Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Regelstudienzeit:

4 Semester

vorausgehende Bachelor:

Germanistik (B.A.)

Deutsch (B.Ed.)

Weitere voraussgehende Studienfächer z.B. aus den Philologien entnehmen Sie den Zugangsvoraussetzungen.

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Fachbereich:

Fachbereich 05 - Philosophie und Philologie

Homepage:

Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

Bewerbung:

über den Studierendenservice der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Studienbeginn:

Wintersemester

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 15.05.

Zulassungsbedingungen:

Eine Zulassungsbeschränkung besteht nicht.

Für die Zulassung ist aber ggf. das Bestehen eines Eignungsgesprächs erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:Unterrichtssprache: Deutsch
Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-3, TestDaF Niveaustufe 5 oder ein äquivalentes Zertifikat Niveaustufe C2 des Europäischen Referenzrahmens. Entsprechend der DSH-Prüfungsordnung der Universität, Teil A, Paragraph §1 Abs. 4 kann bei einem nachgewiesenen Sprachniveau der Stufen DSH-2, TDN4 bzw. C1 eine befristete Einschreibung erfolgen; die erforderlichen Sprachkenntnisse können innerhalb eines Studienjahres nachgeholt werden

Gegenstand

Ziel des Masterstudiengangs ist es empirische, theoretische und praktisch-didaktische Aspekte so eng miteinander zu verzahnen, dass die Studierenden sowohl im wissenschaftlichen Arbeiten als auch im konkreten Sprachunterricht optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet werden. Das Studienangebot ist interkulturell und interdisziplinär ausgerichtet und zielt darauf ab, die Studierenden für die vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der fremdsprachenbezogenen Erwachsenenbildung (als Fremdsprachenlehrkräfte, Weiterbildner/innen etc.) und der Kulturvermittlung im In- und Ausland auszubilden. Dazu gehört neben dem Erwerb des entsprechenden fachlichen Wissens u.a. auch die Fähigkeit, eigenständig empirische Untersuchungen durchführen bzw. praxisbezogene Aufgabenstellungen bearbeiten zu können. Nicht zuletzt sollen die Studierenden dabei eine solide interkulturelle Kompetenz erwerben.

Studienaufbau

  • Der viersemestrige Masterstudiengang ist modular aufgebaut.
  • Die Lehrveranstaltungen sind zum Teil als E-Learning-Angebote konzipiert. Die Mehrzahl der Lehrveranstaltungen wird über eine elektronische Lernplattform organisiert.
  • Der Studiengang umfasst 10 Module, 2 davon sind Wahlpflichtmodule.
  • Die Module sind den Studienphasen entsprechend differenziert in 1 integratives Grundlagenmodul, 5 Spezialisierungsmodule, 2 Praxismodule, 1 Sprach- und 1 Prüfungsmodul.
  • Alle Studienleistungen werden mit Kreditpunkten versehen, die in der Summe entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) 120 ‘credit points’ umfassen.
  • Der Studienaufbau ist straff organisiert, so dass in der Regelstudienzeit alle prüfungsrelevanten Studienleistungen zu erbringen sind.
  • Die Masterarbeit (Abschlussarbeit) ist im zweiten Jahr anzufertigen.
  • Sämtliche schriftliche Arbeiten sind in Deutsch zu verfassen; die mündliche Abschlussprüfung erfolgt ebenfalls auf Deutsch.

Zugangsvoraussetzungen

1. Nachweis einer Bachelorprüfung

  • in einem neuphilologischen Studiengang oder
  • im Fach Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunktfach Deutsch oder
  • in einem kulturwissenschaftlichen orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mindestens 30 LP bzw. 12 SWS) oder
  • in einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mindestens 30 LP bzw. 12 SWS)

oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet.

2. Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mindestens 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen). Wenn diese Nachweise nicht vorliegen, kann eine Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass die erforderlichen benoteten Leistungsnachweise bis zum Ablauf des ersten Fachsemesters nachträglich erworben werden. Die entsprechenden Veranstaltungen werden in der Fachstudienberatung festgelegt.

Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Prüfungsausschuss geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich. Die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.

3. Es wird erwartet, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur befähigen (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).

4. Darüber hinaus ist von ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" DSH-3 bzw. TestDaF Niveaustufe 5 (Hörverstehen: TDN4 zulässig) oder einer äquivalenten Prüfung auf der Niveaustufe C2 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Entsprechend der DSH-Prüfungsordnung der Universität, Teil A, Paragraph §1 Abs. 4 kann bei einem nachgewiesenen Sprachniveau der Stufen DSH-2, TDN4 bzw. C1 eine befristete Einschreibung erfolgen; die erforderlichen Sprachkenntnisse können innerhalb eines Studienjahres nachgeholt werden.

5. In einem Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mindestens 10 Minuten, wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und ferner auch über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt.

In dem Eignungsgespräch wird über die für diesen Masterstudiengang erforderlichen besonderen Anforderungen und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen. Beurteilungskriterien sind sprachliche Kompetenz, interkulturelle Kompetenz, berufsrelevante Erfahrungen in Organisation, Kulturarbeit, Unterricht, Jugendarbeit oder Sozialbetreuung sowie die Eignung für den Lehrberuf.

Für das Verfahren gilt Folgendes:

a) Das Eignungsgespräch wird von einem oder einer Prüfungsberechtigten gemäß § 8 und einem sachkundigen Beisitzer oder einer sachkundigen Beisitzerin durchgeführt.

(b) Das Eignungsgespräch findet in der Regel zu einem festgelegten Termin im Sommersemester statt. Die Anmeldung zum Eignungsgespräch erfolgt schriftlich bzw. per Email bis mindestens 14 Kalendertage vor dem festgesetzten Datum bei der Geschäftsführung des Studiengangs. Mit der Anmeldung sind ein Lebenslauf sowie ein detailliertes Motivationsschreiben (2-3 Seiten) einzureichen; diese Unterlagen dienen der Vorbereitung des Eignungsgesprächs und werden nicht bewertet.

(c) Über das Eignungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen. In ihr sind aufzunehmen:

- die Namen der oder des Prüfungsberechtigen und der Beisitzerin oder des Beisitzers,

- der Name der Bewerberin oder des Bewerbers,

- das Datum sowie Beginn und Ende des Eignungsgesprächs,

- Gegenstand und Ergebnis des Eignungsgesprächs,

- die Entscheidung über das Bestehen des Eignungsgesprächs.

Die Niederschrift ist von der oder dem Prüfungsberechtigen und der Beisitzerin oder dem Beisitzer zu unterzeichnen. Sie kann von der Bewerberin oder dem Bewerber auf Antrag eingesehen werden.

(d) Hat ein Bewerber oder eine Bewerberin das Eignungsgespräch bestanden, tritt aber das Studium nicht an, verliert das Ergebnis seine Gültigkeit bei einer späteren Bewerbung nicht.

(e) Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber zu dem festgelegten Termin ohne genügende Entschuldigung nicht oder bricht sie oder er das Eignungsgespräch ohne genügende Entschuldigung ab, so gilt sie oder er als nicht geeignet.

(f) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat das Eignungsgespräch nicht bestanden, so kann sie oder er das Gespräch einmal wiederholen.

 

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium ist im Rahmen des MA DaF nicht obligatorisch und v.a. im 3. Fachsemester sinnvoll.
Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG.

Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Das vorgeschriebene Hospitations- und Unterrichtspraktikum im Master DaF kann frühestens nach dem 2. Fachsemester an einer Institution im In- oder Ausland absolviert werden. Es kann über das Praktikumskontaktnetz von Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache oder nach Absprache mit der Fachstudienberatung auch individuell organisiert werden.

Sie können gerne auch weitere Praktika absolvieren, denn Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.

Sprachkenntnisse und weitere Hinweise

  • Die Sprache der Veranstaltungen ist in der Regel Deutsch, die Sprache der Prüfungen ausnahmslos Deutsch.
  • Ausländische Bewerber/innen mit nachgewiesenem Niveau DSH-2, TDN4 bzw. C1 können den Nachweis des erforderlichen Niveaus DSH-3,TDN 5 bzw. C2 innerhalb eines Studienjahres erbringen.
  • Gute wissenschaftssprachliche Lesekenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
  • Absolvent/innen germanistischer Studiengänge können nach §1/Abs. 5 der DSH-Prüfungsordnung einen Antrag auf Befreiung stellen, allerdings nur auf dem Niveau DSH-2.

Information | Beratung | Orientierung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Berufsfelder

  • Erwachsenenbildung im In- und Ausland (allgemeiner Sprachunterricht und spezifische Kurstypen wie Integrationskurse, berufsorientierter Unterricht),
  • Weiterbildungseinrichtungen im Inland (Curriculum-Planung, Aus- und Fortbildung im Bereich DaF/DaZ),
  • Mittlerorganisationen im Ausland (Kulturarbeit, Lehrerausbildung Sprachunterricht), Verlage (Lehrwerkforschung, Materialentwicklung),
  • Forschungseinrichtungen (Grundlagenforschung).

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de