FAQ zur Online-Bewerbung

Wenn Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den JOGU-StINe-Support: per E-Mail oder telefonisch: +49 6131 39-29999 – Es gibt keine Sprechstunde! Kontakt nur per Telefon oder Mail.

Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Button "abschicken" elektronisch verschickt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Bitte klicken Sie zusätzlich den Button "Drucken" in der Bewerbungsübersicht an und laden Sie das bereitgestellte PDF-Dokument herunter. In diesem Schreiben erfahren Sie, ob Sie zusätzlich eine gedruckte Version der Bewerbung mit weiteren Unterlagen einreichen müssen. In diesem Fall senden Sie die Unterlagen an die angegebene Adresse. Sobald Ihr ausgedruckter Antrag auf Zulassung an der JGU eingegangen ist, können Sie im Web den Status EMPFANGEN sehen. Dieser Status ändert sich nicht mehr, denn wir schicken Ihnen einen schriftlichen Bescheid online zu.

Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, nimmt er nicht mehr am Zulassungsverfahren teil, d.h. wir senden Ihnen keinen Bescheid. Hatten Sie nur diesen einen Antrag gestellt, haben Sie nun keinen gültigen Antrag auf Zulassung zum Studium mehr. Wenn Sie das vor der Bewerbungsfrist feststellen, können Sie diesen Antrag noch reaktivieren, in dem Sie auf den entsprechenden Knopf in Ihrem Webportal drücken. Nach der Frist können Sie sich erst im nächsten Semester wieder bewerben.

Die Option "Zurückziehen" sollten Sie nur verwenden, wenn Sie diesen Antrag aus dem Verfahren nehmen wollen, entweder weil Sie nicht mehr an einem Studium an der JGU interessiert sind oder weil Sie einen neuen Antrag auf Zulassung stellen wollen und schon beide Optionen (Priorität 1 und 2) verwendet haben.

Sie können sich zwar online bewerben, erhalten allerdings voraussichtlich eine Ablehnung aus formalen Gründen. Wie Sie sich richtig online bewerben und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie hier.

Auf der Anerkennungsurkunde der JGU steht, ob Sie alle Fächer studieren dürfen oder ob Sie nur ein bestimmtes Fach oder eine bestimmte Fächergruppe studieren dürfen. Dürfen Sie alle Fächer studieren, können Sie aus dem gesamten Studienangebot wählen, denn Sie besitzen eine Allgemeine Hochschulreife (Ausland).

Dürfen Sie nur ein bestimmtes Fach oder eine bestimmte Fächergruppe studieren, besitzen Sie eine fachgebundene Hochschulreife (Ausland) und müssen vor der Auswahl Ihres Studienfaches prüfen, ob sie dafür die Studienberechtigung besitzen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihr Wunschfach studieren dürfen, lassen Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist im Referat Zulassung International des Studierendenservice beraten.

Man darf sich nur einmal auf dieselbe Fach - Abschluss - Fachsemester-Kombination bewerben. Man "verschenkt" also die Möglichkeit, einen zweiten Studienwunsch abzugeben. Löschen Sie den Antrag, den Sie noch nicht elektronisch abgeschickt haben (Status offen) und beginnen Sie einen neuen Zulassungsantrag.

Achtung: Achten Sie auf die Eingabe der Prioritäten: Der Antrag, bei dem Sie eine 1 eintragen, wird zuerst entschieden. Wenn Sie eine 2 eintragen, werden zuerst alle Anträge mit der Priorität 1 vor Ihrem entschieden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag als erster oder zweiter im Web angezeigt wird, es gilt, was Sie bei den Prioritäten eingegeben haben.

Wenn Sie unsicher sind, welche Studiengang-Kombination bei welcher Priorität eingetragen wurde, dann lassen Sie sich den Antrag noch einmal anzeigen (wenn der Antrag bei der JGU bereits in elektronischer und, falls nötig, Papierform eingegangen ist) oder Sie bearbeiten Ihren Antrag, wenn der Status noch auf <offen> steht.

[/jgu_content_layout_item title="Ich möchte das Studienkolleg Mainz besuchen, welches Fachsemester soll ich bei meinem Studienwunsch angeben?" color="info"]

Bewerber für das Studienkolleg dürfen sich immer nur auf das 1. Fachsemester bewerben. Ist das nicht mehr möglich, weil die Frist abgelaufen ist, ist erst eine Bewerbung für das nächste Semester möglich. Der Eintrag eines Fachsemesters größer 1 führt zur Ablehnung des Antrags, da keine anrechenbaren Fachstudienleistungen vorliegen.

Nein, bei der Anerkennung werden Ihre Heimatzeugnisse überprüft. Auch wenn Sie die Feststellungprüfung erfolgreich in Deutschland abgelegt haben, müssen Sie Ihre ausländischen Vorbildungsnachweise anerkennen lassen.

Sie sind an der JGU immatrikuliert (also eingeschrieben), wenn Sie einen Studierendenausweis, beziehungsweise ein Semesterticket der JGU erhalten haben. Haben Sie einen Studierendenausweis einer anderen Hochschule beantworten Sie diese Frage mit NEIN.

Nein, die Studienkollegs wie auch die Feststellungsprüfung wird nach deutschem Recht abgelegt, gleichwohl zählen Bildungsausländer, die die Feststellungsprüfung abgelegt haben, weiterhin als Bildungsausländer. Die Frage nach der deutschen Schule mit einem Abschluss nach ausländischem Recht bezieht sich auf einen ausländischen Schulabschluss, der an einer Deutschen Auslandsschule (DAS) oder Deutschen Sprachdiplomschule (DSD) im Ausland erworben wurde. Neben dem ausländischen Schulabschluss wird zumeist auch das DSD I oder DSD II erworben, da alle oder einige Fächer auf Deutsch und oft von deutschen Lehrern unterrichtet wurden. Nur wenn Sie eine DAS oder DSD-Schule abgeschlossen haben, beantworten Sie diese Frage in der Onlinebewerbung mit JA.

Bitte wählen Sie zuerst „AUSTAUSCHSTUDIUM OHNE ABSCHLUSS (Programmstudium, z.B. ERASMUS, Uni-Partnerschaften)“. Bei der Angabe des Abschlusses wählen Sie „PROMOTION“ und ergänzen auf dem Ausdruck, dass Sie zur Promotion nach Mainz kommen. Wir haben Ihnen ein Videotutorial bereitgestellt, dass Sie hier im Bereich "Weiterführende Links" finden.

Es kann zwei Gründe geben, warum Sie ein Studienfach nicht in der Onlinebewerbung finden können.
Die erste Möglichkeit ist, dass die JGU das gewünschte Fach gar nicht anbietet oder es etwas anders heißt, als Sie es erwarten. Vergewissern Sie sich, ob die JGU das gewünschte Studienfach anbietet und mit welchem/n Abschluss. Sie finden das Studienangebot der JGU für alle Bachelor und Staatsexamensstudiengänge hier und für die Masterstudiengänge hier.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie sich nicht innerhalb der Bewerbungsfristen für den gewünschten Studiengang befinden. Die Onlinebewerbung für Bewerbungen zu grundständigen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengängen, zu den Mastern, der Promotion oder zum studienvorbereitenden Deutschkurs oder Studienkolleg sind zu unterschiedlichen Zeiten möglich. Eine Bewerbung kann immer nur innerhalb des gültigen Bewerbungszeitraums abgegeben werden. Daher finden Sie einen Studiengang (das heißt das Studienfach, den Abschluss und das Fachsemester) immer nur im Studienangebot in Onlinebewerbung, wenn eine Bewerbung zulässig und damit gültig ist.

Bitte drücken Sie nach dem elektronischen Abschicken Ihrer Bewerbung in der Übersicht auf die Schaltfläche "Drucken" und laden Sie das bereitgestellte PDF-Dokument herunter. Dort erfahren Sie, ob Sie bereits bei der Bewerbung Unterlagen einreichen müssen.

Ist das der Fall, müssen Sie bei der Bewerbung Ihre Deutschkenntnisse mit einer amtlich beglaubigten Kopie nachweisen. Das können Sie mit der DSH oder einem Äquivalent tun oder mit einem Zeugnis, dass Ihnen ein Deutschniveau bescheinigt, dass Sie in die Lage versetzt, die DSH-2 an der JGU zu bestehen. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, die in der Einschreibeordnung und in den Prüfungsordnungen geregelt sind, ist bei der Immatrikulation und nicht schon bei der Bewerbung zu führen. Ohne diesen Nachweis findet keine Immatrikulation statt.

Bitte drücken Sie nach dem elektronischen Abschicken Ihrer Bewerbung in der Übersicht auf die Schaltfläche "Drucken" und laden Sie das bereitgestellte PDF-Dokument herunter. Dort erfahren Sie, ob Sie bereits bei der Bewerbung Unterlagen einreichen müssen.

Istt dies der Fall, schicken Sie Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung und alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage (Montag bis Freitag) nach Bewerbungsfrist an die Adresse auf dem Antragsformular oder geben Sie den vollständigen Antrag am Infodesk im Studierendenservicecenter ab. Es gilt der Eingangsstempel der JGU (nicht der Poststempel der Absendung – beachten Sie also bitte die Postlaufzeiten). Anträge, die nach der Frist oder unvollständig eingegangen sind, können nicht im Vergabeverfahren berücksichtig werden.

An einem eventuell durchzuführenden Nachrückverfahren nehmen Sie teil, wenn Sie dies in JOGU-StINe beantragen.

Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Accountdaten in JOGU-StINe ein und starten unter "Meine Bewerbungen" eine neue Bewerbung, indem Sie "Studienfach" Nachrückverfahren auswählen. Geben Sie bitte das Nachrückverfahren entsprechend der Priorität und des Studienfaches Ihres Ablehnungsbescheides an. Die Fristen für die Teilnahme am Nachrückverfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsbescheid.

Achtung: Sie können nur am Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie im aktuellen Bewerbungssemester für die ausgewählte Priorität und das ausgewählte Studienfach eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erhalten haben. Eine Neubewerbung über das Nachrückverfahren ist nicht möglich! Nutzen Sie in diesem Fall bitte das Losverfahren.