Immatrikulation

Allgemeine Informationen

Erst nach der Immatrikulation – also der Einschreibung zum Studium an der Hochschule –, sind Sie Studentin bzw. Student der Universität Mainz.

Wenn die Immatrikulation vollzogen ist, sind Sie Student / Studentin der Universität Mainz und erhalten einen Studierendenausweis/Semesterticket, der Ihnen in der Regel auf dem Postweg zusammen mit weiteren Informationen zum Studienbeginn zugeht. Studienbescheinigungen in verschiedenen Formaten werden Ihnen online in Ihrem persönlichen passwortgeschützen Bereich im Studieninformationsnetz JOGU-StINe, dem Webportal der JGU zur Verwaltung von Studium, Lehre und Prüfungen, zur Verfüfgung gestellt.

Als Student / Studentin der Universität Mainz dürfen Sie

  • an allen Veranstaltungen in Ihrem Studiengang teilnehmen
  • die Einrichtungen der Universität für Studierende nutzen (Bibliotheken, Sportstätten)
  • an den Wahlen zur Selbstverwaltung der Universität teilnehmen: Wahl zum Senat, Wahlen der verfassten Studierendenschaft (AStA) und Wahlen zur Selbstverwaltung der einzelnen Fächer und Fachbereiche
  • die Leistungen des Studierendenwerks Mainz nutzen (Essen, Wohnen und andere Dienste).

Diese Rechte und Leistungen werden vor allem über den so genannten Semesterbeitrag – offiziell: Sozial- und Förderungsbeitrag – finanziert. Die Universität Mainz prüft zwar für jeden Studierenden, dass dieser Beitrag jedes Semester gezahlt wird, sie erhält aber keinen Anteil von diesem Beitrag!

Als Studentin / Student müssen Sie die Regeln des Urheberrechts bei Ihren wissenschaftlichen Arbeiten einhalten. Ein Merkblatt zu Ihren Rechten und Pflichten erhalten Sie bei der Immatrikulation und rechts bei den Downloads.

Zusätzliche Informationen für ausländische Studienbewerber/innen

Die Immatrikulation muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist und mit allen dort genannten Unterlagen erfolgen. Terminänderungen sind nur nach Rücksprache mit der Stabsstelle Zulassung International und nur in Ausnahmefällen möglich. Die Immatrikulation muss persönlich erfolgen!

Die Studienbescheinigung der JGU brauchen Sie z.B. für die Verlängerung Ihres Studienvisums.

Für ausländische Studienbewerber/innen gibt es verschiedene Arten der Immatrikulation:

in das Fachstudium

Ausländische Studienbewerber/innen, die die DSH-2 oder DSH-3 bestanden haben, von der DSH befreit worden sind oder die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben, kommen persönlich zur Immatrikulation für das Fachstudium.

Als Student /Studentin im Fachstudium müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen!

in den vorbereitenden Deutschkurs an der Universität Mainz

Wenn Sie ausländische/r Studienbewerber/in sind und sich für den vorbereitenden Deutschkurs des Internationale Studien- und Sprachenkolleg (ISSK) der Universität Mainz immatrikulieren, dann brauchen Sie KEINEN Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung.

in das Internationale Studien- und Sprachenkolleg (ISSK) der Universität Mainz (ISSK)

Ausländische Studienbewerber/innen, die in das ISSK immatrikuliert werden, brauchen KEINEN Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung für die JGU.

Ob Sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, prüft die zuständige Ausländerbehörde bei der Erteilung des Aufenthaltstitels.