Die Bewerbung zum Studium an der JGU erfolgt online unter www.uni-mainz.de/onlinebewerbung. Im "Bewerbungsportal für Bildungsausländer finden Sie in der Spalte „Download“ die Anleitungen zum Ausfüllen der Bewerbung in englischer und deutscher Sprache.
Am Ende der Bewerbung schicken Sie den Onlineantrag elektronisch ab. Drücken Sie dann in der Bewerbungsübersicht auf die Schaltfläche "Drucken" und laden Sie das PDF-Dokument herunter. Dort erfahren Sie, ob Sie eine ausgedruckte und unterschriebene Version sowie weitere Unterlagen (siehe Checkliste) einreichen müssen.
Ja, Sie müssen die Zeugnisse, die der Anerkennung zugrunde liegen, auch bei der Bewerbung einreichen. Für die Bewerbung sind aber in der Regel noch weitere Zeugnisse (z.B. Sprachnachweise) erforderlich. Eine Übersicht aller einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste, die Sie zusammen mit dem abgeschickten Online-Antrag als pdf erstellt bekommen.
Nein, eine Bewerbung ohne eine abgeschlossene Anerkennung ist leider nicht möglich. Im Bewerbungsportal werden Angaben abgefragt, die erst in der fertig ausgestellten Anerkennungsurkunde stehen.
Stellen Sie daher den Antrag auf Anerkennung bitte früh genug vor der Bewerbungsfrist.
Nein, die Bewerbungsfristen für die Zulassung sind festgelegt und sind nicht an die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung gebunden. Ob eine Bewerbung noch möglich ist, können Sie in der Onlinebewerbung überprüfen. Im Studienangebot erscheinen alle Fächer, Fachsemester und Abschlüsse auf die eine Bewerbung zum Zeitpunkt des Einloggens möglich ist.
Wenn Sie in diesem Fall zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ihr DSH Zeugnis vorweisen können, bewerben Sie sich bitte mit ihrem ranghöchsten Deutschnachweis. Wenn Sie eines der akzeptieren Deutschzertifikate einreichen und Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Sie mit der Zulassung automatisch zu unserer DSH-Prüfung eingeladen. Eine Liste der akzeptierten Deutschzertifikate finden Sie auf unserer Seite zu den deutschen Sprachkenntnissen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit an anderer Stelle die DSH ablegen, wenden Sie sich bitte an das Internationale Studien- und Sprachenkolleg, um diese DSH anerkennen zu lassen.
Alle aktuellen Bedingungen sind nachzulesen auf der Seite DSH und DSH-Äquivalente.
Die Bewerbung für den Deutschkurs der JGU ist nur gültig, solange Sie die DSH-Prüfung nicht an anderer Stelle bestanden haben. Wenn Sie die DSH-Prüfung vor Ende der Bewerbungsfrist ablegen, können Sie Ihren Zulassungsantrag zurückziehen und sich neu, ohne vorbereitenden Deutschkurs, bewerben. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf der Internetseite Fristen und Termine.
Wenn die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist, können Sie sich erst wieder zum nächsten Semester bewerben.
Alle Informationen zu den Zertifikaten, die bei der Bewerbung für das Studienkolleg akzeptiert werden, finden Sie unter https://www.issk.uni-mainz.de/studienkolleg/bewerbung/deutschkenntnisse-bei-der-bewerbung/
Alle Informationen zu den Zertifikaten, die bei der Bewerbung für das Studienkolleg akzeptiert werden, finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Internationalen Studien- und Sprachenkollegs.
Vor Beginn des Studiums können Sie die Möglichkeit nutzen, an einer Sprachschule Deutsch zu lernen. In den Räumen der ESG werden beispielsweise Intensivsprachkurse angeboten. Außerdem können Sie z.B. beim Goethe-Institut in Frankfurt, bei den Volkshochschulen (vhs, z.B. Mainz oder Wiesbaden) oder bei privaten Sprachschulen Deutschkurse besuchen.
Die Feststellungsprüfung ist die Abschlussprüfung eines deutschen Studienkollegs. Diese Prüfung müssen Sie immer dann nachweisen, wenn auf Ihrer Anerkennung steht „Hochschulzugang nach zusätzlich bestandener Feststellungsprüfung“. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung empfehlen wir den Besuch des Studienkollegs.
Mit der Anerkennungsurkunde erfahren Sie, ob Sie das Studienkolleg besuchen dürfen. Wenn für den von Ihnen angestrebten Studiengang der Text „Hochschulzugang nach zusätzlich bestandener Feststellungsprüfung“ auf der Urkunde steht, kann die Bewerbung zum Studienkolleg unter Angabe des Studiengangs online erfolgen. Wenn Ihre Anerkennungsurkunde den direkten Hochschulzugang für das angestrebte Studium aufweist, dürfen Sie das Studienkolleg nicht besuchen.
Die Aufnahemprüfung findet elektronisch statt. Musterprüfungen für die Aufnahmeprüfung finden Sie im öffentlichen Bereich der E-learning-Plattform Ilias der JGU.
Bei Fragen zur Aufnahmeprüfung wenden Sie sich bitte direkt an das Internationale Studien- und Sprachenkolleg .
Eine Bewerbung für das aktuelle Semester ist nur dann möglich, wenn das Zeugnis der Feststellungsprüfung zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht werden kann. Ansonsten können Sie sich erst zum nächsten Semester bewerben.
Ja, die Anerkennungsurkunde gehört zu den Bewerbungsunterlagen. Bitte machen Sie die Anerkennung früh genug VOR Abschluss des letzten Studienkollegsemesters, damit Sie die Bewerbungsfristen einhalten können.
Durch den belegten Kurs haben Sie eine Fachbindung. Wenn Sie ein anderes Fach studieren möchten, müssen Sie (falls es die Fachbindung Ihrer Heimatzeugnisse zulässt, siehe Anerkennungsurkunde) eine Ergänzungsprüfung ablegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Studienkolleg, an dem Sie auch die Feststellungprüfung abgelegt haben. Lassen Sie sich beim jeweiligen Studienkolleg persönlich beraten.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind folgende Stellen in den Fachbereichen zuständig:
- Für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie/Lehramt: Wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter.
- Für alle anderen Fächer: Wenden Sie sich bitte an das Studienbüro bzw. den Studienfachberater. Dort lassen Sie sich die Fachsemestereinstufung (das Formular gibt es im StudierendenServiceCenter) unterschreiben und erhalten damit die Bestätigung, für welches Semester Sie sich bewerben können. Den Bescheid müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.
Die Bewerber erhalten unaufgefordert einen Zulassungs-/Ablehnungsbescheid von der JGU. Für papierlose Bewerbungen werden Ihnen die Bescheide online in Jogustine zur Verfügung gestellt, wenn Sie bereits bei der Bewerbung Unterlagen einreichen mussten, erhalten Sie einen Bescheid per Post. In der Regel werden die Bewerber bei einer Bewerbung zu einem grundständigen Studium bis MITTE MÄRZ (Sommersemester) bzw. MITTE SEPTEMBER (Wintersemester) benachrichtigt. Die Bescheide für Masterstudiengänge werden ca. 4-6 Wochen früher verschickt.
Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für Bewerbungen in ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester können erst kurz vor Beginn des Semesters bzw. teilweise erst NACH Beginn der Vorlesungszeit verschickt werden. Es können nur Plätze vergeben werden, die durch die Exmatrikulation anderer Studierender freigeworden sind.
Nachdem Sie die Onlinebewerbung elektronisch abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung können Sie zur Beantragung des Visums nutzen.
Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie an der JGU eingeschrieben sind.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müsssen sich für das nächste Semester neu bewerben, auch eine Übertragung Ihrer Bewerbung in ein neues Semester ist nicht möglich. Sie können uns aber anschreiben, um Ihre Unterlagen zurückzubekommen, die Sie für einen neue Bewerbung brauchen.
Für inhaltliche und technische Fragen zur DSH-Prüfung ist das Internationale Studien- und Sprachenkolleg zuständig, das auch die DSH-Prüfung durchführt.
Die Aufnahmeprüfungen finden nur einmal im Semester statt, daher ist eine Terminverlegung nicht möglich. Die DSH-Prüfung findet in der Regel 6 Wochen vor Vorlesungsbeginn statt. Eine Verlegung auf den Notfalltermin unmittelbar vor Vorlesungsbeginn ist nur in begründeten Einzelfällen (z.B. bei später Visaerteilung) möglich. Wenn es zur Immatrikulation kommt, kann es sein, dass Sie nicht mehr alle gewünschten Lehrveranstaltungen belegen können. Daher sollten Sie den DSH-Termin tatsächlich nur im Notfall verschieben lassen.
An einem eventuell durchzuführenden Nachrückverfahren nehmen Sie teil, wenn Sie dies in Jogustine beantragen.
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Accountdaten in Jogustine ein und starten unter "Meine Bewerbungen" eine neue Bewerbung, indem Sie "Studienfach" Nachrückverfahren auswählen. Geben Sie bitte das Nachrückverfahren entsprechend der Priorität und des Studienfaches Ihres Ablehnungsbescheides an. Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Nachrückverfahren finden Sie hier. Die Fristen für die Teilnahme am Nachrückverfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsbescheid.
Achtung: Sie können nur am Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie im aktuellen Bewerbungssemester für die ausgewählte Priorität und das ausgewählte Studienfach eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erhalten haben. Eine Neubewerbung über das Nachrückverfahren ist nicht möglich! Nutzen Sie in diesem Fall bitte das Losverfahren.
Da wir unsere Ablehnungen immer begründen, müssen Sie prüfen, ob Sie die Gründe nachvollziehen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir einen Fehler gemacht haben, müssen Sie unserem Bescheid schriftlich (nicht per E-Mail) oder zur Niederschrift widersprechen. Lehnen wir Ihren Widerspruch ab, fallen Kosten für Sie an, die Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Haben Sie recht, heben wir den Ablehnungsbescheid auf und übernehmen die Kosten des Widerspruchs. Bitte beachten Sie den Absender des Ablehnungsbescheides, an diesen ist auch der Widerspruch zu richten.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie eine Ablehnung im nächsten Bewerbungsverfahren vermeiden können, machen Sie bitte einen Beratungstermin aus. Oft reicht es aber, wenn Sie sich unsere Begründung anschauen, um zu erkennen, was Sie beim nächsten Mal ändern müssen, das ist insbesondere bei Ablehnungen aus formalen Gründen (fehlende oder nicht korrekte Beglaubigung, fehlende Unterlagen, Fristüberschreitung usw.) der Fall.
Schreiben Sie uns bitte einen kurzen Brief und bitten um die Rücksendung Ihrer Unterlagen. Vergessen Sie nicht Ihre Postadresse und die Bewerbernummer(n) in Ihrem Schreiben, da wir Ihnen die Unterlagen sonst nicht zurücksenden können. Den Brief schreiben Sie an die Adresse von der die Zulassung kam und bitte vergessen Sie nicht Ihren Brief zu unterschreiben. Unterlagen, die Sie nicht rechtzeitig zurückfordern (siehe Zulassungsbescheid) werden vernichtet.
Wie wir Ihnen auf dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt haben, bekommen Sie nur einen Bescheid, wenn das Nachrückverfahren zur Zulassung führt. Sie können auf dem Ablehnungsbescheid erkennen, mit welcher Verfahrensnote Sie am Haupt- und einem etwaigen Nachrückverfahren teilgenommen haben. Dort ist auch der Link zu den NC-Grenzen angegeben. Sie können also selbst ablesen, ob Ihre Verfahrensnote zur Zulassung gereicht hätte. Ein erneuter Ablehnungsbescheid ergeht nicht. Sie müssen sich daher im nächsten Semester neu bewerben.
Flüchtlinge können sich wie alle anderen Personen mit ausländischen Zeugnissen an der JGU bewerben und durchlaufen dasselbe Verfahren, d.h. zuerst die Anerkennung der ausländischen Vorbildungsnachweise, dann die Bewerbung auf das gewünschte Studienfach. Eine Bewerbung ohne Dokumente ist zur Zeit nicht möglich. Im Hinblick auf eine Veränderung des Vergabeverfahrens empfehlen wir jedoch bereits jetzt das Ablegen des Test-AS
Nein. Die Sprache, in der der TestAS abgelegt wird ist für die Bewertung unerheblich.