Informationen
Allgemein
Magister Theologiae (Mag. theol.) ist der akademische Grad, mit dem das grundständige Vollstudium der katholischen und evangelischen Theologie an deutschen und österreichischen Universitäten und Hochschulen abschließt. Der Studiengang ist in Modulen strukturiert und wird nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet.
Studienpläne und Prüfungsordnungen
Die Rechtsgrundlage für die jeweiligen Studiengänge an der Johannes Gutenberg-Universität bilden die entsprechenden Prüfungsordnungen der Studienfächer, die auf den Serviceseiten der Abteilung Studium und Lehre abgerufen werden können.
Fremdsprachenkenntnisse
Sowohl für Katholische Theologie als auch für Evangelische Theologie werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch vorausgesetzt. Können die geforderten Sprachkenntnisse bei Studienbeginn nicht nachgewiesen werden, müssen sie im Studium erworben werden. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Prüfungsordnungen der Fächer.
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Magisterprüfung und Fristen
Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Magisterarbeit und die abschließende Magisterprüfung beträgt fünf Jahre (10 Semester). Im Rahmen des Magister-Studiengangs sind insgesamt 300 (Katholische Theologie) bzw. 301 (Evangelische Theologie) Leistungspunkte zu erreichen.
Die Magisterprüfung besteht in der Regel aus folgenden Prüfungsleistungen:
- den studienbegleitenden Modulprüfungen (verschiedene Formen: mündlich, schriftlich, praktisch)
- der schriftlichen Magisterarbeit (in der Regel 3-4 Monate Bearbeitungszeit),
- den mündlichen Abschlussprüfungen.
Studienaufbau und Studienleistungen
Die Lehrveranstaltungen des Magisterstudiengangs werden im Rahmen von Modulen angeboten. 'Modul' bezeichnet thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte, in sich abgeschlossene Lehreinheiten.
Die Verteilung und der Umfang der zu belegenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule variiert von Studiengang zu Studiengang. Teilweise gehören Praktika verpflichtend zum Curriculum. Alle Details zum Studienaufbau sind im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland in dem gleichen Studiengang erbracht wurden, soweit keine wesentlichen Unterschiede bei den Modulen hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen und der Studiengang akkreditiert ist.