Formale Voraussetzungen

Vor einem Studium an der Universität Mainz werden Ihre Zeugnisse im Rahmen des Antrags auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abitur überprüft.

Die Umrechnung der ausländischen Noten in das deutsche Notensystem erfolgt aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.04.1994 in der Fassung vom 18.11.2004 mithilfe der so genannten "Bayerischen Formel". Dazu ist es erforderlich, dass die maximal erreichbare Note der vorgelegten Zeugnisse sowie die unterste Bestehensnote bekannt sind.

Welche Notensysteme der Universität Mainz bekannt sind, können Sie bei anabin nachlesen, wenn Sie das Land, in dem Sie die Zeugnisse erworben haben, aufrufen und dann unter "Zeugnisbewertung" schauen.

Welche Zeugnisse für die Notenberechnung herangezogen werden müssen, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden.

Ausländische Zeugnisse, die dem deutschen Abitur gleichwertig sind (= direkte Hochschulzugangsberechtigung)

Zeugnisse, die im Heimatland zum Studium berechtigen und dem deutschen Abitur gleichwertig sind, eröffnen einen direkten Hochschulzugang. Dieser kann – wie das deutsche Abitur – zum Studium aller Fachrichtungen berechtigen oder nur das Studium in einem bestimmten Fächerspektrum erlauben (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung).

Berechnung der Gesamtnote: Ihre Gesamtnote für das Verfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen errechnet sich zu 100 % aus Ihren ausländischen Vorbildungsnachweisen (siehe Anerkennungsurkunde der Universität Mainz).

Ausländische Zeugnisse, die nicht dem deutschen Abitur entsprechen (= Hochschulzugang nach bestandener Feststellungsprüfung)

Ausländische Zeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Studium berechtigen, aber nicht dem deutschen Abitur entsprechen, erfordern das Bestehen der so genannten Feststellungsprüfung für Universitäten.

Welche Zeugnisse für die Anerkennung mindestens erforderlich sind, können Sie bei anabin nachlesen, wenn Sie das Land, in dem Sie die Zeugnisse erworben haben, aufrufen und dann unter "Zeugnisbewertung" schauen.

Berechnung der Gesamtnote: Ihre Gesamtnote für das Verfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen errechnet sich nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung wie folgt:

  • Ihre ausländischen Vorbildungsnachweise (siehe Anerkennungsurkunde der Universität Mainz) gelten 50 %,
  • die Gesamtnote der Feststellungsprüfung gilt 50 %.