Ihr Kind interessiert sich für ein Frühstudium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, nach welchen gesetzlichen Richtlinien das Programm Frühstudium organisiert ist, welcher Aufwand für Ihr Kind dabei entstehen kann, welche Kosten zu erwarten sind, wie die Kooperation mit den Schulen erfolgt und vor allem welchen Nutzen Ihr Kind aus diesem Vorhaben ziehen kann.
Zielsetzung des Frühstudiums
Begabungen entdecken, Talente fördern! Dies ist das Motto des Programms "Frühstudium". Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet motivierten und ambitionierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, bereits frühzeitig den eigenen Interessen tiefgründig nachzugehen. Dies bedeutet: Neben einer spannenden und herausfordernden Aufgabe erhält Ihr Kind die Gelegenheit, bereits vor Studienbeginn Einblicke in den Studienalltag zu erlangen und verschiedene Studienfächer zu besuchen - grundsätzlich stehen Ihrem Kind alle Türen offen!
Schülerinnen und Schüler sind - so ist unsere Erfahrung - äußerst begeisterungsfähig und das Interesse ist in der Regel nicht auf ein Fach begrenzt. Hier bietet sich dementsprechend die Gelegenheit, Inhalte frühzeitig zu erleben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Frühstudierende meist im oberen Drittel bei Klausurprüfungen abschneiden und das Frühstudium mit Freude absolvieren. Frühstudierende werden darüber hinaus persönlich durch eigene Tutoren des Programms betreut, so dass ein direkter Kontakt permanent gewährleistet ist.
Organisation des Frühstudiums
Der Besuch der Hochschule erfolgt zusätzlich zum regulären Schulunterricht Ihres Kindes. Dabei haben universitäre Leistungen keinerlei Einfluss auf die schulische Benotung. Dies bedeutet, dass bestandene Prüfungsleistungen der Universität, bspw. "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler", nicht mit Leistungen in der Schule (in diesem Fall dem Mathematikunterricht) verrechnet werden.
Da viele Lehrveranstaltungen der Universität in der Regel vormittags stattfinden, ist zu erwarten, dass Ihr Kind entsprechend der Veranstaltungszeiten Schulunterricht verpassen wird. Dies stellt - sofern mit der Schulleitung und den entsprechenden Kurslehrer/innen abgesprochen - kein unentschuldigtes Fehlen dar. Dementsprechend tauchen auf dem Schulzeugnis keine unentschuldigten Fehltage auf.
Der versäumte Unterricht ist jedoch von Ihrem Kind in der Regel in Eigenarbeit nachzuholen. Unabhängig davon, ob Ihr Kind eine Lehrveranstaltung an der Universität besuchen möchte, besteht weiterhin die Pflicht, an Klassen- bzw. Kursarbeiten der Schule teilzunehmen. Sollte eine Klausur an einem Tag geschrieben werden, an welchem Ihr Kind eine Lehrveranstaltung an der Universität besuchen möchte, ist sie/er dennoch verpflichtet an der Klausur teilzunehmen. Die oben genannte Regelung mit den Schulen zum Fehlen des Unterrichts ist in diesem Fall nicht wirksam. Inhalte und Umfang der Klausuren stimmen mit denen der Klassenkameraden überein. Somit bleibt jeglicher im Kurs behandelter Stoff - unabhängig davon, ob Ihr Kind anwesend war - für die Klausur relevant.
Diese Regelungen machen ein gutes Organisationsvermögen Ihres Kindes und auch ein großes Maß an Motivation notwendig. Aus diesem Grunde wird zwischen Interessierten des Frühstudiums und der/dem Frühstudiumsbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs ein persönliches Bewerbungsgespräch geführt. In diesem soll die individuelle Eignung Ihres Kindes festgestellt werden.
Sollte dabei festgestellt werden, dass Ihr Kind nicht für ein Frühstudium geeignet ist, so wird die/der jeweilige Frühstudiumsbeauftragte kein positives Votum abgeben. Das bedeutet, Ihr Kind kann sich in diesem Semester nicht an der Universität als Frühstudierender einschreiben. Eine erneute Bewerbung zum darauf folgenden Semester ist möglich.
Neben dem schriftlichen Votum der/des Frühstudiumsbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs der Universität ist ein weiteres schriftliches Votum der Schulleitung ihres Kindes notwendig. Aus diesem muss klar hervorgehen,
- dass die Schulleitung Ihrem Kind eine besondere Begabung bescheinigt,
- dass Absprachen zum Fehlen Ihres Kindes vom Unterricht getroffen wurden und
- dass die Schulleitung dem Vorhaben Ihres Kindes zustimmt.
Die Anmeldung zum Frühstudium erfolgt formal mit dem Zusenden des Anmeldeformulars zusammen mit allen erforderlichen Anlagen. Näheres hierzu finden Sie auf der Informationsseite der Universität Mainz zum Bewerbungsverfahren für Frühstudierende.
Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten durch das Frühstudium eine neue, interessante und abwechslungsreiche Herausforderung. Es ist jedoch im Interesse aller Beteiligten, dass der Mehraufwand, welcher durch das Frühstudium für Ihr Kind anfällt, nicht unterschätzt wird. Bei aller Begeisterung für die Universität, das studentische Leben und die fachlichen Inhalte der Lehrveranstaltungen sollte das primäre Interesse unter dem Aspekt der persönlichen Bildung Ihres Kindes nach wie vor die Erlangung der (allgemeinen) Hochschulreife sein.
Nutzen für Ihr Kind
Zunächst erlaubt das Frühstudium Ihrem Kind, einen Einblick in den gewünschten Studiengang zu erhalten. Somit kann frühzeitig sichergestellt werden, dass der Studiengang der Richtige für Ihr Kind ist.
Während des Frühstudiums wird Ihr Kind gemeinsam mit anderen Frühstudierenden persönlich durch eine/n Tutor/in betreut.
Somit erfährt Ihr Kind einen besonderen Einstieg in das Studium und kann sich leichter an die Organisation der Universität und das studentische Leben gewöhnen.
Bestandene Prüfungen zu Lehrveranstaltungen können auf ein späteres Studium in Rheinland-Pfalz angerechnet werden und verkürzen somit die später benötigte Studienzeit.
Sollten Prüfungen zu Lehrveranstaltungen nicht bestanden werden, so hat dies keinen Einfluss auf ein späteres Studium. Somit bleibt Ihrem Kind jeglicher Leistungsdruck von Seiten der Universität erspart.
Kosten
Prinzipiell ist das Frühstudium mit keinen Kosten verbunden. Es fallen weder Studiengebühren noch ein Semesterbeitrag an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Semesterbeitrag von derzeit rund 300 Euro zu entrichten und somit ein Semesterticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (kompletter Rhein-Main- und Rhein-Nahe-Verkehrsverbund) zu erwerben. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.