Sie haben Ihren Bachelor außerhalb Deutschlands erworben und möchten den Masterstudiengang an der JGU absolvieren?
Dann finden Sie hier alle notwendigen Informationen zur Bewerbung:
Für die Bewerbung mit ausländischen Studienabschlüssen müssen Sie zuerst eine Anerkennung beantragen. Diese wird Ihnen durch den Studierendenservice der Johannes Gutenberg-Universität ausgestellt.
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Bitte lesen Sie die auf der Infoseite zur Anerkennung bereitgestellten Hinweise zum Verfahren aufmerksam und beachten Sie auch die länderspezifischen Vorausstzungen. |
Ich erhalte meinen Bachelorabschluss erst nach Bewerbungsschluss. Kann ich die Anerkennung trotzdem beantragen?
Ja, in diesem Fall können Sie eine vorläufige Anerkennungsurkunde beantragen, mit der Sie sich auf einen Masterstudiengang bewerben können. Dazu müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Ihre Hochschule bestätigt, dass Sie Ihr Studium bis spätestens 31.03. (Bewerbung zum Sommersemester), beziehungsweise bis zum 30.09. (Bewerbung zum Wintersemester) beenden. Diese Bestätigung darf nicht mehr als 3 Monate vor Ende der Bewerbungsfrist ausgestellt werden.
- Sie legen dem Antrag auf Anerkennung eine aktuelle Notenübersicht mit der bisherigen Durchschnittsnote bei (z.B. Transcript of Records).
- Sie legen dem Antrag auch die Nachweise Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschluss) bei. Welche Dokumente Sie beilegen müssen, können die auf dem Infoportal der Kultusministerkonferenz anabin prüfen.
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Nachdem Sie sich mit der vorläufigen Anerkennungsurkunde beworben haben, müssen Sie bis zum Ende des ersten Semesters eine endgültige Anerkennungsurkunde im Studierendenservice vorlegen. |
- Prüfen Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen über die Studiensteckbriefe
- Generieren Sie einen Account über das Portal JoGuStINe
Sie können im Online-Portal bis zu drei gleichrangige Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge abgeben. - Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und schicken Sie es elektronisch ab.
- Erstellen Sie über die Schaltfläche "Drucken" ein Dokument des Bewerbungsformulars, das Sie ausdrucken und unterzeichnen. Dem Dokument können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung im Studierendenservice einreichen müssen
- Reichen Sie die Unterlagen im Studierendenservice innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Ihre Unterlagen werden zunächst durch die Mitarbeiter des Studierendenservice formal geprüft und dann zur fachlichen Prüfung an den jeweils zuständigen Fachbereich weitergegeben.
- Bescheid darüber, ob Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen werden konnten, erhalten Sie online über das JOGU-StINe-Portal, sobald das Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen in Ihrem Account hinterlegte E-Mail-Adresse, in der Sie über die Bereitstellung des Bescheides im Dokumentenbereich von JOGU-StINe informiert werden.
Ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten. Was muss ich jetzt tun?
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Um den angebotenen Studienplatz anzunehmen, reichen Sie die Annahmeerklärung, die Sie mit dem Zulassungsbescheid erhalten, bis zur im Bescheid angegebenen Frist ein und zahlen den Semesterbeitrag. Die Immatrikulation kann erst durchgeführt werden, wenn alle Unterlagen, die in der im Bescheid enthaltenen Checkliste aufgeführt sind, im Studierendenservice vorliegen. Wenn Sie für mehrere Studiengänge zugelassen wurden, müssen Sie sich für einen Studiengang entscheiden. Mit der Annahme scheiden Sie aus den weiteren Verfahren aus. Sie nehmen in diesem Fall auch nicht am Nachrückverfahren für Studiengänge teil, für die Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen werden konnten. |
Ich habe in meinem Wunschstudiengang keinen Platz bekommen.
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Wenn Sie im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben oder noch kein Zulassungsangebot angenommen haben, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. Reichen Sie hierzu fristgerecht die Erklärung über die Teilnahme am Nachrückverfahren beim Studierendenservice ein. |
Sie können sich mit Ihrem ausländische Bachelorabschluss für den auf das Studium vorbereitenden Deutschkurs am internationalen Studien- und Sprachkolleg an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bewerben, wenn die Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse Ihnen den direkten Zugang zu deutschen Universitäten ermöglicht. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Anerkennungsurkunde.
Alle Informationen zu den besonderen Bewerbungsfristen und dem Vorgehen für die Bewerbung finden Sie auf der Informationsseite zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
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Eine Zulassung ist für die Beantragung des Visums nicht erforderlich! Sie können das Visum frühzeitig mit der automatisch per E-Mail verschickten Eingangsbestätigung beantragen. Nachdem Sie das Visum mit der Eingangsbestätigung beantragt haben, können Sie die Zulassung bei der das Visum ausstellenden Behörde nachreichen. |
Wenn Sie bereits mit einem Studienvisum in Deutschland studiert und bereits ein Magister-, Diplom-, Staatsexamens- oder Masterstudium in Deutschland abgeschlossen haben, sollten Sie vor der Bewerbung für das Masterstudium die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Die Genehmigung sollten Sie auch einholen, wenn Sie aus einem Bachelorstudiengang in einen fachverwandten, also nicht konsekutiven, Masterstudiengang wechseln möchten (zum Beispiel aus dem Bachelor Germanistik in den Master Journalismus).
Wenn Sie den Wechsel aus dem Bachelor in einen konsekutiven Studiengang beantragen möchten (zum Beispiel aus dem Bachelor of Science Mathematik in den Master of Science Mathematik), benötigen Sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde.