Fachwechsel

Wenn Sie einen Studiengang, in dem Sie derzeit eingeschrieben sind, nicht fortführen möchten, können Sie für das nächste Semester einen Antrag auf Fachwechsel stellen.

Fristen

Den Antrag auf Fachwechsel stellen Sie innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen. Die jeweils gültigen Fristen können Sie auch den Studiensteckbriefen entnehmen.

Antrag stellen

  • Rückmeldung fristgerecht vornehmen
  • Fachwechselantrag über JOGU-StINe stellen ("Bewerbung">"Meine Bewerbung")
  • Bewerbung elektronisch abschicken
  • über die Schaltfläche "Drucken" herausfinden, ob der Antrag rein elektronisch gültig ist oder ausgedruckt werden muss
  • Falls notwendig, den Antrag auf Fachwechsel ausdrucken und mit den gegebenenfalls angeforderten Unterlagen im Studierendenservice einreichen

Beachten Sie, dass Sie bei einem Fachwechsel innerhalb eines Mehrfachstudiengangs für alle in Ihrem Studiengang enthaltenen Fächer immer auf die aktuellste Version Ihrer Prüfungsordnung eingeschrieben werden.

Bescheid abrufen

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen bearbeitet und Bescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge in JOGU-StINe ("Bewerbung/Registrierung" > "Dokumente" > "Meine Dokumente") online gestellt. Über die Bereitstellung werden Sie zusätzlich per E-Mail an die studentische Mailadresse informiert.

Reichen Sie alle im Bescheid angegebenen Unterlagen innerhalb der Annahmefrist ein, werden Sie im Anschluss umgeschrieben.

Bei der Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid, sondern werden umgeschrieben, sobald die Voraussetzungen für den Fachwechsel erfüllt sind.

Start ins neue Studium

  • Sobald die Umschreibung durchgeführt wurde, erhalten Sie Ihre aktualisierten Studienbescheinigungen über JOGU-StINe. Über die Onlinestellung werden Sie per Mail an den studentischen E-Mail-Account informiert.
  • Die Modul- und Kursanmeldung nehmen Sie innerhalb der entsprechenen Anmeldephasen über JOGU-StINe vor.

 

Hilfe und Beratung zum Fachwechsel

 

  • Bei der Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang nehmen Sie wie alle anderen Bewerber am Verfahren teil. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten zu den unterschiedlichen Bewerbungsverfahren.
  • In einem zulassungsbeschränkten höheren Fachsemester können Sie nur zugelassen werden, wenn im entsprechenden Fachsemester Studienplätze frei werden. Ob und wieviele Plätze frei werden, kann nicht vorhergesagt werden. Erfahrungsgemäß ist die Anzahl sehr gering. Bitte beachten Sie die Besonderheiten des Verfahrens.

Wenn Sie in ein ähnliches, aber nicht gleichlautendes, Studienfach wechseln möchten, benötigen Sie einen Fachsemestereinstufungsbescheid von der zuständigen Studienfachberatung.

Für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gilt ein besonderes Verfahren mit anderen Zuständigkeiten. Detaillierte Informationen zum Quereinstieg in diesen Fächern finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Bewerbungsverfahren.

Beispiel für Fachwechsel, bei denen ein Einstufungsbescheid benötigt wird:

  • Wechsel von Bachelor of Science Biologie in den Bachelor of Education Biologie
  • Wechsel von Bachelor of Science Biologie in Bachelor of Science Molekulare Biologie
  • Wechsel von Bachelor of Education Biologie u. Mathematik in Bachelor of Education Biologie und Physik (hier müsste die Anrechnung von Leistungen in Mathematik für den Studiengang Physik geprüft werden)

Bitte beachten Sie, dass Sie nur in ein höheres Fachsemester umgeschrieben werden können, wenn das Semester, für das Sie sich beworben haben, mit dem Einstufungsbescheid übereinstimmt.

 

Bis wann benötige ich die Fachsemestereinstufung?

Den Bescheid über die Fachsemestereinstufung können Sie bequem über JOGU-StINe im Zuge der Antragsstellung/Onlinebewerbung für den Fachwechsel hochladen, sofern Ihnen dieser schon vorliegt. Sollten Sie im laufenden Semester noch anrechenbare Leistungen erbringen, können Sie den Einstufungsbescheid zur Einschreibung/Umschreibung gerne per E-Mail an studsek@uni-mainz.de nachreichen. Den bestmöglichen Zeitpunkt zur Ausstellung der Fachsemestereinstufung können Sie mit der zuständigen Studienfachberatung abstimmen.

Bei der Bewerbung um einen Platz in einem zulassungsfreien Studienfach, bzw. einer zulassungsfreien Fachkombination

Damit wir Ihren Antrag auf Fachwechsel bearbeiten können, müssen Sie sich fristgerecht rückmelden.

Sollten Sie sich nicht rückgemeldet haben, zahlen Sie bitte innerhalb der Frist für die verspätete Rückmeldung den Semesterbeitrag plus Säumnisgebühr. Die genauen Fristen entnehmen Sie in diesem Fall bitte dem Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen, der Ihnen über Jogustine ("Service" > "Meine Dokumente") bereitgestellt wird.

Bei der Bewerbung um einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Fach, bzw. einer zulassungsbeschränkten Fachkombination

Wenn Sie das Studium an der JGU Mainz unabhängig von der Zulassung zum Studiengang, in den Sie wechseln möchten, fortsetzen wollen, melden Sie sich regulär innerhalb der Rückmeldefrist zurück.

Sollten Sie sich nicht rückgemeldet haben, zahlen Sie bitte innerhalb der Frist für die verspätete Rückmeldung den Semesterbeitrag plus Säumnisgebühr. Die genauen Fristen entnehmen Sie in diesem Fall bitte dem Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen, der Ihnen über Jogustine ("Service" > "Meine Dokumente") bereitgestellt wird.

Sofern Sie das Studium nur fortsetzen möchten, wenn Sie auch eine Zulassung für den beantragten Studiengang erhalten, warten Sie die Bereitstellung des Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides über Jogustine ("Bewerbung/Registrierung" > "Dokumente" > "Meine Dokumente") ab und zahlen den Semesterbeitrag im Falle der Zulassung bis zur im Bescheid genannten Frist.

Um den Wechsel einer Fachwissenschaft in die Erweiterungsprüfung und umgekehrt zu beantragen, stellen Sie online jeweils einen Antrag auf Fachwechsel für die Erweiterungsprüfung und die Fachwissenschaft. Nachdem Sie Ihre Anträge abgeschickt haben, teilen Sie uns bitte per E-Mail (unter Nennung beider Antragsnummern) mit, dass die Fächer getauscht werden sollen.

Da sich der Abschluss in beiden Fällen ändert, muss für beide Fächer ein Bescheid über Fachsemestereinstufung eingereicht werden.

  • Grundsätzlich gilt: Reichen Sie mehrere Fachwechselanträge für zulassungsfreie Fächer ein, wird ausschließlich der zuletzt gestellte Antrag bearbeitet.

Ausnahmen: Wenn offensichtlich ist, dass zwei Studiengänge aufgenommen werden sollen, werden auch beide Anträge weiterbearbeitet. Hinweise hierzu können Sie uns gerne per E-Mail an studsek@uni-mainz.de senden.

 

  • Bei gleichzeitig gestellten Anträgen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Erst, wenn endgültig über die Aufnahme in den zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden wurde, wird der zulassungsfreie Antrag bearbeitet.

Bei Studierenden, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen, wird der Zweck des Aufenthaltes grundsätzlich durch die Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) bestimmt (§ 28.5.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz).

Bei einer Änderung der Fachrichtung (= Fachwechsel) liegt grundsätzlich und immer ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vor.

Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Fachstudiums ist erlaubt, obwohl ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vorliegt.

Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel zu einem späteren Zeitpunkt muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Die Ausländerbehörde wird die Genehmigung nur dann erteilen, wenn die bisherigen Studienleistungen auf den neuen Studiengang angerechnet werden können und sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert. Dazu ist eine Bescheinigung der Universität Mainz erforderlich.

Den Fachwechsel können Sie online beantragen.

  • Die Genehmigung der Ausländerbehörde ist auch dann Voraussetzung, wenn der Wechsel im gleichen Studiengang zwischen verschiedenen Hochschularten – z.B. Wechsel von einer Fachhochschule zur Universität – vorgenommen wird.
    Ausnahmen: Kein Fachrichtungswechsel, sondern eine Schwerpunktverlagerung im Rahmen des Studiums liegt vor, wenn

    • sich aus den entsprechenden Ausbildungsbestimmungen ergibt, dass die betroffenen Studiengänge bis zum Wechsel identisch sind, oder darin vorgeschrieben ist, dass die im zunächst durchgeführten Studiengang erbrachten Semester auf den anderen Studiengang voll angerechnet werden,
    • der Ausländer eine Bescheinigung der zuständigen Stelle vorlegt, in der bestätigt wird, dass die im zunächst durchgeführten Studiengang verbrachten Semester auf den anderen Studiengang überwiegend angerechnet werden,
    • aus organisatorischen, das Studium betreffenden Gründen (z.B. Aufnahme nur zum Wintersemester) nach Ablauf der Studienvorbereitungsphase die Aufnahme des angestrebten Studiums nicht sofort möglich ist und daher die Zeit durch ein Studium in einem anderen Studiengang im Umfang von einem Semester überbrückt wird.

Formular-Downloads

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten in Mainz
Beauftragter des Präsidenten für die ausländischen Studierenden
Univ.-Prof. Dr. Rainer Goldt
Jakob-Welder-Weg 18 (Philosophicum)
Zimmer 00-732
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
Tel +49 6131 39-22187