Bildende Kunst (M.Ed.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Education (M.Ed.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

über den Studierendenservice der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:Unterrichtssprache: Deutsch
Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 01.09

Sommersemester: 01.10. - 01.03.

vorausgehende Bachelor:

Kunst, Bildende (B.Ed.)

Fachbereich

Kunsthochschule Mainz

Film "Rundgang Kunsthochschule Mainz"

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

Gegenstand

Studiengegenstand beider Studiengänge der Kunsthochschule Mainz ist die Bildende Kunst; im konsekutiven Studiengang Bachelor of Education und Master of Education im Fach Bildende Kunst auch deren Didaktik. Während der Studiengang Freie Bildende Kunst auf die Tätigkeit freischaffender Künstlerinnen und Künstler vorbereiten soll, verfolgt der Lehramtsstudiengang die Aufgabe, umfassende fachliche und fachdidaktische Voraussetzungen für die gymnasiale kunstpädagogische Berufspraxis zu legen. Das künstlerische Studium findet in künstlerischen Klassen statt und wird von Vorlesungen und Seminaren in Kunsttheorie und Kunstdidaktik sowie Exkursionen begleitet.

Studienaufbau

  • 7.-10. Semester
  • Das künstlerische Hauptstudium bietet Gelegenheit zur weitgehenden Konzentration auf die Arbeit in einer Klasse und zur dementsprechenden künstlerischen Schwerpunktbildung. Außerdem werden zwei vertiefende Kurse in den Werkstätten besucht.
  • Das wissenschaftliche Studium im Masterstudiengang dient dem weiterführenden Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Disziplinen Kunstdidaktik und Kunsttheorie.
  • Das Masterstudium schließt mit einer Masterarbeit ab.
  • In Rheinland-Pfalz wird durch den entsprechenden Masterabschluss (mit anschließender Anerkennung als Erste Staatsprüfung) die Qualifikation für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erworben. Die Absolvent/innen erhalten auf Antrag (über das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen) eine Bescheinigung über die Anerkennung der Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung (Staatsexamen).

Zugangsvoraussetzungen

Das Fach Bildende Kunst ist nicht in Kombination mit Musik wählbar.

Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen auf der Seite zum Bewerbungsverfahren für den Master of Education.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.

Bestehen einer Eignungsprüfung:
Wurde eine Eignungsprüfung für das Fach Kunst an der JGU abgelegt, ist keine erneute Eignungsprüfung notwendig. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt. Bei Studienortwechsel muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache (Nachweis nicht erforderlich).

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Vorgeschriebene Praktika

Im Masterstudium ist ein vertiefendes Praktikum zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.

Information | Beratung | Orientierung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.