Je nach Ausgangssituation und weiterer Studienplanung, gibt es unterschiedliche Wege an die JGU. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Studiensteckbriefen, ob das gewünschte Fach (ggf. auch in höheren Fachsemestern) zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren für Fächer, die in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind, finden Sie hier.
Überlegungen
Wollen Sie einen gleichlautenden Studiengang an der Universität Mainz fortsetzen?
Dann bewerben Sie sich auf das Fachsemester, das Ihrer bisherigen Einschreibung folgt.
Beispiel: Sie sind derzeit im 2. Fachsemester Bachelor of Science Biologie eingeschrieben und wollen zum nächsten Semester wechseln. Dann bewerben Sie sich für das 3. Fachsemester Bachelor Biologie. Sie benötigen keine Einstufung.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Prüfungsanspruch.
Wollen Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren?
Dann bewerben Sie sich im gewünschten Studiengang für das erste Fachsemester. Sie benötigen keine Einstufung. Für Sie gilt das Bewerbungsverfahren wie für Erstsemester.
Wollen Sie sich für einen Studiengang bewerben, der zwar nicht gleich lautet, aber ähnlich ist?
Beispiele:
- bisheriger Studiengang Bachelor of Science Biologie, gewünschter Studiengang Bachelor of Education Biologie
- bisheriger Studiengang Bachelor Biologie, gewünschter Studiengang Bachelor Molekulare Biologie
- bisheriger Studiengang Bachelor of Education Biologie und Mathematik, gewünschter Studiengang Bachelor of Education Biologie und Physik (hier wäre die Anrechnung von Leistungen in der Mathematik für Physik zu prüfen)
Für jedes Studienfach, das Sie nicht im bisherigen Studiengang fortsetzen, aber in einem ähnlichen Studiengang weiterführen möchten (sog. Quereinstieg), benötigen Sie für die Bewerbung eine Einstufung für ein bestimmtes Fachsemester. Damit eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgt, benötigen Sie eine Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen. Bitte beachten Sie, dass die Studienfachberatung prüft, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen zu dem Studiengang, in den Sie wechseln möchten, inhaltlich verwandt sind und anerkannt werden können.
In den meisten Studienfächern sind die Studienfachberater/innen zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- und Hochschulwechsel und für die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland; dort kann Ihnen die notwendige Fachsemestereinstufung ausgestellt werden.
Für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es für einen Quereinstieg ein besonderes Verfahren mit differenzierten Zuständigkeiten. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten zum Bewerbungsverfahren über die notwendigen formalen Schritte.
Sie bewerben sich über das Bewerbungsportal der JGU für das auf der Fachsemestereinstufung angegebene Fachsemester.
Wenn Ihre Fachsemestereinstufung zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. im laufenden Semester noch anrechnungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, können Sie die Bescheinigung bis zur Einschreibung nachreichen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorlegen können.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Prüfungsanspruch.