Feststellungsprüfung

Welche Anforderungen stellt die Feststellungsprüfung?

Bei der "Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule" – der so genannten Feststellungsprüfung – wird geprüft, ob Ihre fachbezogenen und sprachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um den Anforderungen des wissenschaftlichen Fachstudiums gerecht zu werden.

Sie umfasst je eine Prüfung in Deutsch und zwei weiteren Fächern entsprechend der Fachrichtung des gewünschten Studiengangs.

Informationen zur Feststellungsprüfung finden Sie auf der Homepage des Studienkollegs Mainz unter "Feststellungsprüfung".

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wer die Feststellungsprüfung nicht besteht, kann sie nur 1-mal wiederholen – in der Regel nach einem halben Jahr. Nach dem 2. Nicht-Bestehen ist die Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich. Deshalb wird die Vorbereitung der Prüfung durch den Besuch des Studienkollegs dringend empfohlen.

Der Leiter / die Leiterin des Studienkollegs kann Studienbewerber/innen, die eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, von der Feststellunsgprüfung im Fach Deutsch befreien (außer sie wollen das Studienfach Germanistik studieren):

  • Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • TestDaF mit mindestens vier Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN4
  • DSH-2 oder DSH-3
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) C1
  • eine bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg an einer Fachhochschule

Eine Befreiung im Fach Deutsch nach einer endgültig nicht bestandenen Feststellungsprüfung ist ausgeschlossen.

Wie melde ich mich für die Feststellungsprüfung an?

Wenn Sie das Studienkolleg Mainz besuchen, ist keine gesonderte Anmeldung bei der Stabsstelle Zulassung International der JGU erforderlich.

Wenn Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg Mainz extern – also ohne Besuch des Studienkolleges – ablegen wollen, bewerben Sie sich online bei der JGU, auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dazu wählen Sie nach dem Einloggen auf Jogustine in der Studienangebotsübersicht das Fach: Studienkolleg - externe Feststellungsprüfung aus. In welchem Schwerpunktkurs Sie vor der Aufnahme des Fachstudiums die Feststellungsprüfung bestanden haben müssen, erfahren Sie im Studienangebot der JGU oder bei den Zulassungsstellen der Universitäten und Hochschulen, an denen Sie Ihr Fachstudium aufnehmen wollen.

Um zur externen Feststellungsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie bereits bei der Bewerbung an der JGU ein on-Set Deutsch Zertifikat C1/Kernbereich des GER oder einen Sprachnachweis nach § 16 der Feststellungsprüfungsordnung vom Juni 2018 nachweisen.

Sofern Sie schon in das ISSK aufgenommen wurden oder ein anderes Studienkolleg besucht haben, ist eine Zulassung zur externen FSP nicht möglich. Wenn Sie zweimal ohne Erfolg an einer Feststellungsprüfung teilgenommen haben, ist keine weitere Zulassung zur Feststellungprüfung (weder nach Besuch des Studienkollegs noch extern) möglich.

Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung
Bewerberinnen bzw. Bewerber, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium
in einem Studiengang aufnehmen wollen, zu dem der ausländische Bildungsnachweis, nicht
aber der besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, können eine Ergänzungsprüfung ablegen.
Die Ergänzungsprüfung kann nur als externe Prüfung ohne vorherigen Unterrichtsbesuch
abgelegt werden.Die Zulassung zur Ergänzungsprüfung gemäß § 22 der Feststellungsprüfungsordnung (2018) ist von der Bewerberin oder dem Bewerber gemäß §4 unter Angabe des neu gewählten Schwerpunktkurses zu beantragen.
Wenn Sie die Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg Mainz ablegen wollen, bewerben Sie sich online bei der JGU, auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dazu wählen Sie nach dem Einloggen auf Jogustine in der Studienangebotsübersicht das Fach: Studienkolleg - Ergänzungsprüfung (Feststellungsprüfung) aus.
Falls die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber
umgehend eine schriftliche und/oder elektronische Zulassung zur Ergänzungsprüfung.
Die Ergänzungsprüfung erstreckt sich auf die Fächer des neu gewählten Schwerpunktkurses.
Bereits in der Feststellungsprüfung erbrachte Leistungen werden bei der Ergänzungsprüfung berücksichtigt, sofern diese vom Lernumfang her den Anforderungen derer im Schwerpunktkurs der Ergänzungsprüfung entsprechen. Die Prüfung in den Fächern ist jeweils schriftlich abzulegen.
Über die Ergänzungsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das nur in Verbindung mit dem Zeugnis über die ursprüngliche Feststellungsprüfung gültig ist. Das Zeugnis enthält die Endnoten für die geprüften Fächer.

Schwerpunktkurs am ISSK Unterrichtsfächer am ISSKPrüfungsfächer der
Aufnahmeprüfung am ISSK
Prüfungen in der FSP
am ISSK
S-/G-Kurs

Studienbereich:
Sprachliche (S-Kurs), geisteswissenschaftliche,
künstlerische und gesellschafts-
wissenschaftliche Studiengänge (G-Kurs)
Deutsch
Sozialkunde
Geschichte
Grundlagen der Geisteswissenschaften
Gesellschafts-
wissenschaftliche
Grundlagen
Deutsch
Sozialkunde
Geschichte
Grundlagen der
Geisteswissenschaften
M-Kurs (M-Kurs)

Studienbereich:
medizinische und
biologische Studiengänge
Deutsch
Mathematik
Physik
Biologie
Chemie
Biologie
Mathematik
Deutsch
Mathematik
Physik
Biologie
Chemie
T-Kurs /TI-Kurs

Studienbereich:
technische, mathematische und
naturwissenschaftliche Studiengänge
(außer biologischen Studiengängen)
Deutsch
Physik
Chemie
Mathematik
Informatik
MathematikDeutsch
Physik
Chemie
Mathematik
Informatik
W-Kurs/WW-Kurs

Studienbereich:
wirtschafts- und
sozialwissenschaftliche
Studiengänge
Deutsch
Wirtschafts-
wissenschaften
Sozialkunde
Mathematik
MathematikDeutsch, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften, Sozialkunde