Abhängig von Ihrer Ausgangssituation gibt es unterschiedliche Wege und Möglichkeiten, wie Sie von einer Fachhochschule an die JGU wechseln können.
Übersicht
Übergang vom Fachhochschulstudium zum Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Universitätsstudium für Bachelorstudierende an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule
Wenn Sie an einer Fachhochschule einen Bachelor-Studiengang studieren, können Sie in verwandte Studiengänge an der Universität wechseln, sofern Sie mindestens 90 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. Sie haben damit - als FH-Studierende/r - die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für verwandte Studiengänge erworben.
Die inhaltliche Verwandtschaft muss im Bachelor of Education zu mindestens einer der beiden Fachwissenschaften bestehen. Im Zwei-Fächer-Bachelor muss die inhaltliche Verwandtschaft zum Kernfach vorhanden sein.
Eine eindeutige Verwandtschaft besteht beispielsweise zwischen dem Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule und den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik an der Universität. Weitere eindeutige Beispiele: Wirtschaftsrecht (FH) → Rechtswissenschaft (Uni), Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (FH) → Erziehungswissenschaft (Uni).
Das weitere Vorgehen verläuft wie folgt:
- Vor der Bewerbung um den Studienplatz lassen Sie bitte die Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungsnachweise für den gewünschten Studiengang an der JGU prüfen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung, wo Sie die für die Bewerbung nötige Einstufungsbescheinigung erhalten.
- Mit dieser Einstufungsbescheinigung können Sie sich für das entsprechende Fachsemester an der JGU bewerben. Bitte reichen Sie neben den üblichen Bewerbungsunterlagen zusätzlich einen Nachweis über die erworbenen 90 Leistungspunkte ein. Diese Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule muss auch eine Durchschnittsnote ausweisen und bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen fristgemäß eingereicht werden.
Diese Regelung gilt analog auch für Studierende an Fachhochschulen außerhalb von Rheinland-Pfalz.
Universitätsstudium nach bestandener Vorprüfung in einem Diplomstudiengang an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule (auslaufend*)
Wenn Sie die Vorprüfung an einer rheinland-pfälzischen staatlichen Fachhochschule, an der Hochschule Ludwigshafen oder an der Katholischen Hochschule in Mainz die Vorprüfung bestanden haben, sind Sie berechtigt, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in verwandten Studiengängen auch ohne allgemeine Hochschulreife zu studieren.
* Da alle rheinland-pfälzischen Fachhochschulen ihr Studienangebot nahezu vollständig auf Bachelor/Master-Studiengänge umgestellt haben, findet diese Regelung kaum noch Anwendung.
Universitätsstudium nach bestandener Abschlussprüfung an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule
Wenn Sie ein Studium an einer rheinland-pfälzischen staatlichen Fachhochschule, an der Evangelischen Fachhochschule für Sozialwesen in Ludwigshafen am Rhein, an der Katholischen Fachhochschule in Mainz, an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen oder an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie berechtigt, an einer rheinland-pfälzischen Universität in jedem Studiengang zu studieren.
Durch die formale Gleichwertigkeit der Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten besteht für FH-Absolvent/innen zudem die Möglichkeit sich für einen entsprechenden universitären Masterstudiengang zu bewerben.
Bei einem Wechsel in einen fachlich verwandten universitären Bachelor- oder Master-Studiengang nach Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudienganges an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule sind mindestens die Hälfte der erworbenen Leistungspunkte anzurechnen.
Diese Regelung gilt analog auch für Studierende an Fachhochschulen außerhalb von Rheinland-Pfalz.
Anrechnung von Studienleistungen
In der Regel erfolgt die Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- und Hochschulwechsel durch die Studienfachberater/innen der einzelnen Studienfächer. Bei einigen Studienfächern sind jedoch spezielle Prüfungsämter für die Einstufung bzw. Anerkennung zuständig.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage zu den Übergängen im Hochschulbereich bildet das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz [HochSchG], insbesondere § 33.
Alle Verordnungen werden vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit veröffentlicht.