Nach dem Hochschulgesetz (HochSchG) vom 21. Juli 2003 § 67 (4) des Landes Rheinland-Pfalz können begabte Schülerinnen und Schüler an regelmäßigen universitären Veranstaltungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben. Diese können wiederum in einem zukünftigen Studium in Rheinland-Pfalz anerkannt werden. Durch ein spezielles Betreuungsprogramm genießen Frühstudierende der Universität eine permanente Begleitung von Tutor/innen und Dozent/innen durch das Semester. So kann eine persönliche Förderung von Frühstudierenden erfolgen. Letztlich ist gerade dies, die frühzeitige und individuell angepasste Förderung von begabten und ambitionierten Schülerinnen und Schülern, das Hauptziel des Programms Frühstudium.
Übersicht
An wen richtet sich das Frühstudium?
Eine Teilnahme am Projekt Frühstudium bedeutet einen spürbaren Mehraufwand für Schülerinnen und Schüler. Es liegt nicht im Interesse der Universität, der Eltern, der Pädagog/innen oder der Schülerinnen bzw. Schüler selbst, wenn die schulischen Leistungen aufgrund des zusätzlichen Aufwands durch Lehrveranstaltungen der Universität massiv leiden. Daher sind die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme eines Frühstudiums. Gleichrangig sind Eigenschaften wie Motivation, Arbeitsbereitschaft, Zielstrebigkeit, Begeisterungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Interessierten.
Organisation des Frühstudiums
Die Lehrveranstaltungen der Universität finden in der Regel vormittags statt. So ist zu erwarten, dass die Frühstudierenden entsprechend der Veranstaltungszeiten Schulunterricht verpassen werden. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass Klassen- bzw. Kurslehrer/innen bzw. die Schulleitung ihr Einverständnis in schriftlicher Form abgeben. Ohne diese schriftliche Erklärung der Schule ist ein Frühstudium nicht möglich.
Ist die schriftliche Erlaubnis der Schulleitung gegeben, so zählt der verpasste Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen.
In diesem Rahmen ist es an der pädagogischen Fachkompetenz der Lehrkräfte, die persönliche Eignung einer interessierten Schülerin bzw. eines interessierten Schülers von schulischer Seite aus zu beurteilen.
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das Frühstudium einen spürbaren Mehraufwand. Zunächst sollte die Schulbildung im Interesse aller Beteiligten immer an erster Stelle stehen. Dies bedeutet, dass sich die schulischen Leistungen aufgrund einer Einschreibung als Frühstudierende(r) nicht wesentlich verschlechtern sollten. Der behandelte Unterrichtsstoff, welcher in Abwesenheit von Frühstudierenden in der Schule behandelt wurde, ist von Frühstudierenden selbständig nachzuarbeiten. Selbstverständlich kann jede Lehrkraft individuelle Absprachen zur Nacharbeitung mit Schülerinnen und Schülern treffen und klären, welche pädagogischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Ausgestaltung von möglichen Ersatzleistungen bei verpassten Prüfungen in der Schule obliegt dem/der jeweiligen Fach- bzw. Kurslehrer/in.
Das Fehlen von Schülerinnen und Schülern zu Klassen- bzw. Kursarbeiten ist unabhängig von der erteilten Erlaubnis zum Fernbleiben des Unterrichts nicht gestattet. Es gilt stets: die Schule kommt vor dem Frühstudium.
Zusätzlich zum schulischen Aufwand kommt noch der Aufwand der universitären Lehrveranstaltungen. Zwar ist der Besuch meist auf eine Lehrveranstaltung von 2 SWS mit dazugehörigem Tutorium von 2 SWS beschränkt, jedoch ist der zusätzliche Aufwand nicht zu unterschätzen. Hinzu kommt noch die Zeit für An- und Abreise, welche der Schülerin bzw. dem Schüler faktisch abhandenkommen.
Formale Voraussetzungen für das Frühstudium
Für die Anmeldung zum Frühstudium ist die Befürwortung der Lehrer/innen wie auch eine Genehmigung der Schulleitung erforderlich. Hieraus soll klar hervorgehen, dass die jeweilige Schülerin bzw. der jeweilige Schüler eine besondere Begabung aufweist und vom Unterricht für den Besuch von Lehrveranstaltungen fernbleiben darf.
Jede Schülerin und jeder Schüler wird von universitärer Seite aus ebenfalls in einem persönlichen Gespräch auf die Eignung zum Frühstudium getestet. Sollte die bzw. der Frühstudiumsbeauftragte des jeweiligen Fachbereichs, in welchem die Schülerin oder der Schüler ein Frühstudium beginnen möchte, feststellen, dass der zusätzliche Arbeitsaufwand zu hoch sein könnte, so wird an dieser Stelle keine Zustimmung gegeben.
Für die Einschreibung zum Frühstudium ist diese als auch das oben genannte positive Votum der Schulleitung, entsprechend des Hochschulgesetzes zwingend notwendig.
Erfahrungen von Schulen
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann festgehalten werden, dass gerade Frühstudierende sich durch eine besondere Hingabe an Lehrveranstaltungen und ein großes Maß an Begeisterungsfähigkeit auszeichnen. In Folge dessen ist es nicht unüblich, dass Unterrichtsfächer aufgrund des erweiterten Blicks für Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fächern anschließend als interessanter wahrgenommen werden als vor Beginn des Frühstudiums.
Nichtsdestotrotz ist nach wie vor eine gewisse Distanzierung von Lehrkräften gegenüber dem Programm Frühstudium zu beobachten. Häufige Kommentare, welche der Universität, aber auch den interessierten Schülerinnen und Schülern und den Eltern gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, sind in diesem Zusammenhang:
- "Warum soll der Schüler gerade in meinem Fach nicht anwesend sein? Da gibt es Unterricht, der nicht so wichtig ist!"
- "Wie soll sie/er das alles alleine nacharbeiten? Das ist eine zu große Belastung!"
Prinzipiell legen sich Schülerinnen und Schüler mit der Entscheidung für ein Fach automatisch für bestimmte Zeiten fest. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Fächer nicht aufgrund persönlicher Neigungen gegenüber bestimmten Unterrichtsfächern wählen, sondern aufgrund des Interesses an den jeweiligen universitären Lehrveranstaltungen. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, die Zielgruppe des Programms Frühstudium ist die Gruppe von überdurchschnittlich ambitionierten Schülerinnen und Schülern, welche sich durch gute schulische Leistungen auszeichnen.
Das Programm Frühstudium ist ausschließlich in Zusammenarbeit mit den Schulen möglich. Die Johannes Gutenberg-Universität ist daher besonders daran interessiert, die bisherige, gut organisierte Koordination mit den Schulen weiter auszubauen. Wenn Sie Interesse an einer Informationsveranstaltung an Ihrer Schule haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Franz Rothlauf.
Unsere permanente Bitte an die Schulen sowie an die Lehrerinnen und Lehrer lautet jedoch:
Stehen Sie dem Programm Frühstudium offen gegenüber. Bieten Sie qualifizierten und interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich für ein Frühstudium der Universität Mainz einschreiben zu können, aber prüfen Sie bitte auch, ob die jeweilige Schülerin oder der jeweilige Schüler dem Mehraufwand gewachsen ist.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz freut sich, im Sinne der Schülerinnen und Schüler, auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.