätigung über die Annahme als Promovendin / Promovend“).

Es ist möglich, bei einer Promotion nach eigenen Interessen ein eigenes Forschungsthema zu wählen und dann eine Betreuerin bzw. einen Betreuer zu suchen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich im Rahmen von Forschungsprojekten ein Thema anbieten zu lassen. In jedem Fall müssen Sie in direktem Kontakt eine Betreuerin bzw. einen Betreuer an der Universität Mainz suchen. Informationen zu den Forschungsschwerpunkten der Professoren und Professorinnen an der Universität Mainz finden Sie auf den Homepages der Fächer.

Bitte bedenken Sie bei den Gesprächen mit den infrage kommenden Betreuerinnen und Betreuern, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Annahme als Doktorand/in besteht. Sie müssen sich eine Professorin bzw. einen Professor suchen, die/der bereit ist, Ihre Dissertation zu betreuen. Deswegen ist es sicherlich hilfreich, in den Gesprächen / E-Mails / Briefen wissenschaftliche Selbständigkeit zu demonstrieren.

Die Abteilung Internationales – Incoming verfügt leider nicht über Informationen zu den Forschungsinteressen der Professor/innen und kann Ihnen daher bei der Suche nach einer Betreuerin/einem Betreuer nicht behilflich sein. Den Kontakt zu der gewünschten Betreuerin/dem gewünschten Betreuer müssen Sie selbst herstellen.

2. Einverständnis des Fachbereichs über die Annahme als Promovendin / Promovend

Der Dekan des Fachbereiches, in dem Sie promovieren möchten, prüft anhand der Promotionsordnung, ob Ihre Annahme als Promovendin / Promovend und die spätere Verleihung des Doktortitels möglich sind („Einverständnis des Fachbereichs über die Annahme als Promovendin / Promovend“).

Das Einverständnis des Fachbereichs müssen Sie beim Dekanat beantragen. Dies können Sie nach der Ankunft in Mainz erledigen.

3. Promotion zum Dr. med. oder Dr. med. dent.

Sofern Sie keine Berufserlaubnis in Deutschland vorlegen können und beabsichtigen nach dem Abschluss Ihres ausländischen Medizin oder Zahnmedizinstudiums zum Dr. med oder Dr. med. dent. zu promovieren, benötigen Sie neben der formalen Anerkennung Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise durch die Stabsstelle Zulassung International der JGU zusätzlich die inhaltliche Anerkennung durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Zahnmedizin in Mainz.