English Literature and Culture (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

über den Studierendenservice der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:Unterrichtssprache: Englisch

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 01.09

Sommersemester: 01.10. - 01.03.

vorausgehende Bachelor:

English Literature and Culture (B.A.)

Englisch (B.Ed.)

Unter bestimmten Voraussetzungen (Studieninhalte):
American Studies (B.A.)
American Studies / Anglais (B.A.)

Homepage:

Department of English and Linguistics

Fachbereich:

Fachbereich 05 - Philosophie und Philologie

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

Gegenstand

Der Studiengang dauert vier Semester und bietet in sieben Modulen ein Literatur- und kulturwissenschaftlich ausgerichtetes Kursprogramm, in welchem vertiefte Kenntnisse der diversen Erscheinungsformen englischsprachiger Gesellschaften in den jeweiligen literarischen, historischen, politischen und kulturellen Kontexten vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Kulturraum der britischen Inseln und auf den von Großbritannien geprägten Ländern. Je nach Interesse kann durch die Kombination der Module II und IV die breite Ausrichtung des B.A. fortgeführt werden oder bereits eine Epoche oder ein Themenbereich vertieft studiert werden. Ein interdisziplinäres Modul bietet Studierenden die Möglichkeit, die Traditionen und Diversifikation der der anglophonen Literaturen, Kulturen und Sprachen in einem größeren Zusammenhang zu erforschen. Die komplementäre und interdisziplinäre Ausrichtung des Masterstudiengangs wird ergänzt durch Wahlpflichtveranstaltungen aus angrenzenden Disziplinen. Ziel ist es, die gewünschte Forschungsperspektive in spezifischen Bereichen der Anglistik durch ein breites und transdisziplinäres Lehr- und Forschungsangebot zu ergänzen und zu erweitern. Eine weitere wichtige Komponente des forschungsorientierten Masterstudiengangs stellt das Modul "Research Workshop" dar, sowie das damit einhergehende Kursangebot im Bereich der Theorie und Methodologie. Hier wie im Modul "Professional Orientation" geht es insbesondere um eine frühzeitige Beteiligung der Studierenden an Forschungsprojekten in der Anglistik und eine Heranführung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.

Studienaufbau

Modulplan:

  • Modul 1: Methodology
  • Modul 2: English Literature before 1800
  • Modul 3: Cultural Studies
  • Modul 4: English Literature from 1800 to the Present
  • Modul 5: Professional Orientation
  • Modul 6: Literary Studies: Specialisation
  • Modul 7: Research Workshop

Zugangsvoraussetzungen

  1. Fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang English Literature and Culture ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach English Literature and Culture oder in einem anderen verwandten Fach (z.B. B.Ed. Englisch, B.A. British Studies, B.A. British and American Studies u.ä.) oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Hiervon müssen mindestens 10 Leistungspunkte ein­deutig im Fach English Literature and Culture erworben sein. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Bewerbung in Form einer amtlich beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses einschl. einer aussagekräftigen und beglaubigten Aufstellung der besuchten amerikanistischen Lehrveranstaltungen (Diploma Supplements/Transcript).
  2. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse (Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens) verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen (Nachweis nicht erforderlich). Dies umfasst insbesondere das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache.
  3. Abweichend von der Standardregelung in § 2 Abs. 4 Satz 4 MAPO kann beim Vorliegen von weniger als 10 Leistungspunkten im Bereich English Literature and Culture in der Vorbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung gemäß (1)1 die Zulassung unter der Auflage erfolgen, an einem verpflichtenden Beratungsgespräch teilzunehmen. In dem mindestens 15-minütigen Beratungsgespräch werden über die für diesen Masterstudiengang erforderlichen besonderen Anforderungen, sowie über die bereits von der Bewerberin oder dem Bewerber erworbenen fachspezifischen Fähigkeiten im Bereich der Anglistik gesprochen. Am Ende des Gesprächs kann der Bewerberin oder dem Bewerber der Besuch von zusätzlichen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang English Literature and Culture zur Auflage für die Aufnahme in den Masterstudiengang gemacht werden. Die zusätzlich zu besuchenden Lehrveranstaltungen sollen so definiert werden, dass die Studienleistungen innerhalb eines Semesters erbracht werden können.
  4. Das verpflichtende Beratungsgespräch gemäß (1)3 findet in der Regel 14 Tage vor Beginn des Winter- oder Sommer­semesters statt. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgt schriftlich und/oder elektronisch bis mindestens 14 Kalendertage vor dem festgesetzten Datum. Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber zu dem festgelegten Termin ohne genügende Entschuldigung nicht, so gilt die Auflage gemäß (1)3 als nicht erfüllt. Bei genügender Entschuldigung wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem neuen Termin geladen. In diesem Fall kann die Zulassung unter Auflagen ggf. erst im nächsten Semester erfolgen.Das Beratungsgespräch wird von zwei Prüfungsberechtigten gemäß § 8 Abs. 2 oder einer oder einem Prüfungsberechtigten in Gegenwart einer oder eines fachkundigen Beisitzenden durchgeführt. Über das Beratungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen. In ihr sind aufzunehmen:
    a) die Namen der Prüfungsberechtigen,
    b) der Name der Bewerberin oder des Bewerbers,
    c) das Datum sowie Beginn und Ende des Beratungsgesprächs,
    d) Gegenstand und Ergebnis des Beratungsgesprächs,
    e) die Entscheidung über weitere Auflagen für die Zulassung.
    Die Niederschrift ist von den Prüfungsberechtigen zu unterzeichnen und beim zuständigen Prüfungsausschuss zu hinterlegen.
  5. DSH Befreiung: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Aufnahme Ihres Studiums keine deutschen Sprachkenntnisse gemäß der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierender (DSH)“ nachweisen. Ein Nachweis von Deutschkenntnissen erscheint als unangemessen, da der Studiengang „Master English Literature and Culture“ vollständig auf Englisch angeboten wird.
  6. Alle Studien- und Prüfungsleistungen können jeweils nur einmal in einem Studiengang anerkannt werden. Die Mehrfachanerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist somit ausgeschlossen.

Auswahlverfahren

Der Studiengang ist zulassungsfrei: Sie erhalten einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.

Information | Beratung | Orientierung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Berufsfelder

Hochschule, Lektorat, Bibliotheks- und Museumswesen, Kulturmanagement, Höherer Verwaltungsdienst (z.B. bei Stiftungen und internationalen Organisationen, Wirtschaft, Wissenschaftlicher Dienst (Referententätigkeit).

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de