Bitte beachten Sie diese Hinweise beim Antrag auf Anerkennung, wenn Sie Vorbildungsnachweise aus einem der folgenden Länder haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle, das Herkunftsland der Vorbildungsnachweise ist entscheidend.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Attestat über die Mittlere Bildung erworben ab 2015 (nach 11 Schuljahren)
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Aserbaidschan erbracht worden sein.
Zusätzlich zum Sekundarschulabschlusszeugnis müssen Sie in der Regel die Hochschulaufnahmeprüfung (z.B. ATAR) einreichen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank anabin.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Attestat über die Mittlere Bildung erworben ab 2015 (nach 11 Schuljahren)
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Belarus erbracht worden sein.
Eine Anerkennung für chinesische Studienbewerber kann an der JGU nur erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing vorgelegt wird. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Nachweis der chinesischen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte laden Sie in diesem Fall unbedingt Ihr Zeugnis der Feststellungsprüfung im Antrag hoch.
Wenn Sie auf anabin feststellen, dass Ihre Hochschule oder Ihr College nur über eine chinesische Akkreditierung verfügt, müssen die Unterlagen im Einzelfall geprüft werden. Dann müssen unter Umständen auch Unterlagen von uns nachgefordert werden. Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit dann verlängern kann.
Promotion:
Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. bei der Bewerbung zum Promotions-Studium an der Universität Mainz müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bachelor-/ Masterurkunde mit Fächer- und Notenübersicht aller Bachelor-/Masterstudienjahre.
Promotionskandidaten sind von der Vorlage der APS-Bescheinigung befreit. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Anerkennung die Bestätigung über die Annahme als Promovend bei.
Antragsteller, die ein Hochschulstudium in England, Wales, Nordirland oder Schottland abgeschlossen haben, müssen zusammen mit den Nachweisen des erworbenen akademischen Grades einen Nachweis über den erworbenen Qualifikationslevel (EQF bzw. SCQF) ihres Studienabschlusses einreichen. Falls dieser nicht in der Fächer- und Notenübersicht (z.B. Diploma Supplement) ausgegeben wird, muss eine separate Bescheinigung eingereicht werden.
Eine Anerkennung für indische Studienbewerber kann an der JGU nur erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Neu-Delhi als digital verifizierbares Dokument (Original PDF) vorgelegt wird. Diese Bescheinigung ersetzt nicht die Nachweise der indischen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte laden Sie in diesem Fall unbedingt Ihr Zeugnis der Feststellungsprüfung im Antrag hoch.
Promotion:
Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. bei der Bewerbung zum Promotions-Studium an der Universität Mainz müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bachelor-/ Masterurkunde mit Fächer- und Notenübersicht aller Bachelor-/Masterstudienjahre.
Promotionskandidaten sind von der Vorlage der APS-Bescheinigung befreit. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Anerkennung die Bestätigung über die Annahme als Promovend bei.
Absolventen einer oberen Sekundarschule bis einschließlich Schuljahr 2019/2020
Zusätzlich zu Ihrer Urkunde der oberen Sekundarschule bzw. islamischen Oberschule müssen Sie die staatliche Sekundarschulabschlussprüfung „Ujian Nasional“ (SHUN) vorlegen.
Absolventen einer oberen Sekundarschule erworben ab dem Schuljahr 2020/2021
Zusätzlich zu Ihrer Urkunde der oberen Sekundarschule bzw. islamischen Oberschule können Sie die staatliche Hochschulaufnahmeprüfung „Ujian Tulis Berbaris Komputer – Seleksi Nasional Berdasarkan Tes“ (UTBK-SNBT) vorlegen.
Bei Nachweis eines IB/GIB müssen Sie zusätzlich zu dem von der IB-Organisation ausgestellten Zeugnis die Notenübersicht der letzten zwei Schuljahre (Term Reports/Semester Reports) einreichen. Daraus muss hervorgehen, auf welchem Level die sechs IB-Fächer während des zweijährigen IB-Programms belegt wurden.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein offizielles IB-Diploma ausgestellt worden sein, kann ersatzweise das offizielle Transcript of Grades des IBO-Büro Cardiff/UK eingereicht werden.
Absolventen von Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe erworben bis einschließlich 2018 (nach 11 Schuljahren)
Abschluss des Pre-University Course ab 2011: Sie müssen das Abschlusszeugnis einer dreijährigen iranischen Sekundarschule in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis des einjährigen Pre-University Course einreichen. Das Abschlusszeugnis der Sekundarschule muss eine Gesamtnote von mindestens 15 aufweisen.
Absolventen von Abschlusszeugnissen der zweiten Sekundarstufe erworben ab Juni 2019 (nach 12 Schuljahren) Sie müssen das Abschlusszeugnis der zweiten Stufe der iranischen Sekundarschule einreichen.
Schulzeugnisse ab 2015 bis einschließlich 2018:
Für die Anerkennung muss zusätzlich die Schüler-Personalakte (licnoe delo ucascegosja) als Nachweis der 11-jährigen Schulzeit eingereicht werden. Eine Bescheinigung der ausstellenden Schule über die Schulzeit reicht nicht aus!
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Attestat über die Mittlere Bildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Kirgistan erbracht worden sein.
Studienbewerber aus Marokko müssen beachten, dass alle Studienzeiten an marokkanischen Universitäten und anderen Ausbildungsstätten nachgewiesen werden müssen. Aus den Bescheinigungen muss hervorgehen, ob die Studien erfolgreich waren oder nicht (durch Vorlage der Notenübersichten / Relevé de notes).
Die Zeugniskopien müssen vollständig sein, das heißt es müssen sowohl Vorder- und Rückseite vorgelegt werden.
Für die Umrechnung einer niederländischen Note in eine deutsche Note wird grundsätzlich die Note 6 als Nmin zu Grunde gelegt. In denjenigen Fällen, in denen die Hochschulen die Dezimalnoten bis zu 5,5 als unterste Bestehensnote verwenden, ist dieses durch eine Bescheinigung der niederländischen Hochschule nachzuweisen.
Studium:
Für eine abschließende Prüfung pakistanischer Hochschulnachweise werden stets die von der Higher Education Commission Pakistan (HEC Pakistan) attestierten Urkunden und Transcripts der absolvierten Studiengänge benötigt.
Die Zeugniskopien müssen vollständig sein, das heißt es müssen sowohl Vorder- und Rückseite inkl. der Bestätigung durch die HEC vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2021/22 eine Änderung in der Bewertung von Schulabschlüssen der Palästinensischen Gebiete gilt. Das Certificate of General Secondary Education eröffnet in Deutschland den fachgebundenen Hochschulzugang nach Bestehen der Feststellungsprüfung, nicht mehr den direkten Hochschulzugang. Detaillierte Informationen zu der Bewertung Ihres Certificate of General Secondary Education erhalten Sie in der Onlinedatenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Wenn Sie bereits vor März 2021 eine Anerkennungsurkunde von der JGU erhalten haben, ist eine Bewerbung zum Studium an der JGU damit nicht möglich. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag auf Anerkennung.
Schulzeugnisse erworben ab 2005:
Zusätzlich zu Ihrem Reifezeugnis (Swiadectwo dojrzalosci) müssen Sie auch das Abschlusszeugnis (Swiadectwo ukonczenia) einreichen.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Attestat über die Mittlere Allgemeinbildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Russland erbracht worden sein. Aus den Studiennachweisen muss die Studienform (Direkt- oder Fern- bzw. Abendstudium) ersichtlich sein.
Status der Hochschulen:
Informationen zum Status der Hochschulen (staatliche, staatlich anerkannte private Hochschule) finden Sie unter anabin. Falls auf dieser Internetseite die von Ihnen besuchte Hochschule als Typ „Akkreditierte Privathochschule“ und als Status „H+/-“ gekennzeichnet ist, muss die Akkreditierung des studierten Fachs (fachbezogene Akkreditierung durch das zuständige Ministerium) eingereicht werden.
Die Akkreditierungsbescheinigung muss eindeutig ausweisen, mit welcher Stufe das studierte Fach akkreditiert ist. Sind lediglich Bereiche von Akkreditierungsstufen – z.B. Stufe II bis IV – ausgewiesen, muss zusätzlich zur Akkreditierungsbescheinigung die dazu gehörige Beilage mit den Fächercodes sowie den Akkreditierungsstufen, denen die Codes zugewiesen sind, eingereicht werden. In der Beilage muss somit stehen, ob das von Ihnen studierte Fach mit der Stufe II, III oder IV akkreditiert ist.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Attestat über die Mittlere Allgemeinbildung/Mittlere Bildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Tadschikistan erbracht worden sein.
Sekundarschulabschlusszeugnis:
Studienbewerber aus der Türkei müssen zusätzlich zum Sekundarschulzeugnis den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung (Code-Karte) vorlegen.
Beim Ablegen der Prüfung ab 2007 ist der Internetausdruck der ÖSYS-Karte vorzulegen.
Ausländerprüfung einzelner Hochschulen in der Türkei:
Bewerber mit türkischen Zeugnissen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Türkei haben, können eine Hochschulaufnahmeprüfung für Ausländer an Universitäten in der Türkei ablegen. Eine Hochschulzugangsberechtigung kann erst dann zuerkannt werden, wenn eine Immatrikulation bzw. eine Aufforderung zur Immatrikulation in einen konkreten vierjährigen Lisans-Studiengang vorliegt.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Zeugnis über die Mittlere Bildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Turkmenistan erbracht worden sein.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen Mittleren Bildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in der Ukraine erbracht worden sein.
Bei Nachweis von Studienzeiten in Verbindung mit dem Zeugnis über die allgemeine mittlere Bildung
Die nachzuweisenden Studienzeiten müssen an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Usbekistan erbracht worden sein.
Eine Anerkennung für vietnamesische Studienbewerber kann an der JGU nur erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi vorgelegt wird. Diese Bescheinigung ersetzt nicht die Nachweise der vietnamesischen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung.
Wenn Sie die APS-Bescheinigung im TestAS-Verfahren erworben haben, reichen Sie bitte zusätzlich Ihren TestAS ein.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte laden Sie in diesem Fall unbedingt Ihr Zeugnis der Feststellungsprüfung im Antrag hoch.
Promotion:
Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. bei der Bewerbung zum Promotions-Studium an der Universität Mainz müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bachelor-/ Masterurkunde mit Fächer- und Notenübersicht aller Bachelor-/Masterstudienjahre.
Promotionskandidaten sind von der Vorlage der APS-Bescheinigung befreit. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Anerkennung die Bestätigung über die Annahme als Promovend bei.
Internationale Bewerber*innen:
Sie haben Ihre Schule oder Ihre Vorbildung nicht in Deutschland absolviert? Dann informieren Sie sich zunächst über eine Anerkennung Ihrer Zeugnisse und eventuell benötigte Deutschkenntnisse.
Benötigte Deutschkenntnisse/-nachweise für dieses Fach: