Sie interessieren sich für ein Studium in Hebammenwissenschaft?
Hier erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Studienplatz kommen:
Um mit dem Studium der Hebammenwissenschaft an der JGU beginnen zu können, benötigen Sie zunächst einen Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Ausbildungspartner:
Das sind
Sie benötigen entweder
- Allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur),
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife (Ausnahmeregelung für diesen Studiengang)
oder
eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation in einer der folgenden Berufsausbildungen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Pflegefachfrau/-mann
- Krankenschwester/Krankenpfleger
Bitte beantragen Sie Ihre fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund Ihrer vorausgegangenen Berufsausbildung rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung für das Studium beim Studierendenservice.
- Den Antrag stellen Sie hier: https://jogustine.uni-mainz.de/.
- Eine Anleitung finden Sie hier: www.studium.uni-mainz.de/antrag-und-bewerbung/ (bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für das Hebammenstudium von den regulären Vorgaben abweichen; gültig sind die hier auf dieser Seite oben genannten Informationen!)
- Eine Mindestdurchschnittsnote von 2,5 ist bei der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für Hebammenwissenschaft nicht erforderlich!
- Die Bearbeitungsdauer des Antrags beträgt i.d.R. 4 Wochen.
- Bewerber*innen mit Berufsausbildung aus dem Ausland beantragen die Anerkennung ihrer beruflichen Bildungsnachweise beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und anschließend die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendenservice.
Studienbewerber*innen mit ausländischen Schulzeugnissen beantragen rechtzeitig vor der Bewerbung für das Studium die Anerkennung ihrer schulischen Vorbildungsnachweise zur Feststellung des Hochschulzugangs beim Studierendenservice (Antragstellung über https://jogustine.uni-mainz.de), die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Wochen betragen.
Weitere Zugangsvoraussetzungen für alle Bewerber*innen:
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate – frühestens ab dem 1. Juli des jeweiligen Jahres ausgestellt
- Blanko-Vordruck des Hausarztes - vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Hebammengesetzes
Diese legen Sie Ihren Ausbildungspartnern vor.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über die JGU:
- Sie bewerben sich zwischen dem 1. Juni und 1. September online um einen Studienplatz: https://jogustine.uni-mainz.de
(der Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester möglich). - Der Studiengang ist zulassungsfrei: Wenn Sie über einen vorläufigen Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationspartner verfügen und die unter "Hochschulzugang" genannten Kriterien erfüllen und sich fristgerecht beworben haben, erhalten Sie i.d.R. einen Zulassungsbescheid.
- Während Ihrer Online-Bewerbung laden Sie Ihren (vorläufigen) Ausbildungsvertrag hoch.
- Ihren Bescheid erhalten Sie elektronisch in JOGU-StINe (eine Infomail über die Bereitstellung wird an Ihre im Bewerberaccount hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt).
- Ihr Vertrag zur Ausbildung wird erst wirksam, wenn Sie die Studienplatzzusage der Hochschule erhalten haben.
Um als "ordentliche*r" Studierende*r mit dem Studium beginnen zu könne, müssen Sie sich einschreiben.
- Nach dem Zulassungsbescheid beantragen Sie die Einschreibung innerhalb der dort genannten Fristen und überweisen den Semesterbeitrag.
- Folgende Nachweise werden von Ihnen angefordert:
- Krankenkassenmeldung (elektronische Meldung über ESMV veranlassen)
- ggf. Sprachkenntnisse (Sprachniveau gem. PO DSH 2)
- Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischem Schulzeugnis: Urkunde über die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise)
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Exmatrikulations- oder Immatrikulationsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren