Auslandsaufenthalte – allen voran ein Auslandsstudium, aber auch Praktika oder Sprachkurse – sind in der Regel mit folgenden Kosten verbunden:
- Studiengebühren (beim Studium) bzw. Kursgebühren (beim Sprachkurs),
- Reisekosten (einschl. ggf. Visum)
- Lebenshaltungskosten
- Versicherung
Diese Kosten können oft durch ein Stipendium vollständig oder zu einem großen Teil gedeckt werden. Beachten Sie dabei, dass Sie Stipendien nicht kumulieren können – es sei denn, die Stipendien decken unterschiedliche Kostenarten ab (Beispiel: ein Studienstipendium von einer Partnerhochschule deckt „nur“ die Studiengebühren ab, dann dürfen Sie sich noch anderweitig um ein Stipendium für die Reise- und Aufenthaltskosten bewerben).
Bei Studienstipendien gibt es zum einen Austauschprogramme mit fest vorgegebenen Zielunis, so dass Sie sich mit der Bewerbung um den Studienplatz auch gleichzeitig um ein Stipendium mit Studiengebührenerlass bewerben. Zum anderen gibt es sog. Individualstipendien, bei denen Sie sich separat um den Studienplatz an der Hochschule und zum anderen um die Finanzierung bei einem Stipendiengeber und/oder AuslandsBAföG bewerben müssen, dafür aber freier in der Zielwahl sind. (Siehe auch Bewerbung im Ausland)
Inhaltsverzeichnis
Stipendien
Es gibt eine Reihe von Stipendiengebern, die Auslandsaufenthalte fördern:
- die Universität Mainz im Rahmen ihrer Hochschulpartnerschaften (weltweit)
- PROMOS
- den DAAD (weltweit)
- die EU im Erasmus+ Programm (Europa)
- die Fulbright-Kommission (für die USA)
- politische und andere Stiftungen (auf der Stipendienseite der JGU sind einige Stiftungen gelistet, die ihre Mitglieder oft auch im Ausland fördern, ebenso unter StipendiumPlus).
- Weitere Förderungsmöglichkeiten listen Organisationen wie z.B. mystipendium.
- evtl. Stipendien von Seiten des Gastlandes (z.B. Regierungsstipendien).
Einige dieser Stipendiengeber fördern nicht nur Studienaufenthalte, sondern auch Praktika, Sprachkurse oder Fremdsprachenassistenzen und Schulpraktika.
Promotionsförderung für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Dissertationsforschung gibt es in der Regel von den gleichen Stipendiengebern: die Präsentation listet spezielle Stipendienoptionen für Doktorand*innen. (Barrierefreie Version erhältlich von aussereuropa@international.uni-mainz.de.) Bitte beachten Sie für Promotionsvorhaben auch Förderungsmöglichkeiten seitens der Abt. Forschung und Technologietransfer.
Die Stipendiendatenbank des DAAD bietet detaillierte Suchmöglichkeiten für einzelne Vorhaben, Fächer und Zielländer.
Beachten Sie bei den Stipendien die unterschiedlichen Laufzeiten und den Stipendienzweck (Studium, Forschung für Abschlussarbeiten, Promotionen, etc.) Beachten Sie vor allen Dingen aber ganz genau die Bewerbungsbedingungen und –fristen, also die Anforderungen und Details des Programms, für das Sie sich bewerben wollen, damit Sie nicht spezifische Programmanforderungen übersehen oder versehentlich eine unvollständige Bewerbung einreichen! Ob Sie sich für ein bestimmtes Stipendium bewerben können, hängt oft auch von Ihrem Status hier an der JGU ab:
- Studierende sind Hochschulangehörige ohne Hochschulabschluss, i.d.R. bis zum Bachelor (engl. "undergraduate")
- Graduierte sind alle Hochschulangehörigen mit Hochschulabschluss, z.B. Bachelor, Master, 1. Staatsexamen etc., einschließlich Doktorand/inn/en und Postdocs.
Zur Zusammenstellung einer erfolgreichen Bewerbung sollten Sie mindestens vier Wochen Zeit einrechnen und unbedingt die Fristen für die Abgabe der Bewerbung einhalten. Diese Fristen sind absolut bindend – verspätete Bewerbungen werden nicht angenommen, Bewerbungsportale schließen mit Ablauf der Bewerbungsfrist. Kümmern Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig darum, was Sie wann und wo einreichen müssen!
Hinweis zu den Bewerbungsfristen: Unterschiedliche Programme haben unterschiedliche Bewerbungsfristen – manchmal variieren sogar innerhalb eines Stipendienprogramms die Fristen je nach Zielland. Es kann sogar sein, dass Sie sich um das Stipendium bewerben müssen, bevor Sie definitiv wissen, ob Sie einen Studienplatz an der Gasthochschule bekommen. Das ist kein Problem – Sie müssen nur genau wissen, an welcher ausländischen Hochschule Sie studieren möchten, und das bei Ihrer Stipendienbewerbung entsprechend angeben.
Tipps zur Bewerbung bietet auch der DAAD. Beim DAAD können Sie auch die Broschüre "Mit Stipendium ins Ausland - Schritt für Schritt erklärt" herunterladen.
Studiengebührenerlass
Studiengebühren an ausländischen Hochschulen machen für deutsche Studierende oft den Hauptteil der finanziellen Belastung beim Auslandsaufenthalt aus, weil bei uns die Studiengebühren aus Steuermitteln bezahlt werden, nicht von den einzelnen Studierenden. Im Idealfall müssen Sie auch im Ausland die Studiengebühren nicht selbst tragen, wenn Sie Unterstützung erhalten durch:
- einen (teilweisen) Erlass der Studiengebühren durch die ausländische Hochschule (tuition waiver bzw. tuition reduction) im Rahmen von Partnerschaften der JGU
- sonstige finanzielle Hilfestellungen (z.B. teaching assistantships, research assistantships, administrative assistantships)
- Stipendien, die auch Studiengebühren fördern (z.B. DAAD oder Fulbright).
Eine erste Orientierungshilfe, an welchen Partnerunis Sie mit Förderung studieren können, finden Sie unter Austauschoptionen.
Wenn Sie nicht an eine Partnerhochschule gehen, die einen Studiengebühren(teil)erlass anbietet, sind an ausländischen Hochschulen oft erhebliche Studiengebühren zu zahlen, besonders im englischsprachigen Ausland. Oft müssen Sie schon bei der Bewerbung an der Zielhochschule oder für den Visumsantrag einen Finanzierungsnachweis beibringen (z.B. ein "financial affidavit", eine Bankbestätigung - eine Vorlage erhalten Sie von aussereuropa@international.uni-mainz.de).
AuslandsBAföG
Im Gegensatz zum Stipendium, das leistungsbezogen vergeben wird, wird AuslandsBAföG genau wie Inlandsförderung bedarfsabhängig vergeben, d.h. das AuslandsBAföG orientiert sich am Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern. Auch Auslandspraktika können durch AuslandsBAföG unterstützt werden, wenn sie in der Studienordnung als Pflichtpraktika vorgeschrieben und die Inhalte genau beschrieben sind und wenn das Praktikum mindestens 12 Wochen dauert.
Wichtig: Wegen des höheren Finanzbedarfs im Ausland bekommen Sie möglicherweise AuslandsBAföG, auch wenn Sie nicht InlandsBAföG-berechtigt sind. Einen inoffiziellen BaföG-Rechner bietet die BAföG-Seite von Studis-online an..
Jobben
Innerhalb der EU und in ganz wenigen Ländern wie z.B. Australien können Sie mit dem Studierendenvisum bis zu einer bestimmten Wochenzahl neben dem Studium jobben. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, denn in vielen Staaten außerhalb der EU darf während des Semesters überhaupt nicht gearbeitet werden. Außerdem haben Sie oft gar keine Zeit, im Ausland neben dem Studium zu arbeiten. Die Möglichkeit, im Gastland zu arbeiten, sollten Sie also nicht unbedingt in Ihre finanziellen Planungen mit einbeziehen!
Über die gesetzlichen Regelungen in Ihrem Gastland bezüglich einer Arbeitserlaubnis sollten Sie sich in jedem Falle vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft des Gastlandes erkundigen. Die Adressen der Konsulate und Botschaften in Deutschland finden Sie über die Homepage des Auswärtigen Amtes unter "Sicher Reisen".