Studieren mit Kind

Für die Kinder studierender Eltern bestehen auf dem Campus und in der Nähe eine Reihe von Betreuungsmöglichkeiten in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Eine Liste mit Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Campus und im Umfeld finden Sie hier.

Zentrale Anlaufstelle Studentischer Mutterschutz (ZASM)

Seit dem 1.1.2018 kommen die geänderten Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum Tragen.
Neu ist, dass Studentinnen in den Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen werden.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund sowie zum weiteren Ablauf (Anzeigen der Schwangerschaft, Gefährdungsbeurteilung etc.) sowie Beratungsangebote finden Sie unter  www.studium.uni-mainz.de/studentischer-mutterschutz/

Familien-Servicebüro der JGU

Das Familien-Servicebüro ist Anlauf- und Koordinationsstelle für (werdende) Eltern und Familien hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium und Beruf in allen Familienfragen, sowie zur Bündelung, Umsetzung und Weiterentwicklung von entsprechenden Maßnahmen.

Autonomes Referat für Eltern

aurel-gruenDas Autonome Referat für Eltern (Aurel) vertritt die Interessen der über 1.500 studierenden Eltern. Das Referat wird in einer Direktwahl gewählt und vertritt die Belange aller studierenden Mütter und Väter an der JGU. Neben der Beratung und Gesprächen zu allem rund um das Thema „Studium und Kind“ aus studentischer Sicht veranstaltet es unter anderem Treffen für studierende Eltern, Kindersport für deren Kinder (begrenzte Anzahl Plätze verfügbar) oder Erste-Hilfe-Kurse für Kindernotfälle. Es verleiht Gegenstände, die studierende Eltern typischerweise nur vorübergehend brauchen (z. B. Tragetücher, Rückentrage, Autositze, Fahrradanhänger, Familienzelt) gewöhnlich bis zu vier Wochen lang kostenlos zum Ausprobieren oder für besondere Anlässe. Weitere Informationen und die aktuellen Termine und Sprechzeiten finden sich auf der Homepage des Elternreferats.

Eltern-Kind-Raum

Auf dem Campus stehen Eltern-Kind-Räume zur Verfügung, in denen Eltern bei Betreuungsengpässen
und in Ausnahmesituationen gleichzeitig arbeiten und ihre Kinder betreuen können.Ein Eltern-Kind-Raum befindet sich im Staudingerweg 9, 2. Stock, Raum 120. Der Schlüssel ist im Dekanat des Fachbereichs 08 erhältlich (Staudingerweg 7, Raum 05-423), bei der Information der Bereichsbibliothek PMC und im Familien-Servicebüro.

Einen weiteren Eltern-Kind-Raum finden Sie in der Bereichsbibliothek des Georg Forster-Gebäudes. Im ersten Obergeschoss des Georg Forster-Gebäudes finden Sie außerdem einen Stillraum. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kinderbetreuung in Notfall- und Ausnahmesituationen

Als Angehörige der JGU können studierende Eltern bei kurzfristigen Betreuungsengpässen die Notfallbetreuung nutzen, die gemeinsam mit der pme Familienservice GmbH angeboten wird. Dort werden Kinder im Alter von wenigen Wochen bis 12 Jahren stunden- oder tageweise betreut – auch abends und an Wochenenden. Für jedes Kind steht ein begrenztes Kontingent an Betreuungstagen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Notfallbetreuung und Anmeldung finden Sie unter hier.

Betreuungseinrichtungen

Für die Kinder studierender Eltern sind auf dem Campus und in seinem Umfeld zahlreiche Einrichtungen entstanden, die Betreuungsmöglichkeiten bieten. Auf unserem Campus gibt es derzeit drei Kindertagesstätten, die eine ganztägige Betreuung in der Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre) und im Kindergarten (für Kinder von 3-6 Jahren) anbieten. Informationen zu den Betreuungseinrichtungen auf dem Campus finden Sie hier.

Auch die Universitätsmedizin verfügt über drei Betreuungseinrichtungen. Nähere Informationen zu den Einrichtungen finden Sie unter: http://www.unimedizin-mainz.de/gleichstellung/kinderbetreuung.html

Übergangsbetreuung

Beginnt das Studium bereits und der Kindergartenplatz kann noch nicht angetreten werden? Auch für diesen Fall wurde gemeinsam mit der pme Familienservice GmbH eine Betreuungslösung geschaffen, die studierende Eltern nutzen können. In der Übergangsbetreuung werden Kinder im Altern von wenigen Monaten bis 12 Jahren bei Vollverpflegung durch pädagogische Fachkräfte betreut. Die Betreuungszeiten werden dabei individuell abgestimmt. Weitere Informationen zur Übergangsbetreuung und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Kinderfreizeiten

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf bietet das Familien-Servicebüro in Zusammenarbeit mit der pme Familienservice GmbH regelmäßig Kinderfreizeiten für Grundschulkinder in den rheinland-pfälzischen Schulferien an. Alle an der JGU studierenden oder beschäftigten Eltern können Ihre Kinder zu den Freizeiten anmelden. Weitere Informationen zu Anmeldung und Durchführung finden Sie hier.

Kinderfreundliches Wohnen auf dem Campus der JGU

Im Wohnheim Inter II auf dem Campus (Jakob-Welder-Weg 30-40) gibt es 40 möblierte Doppelappartements mit Kinderzimmern. Die 2,5 Zimmerwohnungen für studentische Familien enthalten eine Kochnische und ein Bad. Die Wohnungen wurden 2012 saniert.

Studierendenwerk Mainz
Diana Kötzner
Staudingerweg 21, Studentenhaus, Eingang C, Zimmer 147
+49 6131 39-24903
koetzner@studierendenwerk-mainz.de
www.studierendenwerk-mainz.de/sistudent/index.php?id=426&L=1%C2%A0

Eine weitere Möglichkeit für junge studentische Familien günstig in Campusnähe zu wohnen ist das Evangelische Studentenzentrum Mainz (ESZ). Hier gibt es 6 möblierte Familienwohnungen: auf ca. 60 m² haben neben den Eltern maximal 2 Kinder Platz.

Evangelisches Studentenzentrum Mainz
Stefan Schlimmer
Am Gonsenheimer Spieß 1, 55122 Mainz
+49 6131 374070
stefan.schlimmer@evstudwh.de
www.evstudwh.de/index.php?page=esz

Info-Broschüre und Campus-Plan

Das Frauenbüro hat im Jahr 2006 erstmals die Broschüre „Studieren und Arbeiten mit Kind an der Uni Mainz“ erstellt, die vom Familien-Servicebüro regelmäßig überarbeitet wird und bald neu erscheint. Außerdem gibt es einen „Kinderfreundlichen Campusplan“, in dem kinderwagenfreundliche Eingänge aller Gebäude sowie Wickel-, Spiel- und Essensmöglichkeiten eingezeichnet sind. Diesen gibt es im Familien-Servicebüro bzw. als Download.

BAföG

Studierende mit Kind haben ein Anrecht auf die üblichen staatlichen Leistungen wie Kindergeld und Elterngeld (Mindestbetrag 300 Euro). Bei geringem monatlichem Einkommen haben Studierende möglicherweise ein Anrecht auf Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Einmalleistungen vom Job-Center (für Umstandsmode bzw. Baby-Erstausstattung). Auch das BAföG berücksichtigt Kindererziehung: Auf der finanziellen Seite gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag und höhere Freibeträge. Außerdem hat man häufig mehr Zeit Prüfungsleistungen zu erbringen und das Studium abzuschließen, ohne dass das BAföG eingestellt wird. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind(ern) gibt es hier.

Beurlaubung

Studierende können sich aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung vom Studium beurlauben lassen, allerdings nicht direkt zum 1. Semester. Ein Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist für das Semester, für welches man beurlaubt werden möchte, beim Studierendenservice zu stellen. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.